Wahlrechtsreform
Vorschlag der Union: Weniger Wahlkreise
Nun hat auch die Unionsfraktion im Deutschen Bundestag einen Plan für eine Reform des Wahlrechts vorgelegt, der eine Verkleinerung des Bundestags möglich machte. Kernpunkt ist eine Reduzierung der Wahlkreise von heute 299 auf 270. Zudem sollen bis zu 15 Überhangmandate nicht mehr ausgeglichen werden. Dritter Punkt ist die Erhöhung der Grundmandatsklausel von drei auf fünf. Die aktuelle Regelung besagt, dass eine Partei die drei Direktmandate erringt, auch dann in den Bundestag einzieht, wenn sie die Fünf-Prozent-Hürde nicht überspringt. Von dieser Regelung hat die Linkspartei bei der vergangenen Bundestagswahl profitiert.
Tatsächlich sind die Überhang- und Ausgleichsmandate der Hauptgrund für die kontinuierliche Aufblähung des Parlaments. Überhangmandate fallen an, wenn Parteien mehr Direktmandate erringen als ihnen nach dem Ergebnis der Zweitstimmen, die für die Mehrheitsverhältnisse im Bundestag ausschlaggebend sind, zustehen. Da SPD und Union zwar immer weniger Zweitstimmen erhalten, aber noch stark genug sind, in der Regel die Wahlkreise zu gewinnen, entstehen immer häufiger Überhangmandate, die dann so ausgeglichen werden müssen, dass insgesamt das Kräfteverhältnis in der Sitzverteilung korrekt abgebildet ist. So ist zu erklären, dass der aktuelle Bundestag statt der eigentlich vorgesehenen Regelgröße von 598 Abgeordneten auf 736 Sitze angewachsen ist.
CSU profitiert von Überhangmandaten
Der Vorschlag der Union ist eine Reaktion auf eine Verständigung der Ampel, die in der vergangenen Woche ein anderes Modell präsentiert hat. Nach dem Ampel-Konzept wird der Bundestag in Zukunft verlässlich 598 Abgeordnete haben. Überhangmandate soll es nicht mehr geben. Das geht aber nur, wenn nicht mehr jeder direkt gewählte Bewerber auch automatisch ins Parlament einzieht. Es kann aufgrund der festen Sitzzahl im Parlament passieren, dass die Bewerber mit den knappsten Siegen den Sprung in den Bundestag verpassen.
Vor allem bei der CSU, die traditionell stark von Überhangmandaten profitiert, hat der Vorschlag, den die Ampel mit ihrer Mehrheit im Bundestag durchsetzen kann, Empörung ausgelöst. Allerdings zeigte eine Fraktionssitzung in dieser Woche, dass viele CDU-Parlamentarier die Sache entspannter sehen. Sie weisen darauf hin, dass es nicht zuletzt eine jahrelange Blockadehaltung der CSU gewesen ist, die in Zeiten der großen Koalition eine Reform verhindert habe.
Bedenken aus dem Osten
Dem Druck vieler CDU-Parlamentarier ist es nun zu verdanken, dass die Fraktion überhaupt einen Vorschlag präsentiert. Es ist auch nicht klar, ob es in der Fraktion eine hinreichende Unterstützung für die Absicht der CSU gäbe, gegen die Ampel-Pläne vor dem Bundesverfassungsgericht zu klagen. Für eine Normenkontrolle wären 25 Prozent der Abgeordneten erforderlich, also 184 Kläger. Die Unionsfraktion hat zwar 197 Abgeordnete, aber längst nicht jeder ist vom Klageweg begeistert. Zumal es öffentlich nicht besonders gut ankommen dürfte, gegen eine deutliche Verkleinerung des Parlaments zu klagen.
In den Fraktionen der Ampel wird das eigene Konzept weitgehend geschlossen mitgetragen, obwohl es in der SPD-Fraktion vor allem bei den Abgeordneten aus dem Osten Bedenken gibt. Dort fallen die Ergebnisse in den Wahlkreisen oft sehr knapp aus und nach dem Ampel-Modell könnten sich die Wahlkreissieger ihres Einzuges in den Bundestag keineswegs sicher sein.
Die Zeit für eine Einigung zwischen Regierungsfraktionen und Opposition ist knapp. Bereits für Freitag kommende Woche ist die erste Lesung des Gesetzentwurfs der Ampel im Bundestag vorgesehen.