Bundestag RHEINPFALZ Plus Artikel Wie ein Mega-Parlament verhindert wurde

Tische rücken, Stühle versetzen: Im Bundestag bereitet man sich auf die konstituierende Sitzung vor.
Tische rücken, Stühle versetzen: Im Bundestag bereitet man sich auf die konstituierende Sitzung vor.

Noch nie saßen so viele Abgeordnete im Bundestag wie nach dieser Wahl. Das Parlament wächst von 709 auf 736 Mitglieder. Gleichwohl waren deutlich mehr erwartet worden. Warum das Plenum doch nicht aus allen Nähten platzt.

Die Handwerker im Bundestag haben die Sache im Griff: Jeder der 736 Abgeordneten wird am kommenden Dienstag zur konstituierenden Sitzung einen Sitz haben. Dafür wurden im Reichstagsgebäude in den vergangenen Tagen zusätzliche Stühle und Tische aus dem Depot geholt und im Boden verschraubt.

Dass der Platz reicht, ist eine gütige Fügung des Schicksals. Denn die Angst vor dem XXL-Parlament war berechtigt, da eine echte Wahlrechtsreform in der jetzt zu Ende gehenden Legislaturperiode nicht zustande kam. Nur ein Reförmchen gelang der großen Koalition. Doch immerhin: Diese hat das Schlimmste verhindert.

Denn ohne das bisschen Wahlrechtskosmetik von Union und SPD wäre der Bundestag jetzt noch größer. Er wäre nach dem alten Wahlrecht nicht um 27 Mandate angewachsen, sondern um 78. Das Parlament hätte in der Summe 787 Abgeordnete gezählt – und wäre damit an die Grenze der Arbeitsfähigkeit gelangt.

Normgröße: 598 Abgeordnete

Warum es nicht soweit kam, hängt mit einer Besonderheit des deutschen Wahlrechts zusammen, das ein Mischwahlrecht ist. Die Hälfte der Mitglieder des Parlaments stellen die Abgeordneten, die in den 299 Wahlkreisen die jeweils meisten Stimmen bekommen. Wer ein solches Direktmandat errungen hat, zieht in den Bundestag ein.

Die anderen 299 Abgeordneten des Bundestages werden über die Zweitstimme gewählt. Das sind jene Kandidaten, die auf den Landeslisten der Parteien stehen. Aus diesen Vorgaben ergibt sich die rechnerische Normgröße des Bundestages von 598 Abgeordneten (zwei Mal 299).

Ausgleichsmandate blähen das Parlament auf

Dass diese Normgröße schon lange nicht mehr erreicht wird, hängt an dem Umstand, dass allein die Zweitstimme über den Anteil der Sitze einer Partei im Bundestag entscheidet. Das Problem: Hat eine Partei mehr Erststimmen (also Direktmandate) errungen, als ihr durch das Ergebnis der Zweitstimmen zustünden, darf sie diese als Überhangmandate behalten. Den anderen Parteien werden deshalb Ausgleichsmandate zugesprochen. Davon werden so viele vergeben, bis die Anzahl der Abgeordneten mit dem Zweitstimmenergebnis wieder übereinstimmt. Und dieser Effekt bläht den Bundestag auf.

Union und SPD haben in ihrer kleinen Wahlrechtsreform einen Dämpfungseffekt eingebaut, der nun seine Wirkung entfalten konnte. Demnach werden die ersten drei Überhangmandate einer Partei in einem Bundesland nicht mehr ausgeglichen. Die anderen Parteien bekommen keine zusätzlichen Mandate zugesprochen. Hat eine Partei mehr als drei Überhangmandate in einem Bundesland errungen, werden diese innerhalb der Partei länderweise verrechnet. Das hat überall geklappt – nur nicht in Bayern.

Allein die CSU sorgt für Zuwachs

Dort haben CSU-Kandidaten in 45 der 46 Wahlkreise das Direktmandat errungen und dürfen auf alle Fälle in den Bundestag einziehen. Allerdings hat die CSU ein für ihre Verhältnisse relativ schwaches Zweitstimmenergebnis erreicht (31,7 Prozent), demzufolge der Partei eigentlich nur 34 Sitze im Bundestag zustehen würden. So entstanden elf Überhangmandate, von denen drei unausgeglichen blieben. Die restlichen acht Überhangmandate konnten nicht länderübergreifend verrechnet werden, da die CSU nur in Bayern antritt. Also mussten 126 Ausgleichsmandate für die anderen Parteien geschaffen werden, um das CSU-Zweitstimmenergebnis im Parlament abzubilden. Denn ohne den Ausgleich wäre die CSU mit Blick auf ihr Zweitstimmenergebnis im Bundestag deutlich überrepräsentiert.

Es haben also lediglich acht Überhangmandate dafür gesorgt, dass der Bundestag um 126 Abgeordnete anwuchs. Dieser Effekt kostet viel Geld und dürfte nicht entscheidend zu mehr Qualität der Arbeit des Parlaments beitragen. Es darf also mit Spannung darauf gewartet werden, wie sich die in der Wahlrechtsreform bereits verankerte Reduzierung auf 280 Wahlkreise ab dem Jahr 2024 auswirkt. Nach einer Modellrechnung mit den Ergebnissen der Bundestagswahl 2021 würden 280 (statt 299) Wahlkreise zu einem Bundestag mit 701 Abgeordneten führen. Das wären acht weniger als in der jetzt zu Ende gehenden Wahlperiode.

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