Familien
Muss bald bei mehr Betreuung weniger Unterhalt gezahlt werden?
„Das wird als Waffe eingesetzt“, sagt Birte Strack. Die Anwältin für Familien- und Scheidungsrecht aus Ramsen meint damit den Gesetzentwurf von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP), der den Kindesunterhalt nach einer Scheidung neu gestalten will. 15 Prozent Kürzung beim Kindesunterhalt soll es demnach geben, sofern der Ex-Partner mehr als 29 Prozent der Betreuungszeit übernimmt. Da bei 100 Scheidungen 85 Mütter die Alleinbetreuung der Kinder übernehmen, wird die Unterhaltskürzung in aller Regel den Vätern zugutekommen.
Eigentlich ist es ja positiv, wenn sich Väter aktiv einbringen und sich nicht nur an jedem zweiten Wochenende um ihren Nachwuchs kümmern. Dafür könnten sich Mütter mehr um ihr Berufsleben und damit auch um ihre künftige Rente kümmern. Aber genau das sichert die Reform nicht. Denn es werden bei diesem sogenannten asymmetrischen Betreuungsmodell nur die Übernachtungen im Gesamtjahr gezählt. Die 30 Prozent sind beispielsweise zu erreichen, wenn der geringfügig Betreuende – meist der Vater – das Kind alle zwei Wochen von Donnerstagabend bis Montagmorgen sieben Uhr übernimmt. Verbringt er dann noch eineinhalb Wochen der Schulferien mit seinem Kind, ist das Soll von 110 Übernachtungen pro Jahr erfüllt. Dem steht dann eine finanzielle Entlastung von 15 Prozent gegenüber.
Realitätsferne Annahme
Dass die Mütter ihre Berufstätigkeit steigern können, wenn sie alle zwei Wochen einen freien Freitag haben, ist realitätsfern. „Eine Entlastung der Alleinerziehenden, die eine Ausweitung der Erwerbstätigkeit ermöglichen würde, wird damit nicht erreicht“, schreibt der Deutsche Juristinnenbund in seiner Stellungnahme zu Buschmanns Entwurf.
Was wäre eine faire Lösung? „Es müssen Wochen- beziehungsweise Arbeitstage übernommen werden, und die müssen mehr zählen als Wochenenden. Es muss auch konkret geschaut werden, dass die Ex-Frau tatsächlich entlastet wird und mehr arbeiten kann. 30 Prozent sind zu wenig,“ sagt Strack, die ebenfalls im Juristinnenbund engagiert ist. Außerdem geht es um Übergangsfristen, denn nicht jede Frau könne ihre Arbeitszeit schnell steigern.
Warnung vor drohender Armut
Neun weitere Verbände haben den Entwurf kritisiert, allerdings in verschiedenen Punkten. Aber das Gesetzgebungsverfahren läuft erst an und aus dem Justizministerium heißt es, dass die 30-Prozent-Schwelle nicht das letzte Wort sein müsse.
Zweiter Kritikpunkt ist die Kürzung des Unterhalts um 15 Prozent. „Die Begründung für die Kürzung überzeugt nicht“, sagt Anwältin Strack. „Alleinerziehende, die bereits jetzt besonders häufig von Armut bedroht oder betroffen sind, dürfen finanziell nicht noch weiter unter Druck geraten“, heben die Verbände hervor. Unter ihnen der Verband alleinerziehender Mütter und Väter. Dass es künftig eine gesetzlich fixierte Berechnungsmethode geben soll, bewerten Juristinnen hingegen positiv. Schon jetzt setzten die Familiengerichte den Unterhalt herab, wenn es eine asymmetrische Betreuung gibt – bisher aber ohne gesetzliche Regeln. Über die Quoten werde oft gestritten.
Das Scheidungsrecht ist schon lange Schauplatz ideologischer Auseinandersetzungen. Als die Hausfrauenehe deutsches Ideal war, erhielten auch Ex-Ehefrauen nach der Scheidung regelmäßig Unterhalt, nicht nur die Kinder. Der Unterhaltsanspruch der Frau richtete sich nach den ehelichen Lebensverhältnissen. „Einmal Zahnarztgattin, immer Zahnarztgattin“, wurde damals bissig kommentiert.
Radikale Kehrtwende
2009 dann die radikale Kehrtwende. Unterhalt für die betreuenden Mütter wurde ab dem vierten Lebensjahr des Kindes grundsätzlich gestrichen. Sofern eine Ganztagsbetreuung zur Verfügung stand, ging man von Vollzeitarbeit aus. Abstriche von der Erwerbstätigkeit mussten begründet werden. Das Prinzip gilt bis heute. Aber die Gerichte erkennen in der Praxis an, dass aufgrund von Fahrtwegen und Öffnungszeiten der Kitas und Horteinrichtungen alleinerziehende Mütter – oder auch Väter – bis ins Grundschulalter keinen Achtstunden-Tag absolvieren können. Allerdings muss jeder Einzelfall begründet werden.
Deutlich weniger Scheidungen
Die Scheidungszahlen gehen in Deutschland deutlich zurück und befinden sich momentan auf dem Stand der frühen 1950er Jahre. Hat das etwas mit der radikalen Unterhaltsreform von 2008 zu tun? Das ist nicht eindeutig. Vergleicht man die Scheidungen mit der Anzahl bestehender Ehen, fällt auf, dass 2004 mit 11,2 Scheidungen pro 1000 Ehen das Maximum erreicht war – danach gingen die Zahlen mit zwei Ausnahmejahren zurück. Seit 2012 verläuft der Abwärtstrend rapide. 2023 kamen auf 1000 Ehen noch 7,3 Scheidungen. In absoluten Zahlen nahmen die Scheidungen von 213.691 auf 129.008 ab. Außerdem stellen kontinuierlich mehr Männer Scheidungsanträge.
„Es mag sein, dass die geringere Sorge vor unvorhersehbar langen und hohen Unterhaltsverpflichtungen den Prozentsatz der Ehemänner, die eine Scheidung beantragen, hat steigen lassen. Das wäre insofern plausibel, als auch der Anteil der Einkommen erzielenden Ehefrauen gestiegen sein dürfte“, interpretiert Rechtsanwältin Eva Becker, Vorsitzende des Ausschusses Familienrecht im Deutschen Anwaltsverein die Veränderung. Ob die Ehen heute stabiler sind oder Frauen sich wegen wirtschaftlicher Folgen weniger scheiden lassen, sei aber nicht eindeutig zu beantworten, weil es viele Faktoren gebe, sagt Becker.
Schließlich erfasst auch niemand, warum sich jemand nicht scheiden lässt.