«Ludwigshafen.» Arbeitnehmer, die ein Carsharing-Fahrzeug beruflich nutzen, können die Kosten dafür steuerlich geltend machen, müssen dabei aber bestimmte Regeln beachten. Darauf weist die Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH) anlässlich des Inkrafttretens des neuen Carsharing-Gesetzes zum 1. September hin. Das Gesetz erleichtert es Ländern und Kommunen, Stellflächen für Carsharing-Autos auszuweisen und von Parkgebühren zu befreien.