Fragen und Antworten RHEINPFALZ Plus Artikel Wie es nach dem Ampel-Aus weitergeht

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Die Regierungskoalition im Bund ist zerbrochen. Was nun passiert und wie Politikwissenschaftler Karl-Rudolf Korte die Vorgänge in Berlin bewertet.

Selbst für den erfahrenen Politikwissenschaftler Karl-Rudolf Korte kam das Ende der Ampel überraschend. „Ich ging davon aus, dass sie zu schwach zum Aufgeben sind“, sagte er über die Koalitionspartner SPD, Grüne und FDP. Eine gute Nachricht sei der Bruch der Regierung aber „nur für die Bürger, die mit der Ampel extrem unzufrieden waren“, sagt Korte der RHEINPFALZ. Was nun passiert.

Bleibt die Regierung unter Kanzler Olaf Scholz (SPD) handlungsfähig?
Die Bundesregierung bleibt zunächst im Amt. Im Grundgesetz sind klare Regeln verankert, damit Deutschland nicht führungslos wird. Doch ohne den Rückhalt der 91 FDP-Abgeordneten hat die verbliebene rot-grüne Koalition keine Mehrheit im Bundestag. Sie hat nur noch 324 Stimmen im Parlament – es fehlen 43 Stimmen für Mehrheitsbeschlüsse. Um Gesetze zu verabschieden, muss Scholz’ Minderheitsregierung nun also an anderer Stelle Unterstützung suchen. Politikwissenschaftler Korte bezweifelt den Erfolg von Scholz’ Vorgehen. „Ich sehe keine Unterstützerfraktionen für seine Minderheit“, erklärt er.

Wie lange macht Rot-Grün weiter?
Die FDP und die Opposition fordern schnellstmöglich Neuwahlen. Scholz verfolgt indes einen anderen Zeitplan, um Vorhaben, „die keinen Aufschub dulden“, noch bis Weihnachten auf den Weg zu bringen, wie er angekündigt hat – etwa den Abbau der Kalten Progression, die Rentenreform und Entlastungen für die Wirtschaft. Dafür wolle er das Gespräch mit CDU-Chef Friedrich Merz suchen, erklärte der Kanzler. Er wolle am 15. Januar die Vertrauensfrage stellen und dadurch den Weg bereiten für Neuwahlen „spätestens bis Ende März“.

Die Vertrauensfrage – was ist das?
Eigentlich ist sie die Waffe eines Kanzlers, mit der er seine Regierungsfraktionen auf Linie bringen kann – wie dies Gerhard Schröder 2001 bei der Frage um einen Einsatz deutscher Soldaten in Afghanistan schaffte. Dafür ist die Vertrauensfrage in Artikel 68 des Grundgesetzes vorgesehen. Sie kann aber auch dazu dienen, den Weg für Neuwahlen frei zu machen, weil der Bundestag sich nicht selbst vorzeitig auflösen kann. Auch diese Option zog Schröder. 2005 stellte er nach heftigem Streit um die Hartz-IV-Reformen im Parlament die Vertrauensfrage, um gezielt durchzufallen. Da dies so nicht vorgesehen ist, gab es verfassungsrechtliche Zweifel. Dennoch kam es, wie Schröder wollte.

Wie genau kommt es dann zu Neuwahlen?
Auch das ist im Grundgesetz geregelt. Wenn Olaf Scholz – wie er dies plant – die Vertrauensfrage im Bundestag verliert, wenn ihm also nicht die Mehrheit der 733 Abgeordneten im Parlament ihr Vertrauen schenkt, kann er Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier bitten, den Bundestag auszulösen. Folgt Steinmeier der Bitte, wovon auszugehen ist, müssen innerhalb von 60 Tagen Neuwahlen stattfinden. Spätestens 30 Tage nach der Wahl muss dann der neue Bundestag zusammentreten. Der Kanzler und sein Kabinett müssen auf Bitten des Bundespräsidenten so lange geschäftsführend im Amt bleiben, bis der neue Bundestag einen neuen Kanzler gewählt hat, der wiederum sein Regierungsteam bildet.

Könnte Scholz stattdessen auch abgewählt werden?
Theoretisch schon, und zwar über ein sogenanntes konstruktives Misstrauensvotum nach Artikel 67 des Grundgesetzes. Dafür müsste eine Mehrheit im Bundestag einen neuen Regierungschef wählen. Voraussetzung dafür wäre aber, dass etwa die Union als stärkste Oppositionsfraktion eine neue Mehrheit organisieren kann. Allein die Stimmen der FDP reichen dafür nicht aus. SPD und Grüne wollen bis zu Neuwahlen weiterregieren, wie sie erklärt hatten. Dann wäre eine Mehrheit für die Union nur mit der AfD plus weiteren Abgeordneten entweder der Linken oder des BSW möglich – was politisch undenkbar ist.

Wem nützt der Bruch der Ampel?
Die Unzufriedenheit in der Bevölkerung mit der Ampel-Politik war zuletzt immens. Entsprechend groß war in jüngsten Umfragen der Rückhalt für die Union. In einer wenige Tage alten Erhebung des Meinungsforschungsinstituts Forsa landeten CDU/CSU bei 33 Prozent. Die Ampel-Parteien aus SPD (16 Prozent), Grünen (10) und FDP (3) konnten noch nicht einmal zusammen so viel Unterstützung verzeichnen. Auch die AfD verzeichnete zuletzt viel Zustimmung (16). Ob nun eine der Ampel-Parteien politischen Profit aus dem Bruch ziehen könne, sei „schwer zu sagen“, erklärt Politikwissenschaftler Korte. „Das wird von den Ausstiegsgeschichten abhängen, die bis zur Wahl dominant bleiben.“

Wie wirkt sich der vorgezogene Wahltermin auf die folgenden Bundestagswahlen aus?
Der Artikel 39 der Verfassung gibt vor, dass frühestens 46, spätestens 48 Monate nach Beginn einer Wahlperiode Neuwahlen stattfinden müssen. Eine Wahlperiode beginnt, sobald der Bundestag nach Wahlen erstmals zusammentritt. Finden nun also im Frühjahr 2025 vorgezogene Neuwahlen statt, werden auch die künftigen Bundestagswahlen planmäßig alle vier Jahre im Frühjahr stattfinden.

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