Rheinland-Pfalz RHEINPFALZ Plus Artikel Muss der Wolf ins Jagdrecht?

Rheinland-pfälzische Umweltministerin Katrin Eder (Grüne).
Rheinland-pfälzische Umweltministerin Katrin Eder (Grüne).

In der Diskussion um die Rückkehr des Wolfes nach Rheinland-Pfalz gibt es viel Streit. Landesumweltministerin Katrin Eder (Grüne) ist gegen Erleichterungen eines Abschusses. Die Opposition und die Koalitionspartner SPD und FDP sind dafür. Dabei wird die Forderung laut, den Wolf ins Landesjagdgesetz aufzunehmen.

Wer entscheidet in Rheinland-Pfalz, ob ein Wolf erschossen wird?
Der Wolf, der vor zwölf Jahren zum ersten Mal nach seiner Ausrottung vor etwa 160 Jahren wieder nach Rheinland-Pfalz kam, ist eine geschützte Art. Erschossen werden dürfen sogenannte Problemwölfe. Diese gefährden entweder Menschen, oder sie haben mehrfach einen Herdenschutz überwunden, das sind in der Regel 1,20 Meter hohe Elektrozäune. Die Entscheidung, ob er abgeschossen werden darf, treffen die Struktur- und Genehmigungsdirektionen. Sie erteilen eine Ausnahmeregelung nach dem Bundesnaturschutzgesetz. Bisher gab es noch keinen Problemwolf.

Was soll sich beim Abschuss ändern?
Umweltministerin Eder will, dass die Regelung bleibt. Im Wolfsmanagementplan ist vorgesehen, dass Weidetierhalter leichter an Hilfen zum Herdenschutz kommen. Die SPD forderte jüngst in ihrem Positionspapier „perspektivisch“ eine leichtere Entnahme, also den Abschuss von Wölfen. Bei den maximal acht Wölfen im Land sei das nicht nötig. Die SPD will den Wolf ins Landesjagdgesetz aufnehmen, ebenso die FDP. Die Liberalen fordert ebenso wie die Freien Wähler den Abschuss jedes Wolfs, der ein Herdentier gerissen hat.

Was spricht aus Ministeriumssicht dagegen?
Laut Ministerin Eder müsse selbst bei einer Aufnahme des Wolfes ins Jagdrecht die Prüfung nach dem Bundesnaturschutzrecht weiterhin erfolgen. Damit wären zwei Rechtsgebiete betroffen, das würde eine Entscheidung letztlich erschweren.

Wie reagieren die Naturschutzverbände?
In einem gemeinsamen Papier unterstützen die Landesverbände von NABU, GNOR, BUND und POLLICHIA die Position Eders und greifen die SPD an. Im Konfliktfeld zwischen der Weidetierhaltung und dem Schutz der Wölfe lasse die SPD mit ihrem Positionspapier zum „Bestandsmanagement“ der Wölfe „jede Sachlichkeit vermissen“. Die Maßnahmen entpuppten sich als „leere Phrasen ohne Konfliktlösungspotenzial“.

Halten die Jäger im Land eine Aufnahme für sinnvoll?
Benedikt Peez vom Landesverband der Berufsjäger hält die Forderung nach einer Aufnahme des Wolfes in das Landesjagdgesetz für einen Nebenschauplatz in der Auseinandersetzung um die umstrittene Novelle des Landesjagdgesetzes. Bezüglich des Wolfes müssten zunächst auf europäischer Ebene und im Bundesnaturschutzgesetz Voraussetzungen geschaffen werden, sagte Peez. Der Landesjagdverband sieht Rheinland-Pfalz wegen der vielen Straßen, Verkehrsachsen und der intensiven Nutzung der Kultur- und Tourismuslandschaft grundsätzlich nicht als einen geeigneten Lebensraum für Wölfe. Die Aufnahme des Wolfs in das Landesjagdrecht sei „derzeit noch nicht“ erforderlich, heißt es in einem Positionspapier. Es werde aber „zu gegebener Zeit“ die Entnahme auffälliger Wölfe maßgeblich verbessern helfen.

Wie reagieren die Koalitionspartner SPD und FDP?
Beide begrüßen den Wolfsmanagementplan. Laut SPD könne er beitragen, die emotionale Debatte zu versachlichen. Der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP, Marco Weber, fordert, „bundesweit die Regelungen zum Abschuss von Wölfen an die Realität anzupassen“.

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