Bundesverfassungsgericht „Einzelraser“ machen sich weiter strafbar
Die Norm sei hinreichend konkret formuliert. Darüber hinaus würden die „Belange des Gemeinschaftsschutzes“ über den Auswirkungen auf die Handlungsfreiheit rangieren (Az.: 2 BvL 1/20). Die Vorschrift ist Teil des neuen Paragrafen 315d des Strafgesetzbuchs, der in erster Linie die private Veranstaltung von Rennen im normalen Straßenverkehr und die Teilnahme daran unter Strafe stellt.
Todesopfer in der Pfalz
Auch in der Pfalz gab es im Herbst 2020 einen Unfall, bei dem zwei Frauen und ein Kind starben. Laut Anklage soll der Verursacher zwischen Weisenheim am Berg und Kirchheim ein Rennen gegen sich selbst gefahren haben. In einem weiteren Fall muss sich ein Mann aus dem Rhein-Pfalz-Kreis für einen Unfall 2019 zwischen Mannheim und Lampertheim mit zwei Todesopfern verantworten.
Zehn Jahre Haft möglich
Strafbar macht sich auch, wer „sich als Kraftfahrzeugführer mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen“. Vorgesehen sind eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe. Maximal zehn Jahre Haft sind möglich, wenn jemand stirbt oder schwere Schäden davonträgt.
Das Amtsgericht Villingen-Schwenningen hatte Bedenken, gegen einen als „Einzelraser“ angeklagten Mann das Hauptverfahren zu eröffnen. Es hielt die Vorschrift für zu unbestimmt – und damit verfassungswidrig. Das Verfassungsgericht sieht aber keine Probleme. Zwar sei der Begriff der „höchstmöglichen Geschwindigkeit“ neu. Er könne aber ausgelegt werden. Ausdrücklich werde auf die Straßen-, Sicht- und Wetterverhältnisse Bezug genommen.
Mit 165 durch die Innenstadt
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat schon vor einem Jahr zum ersten Mal die Verurteilung eines „Einzelrasers“ nach Paragraf 315d bestätigt. Der 20-Jährige war mit einem gemieteten Sportwagen mit bis zu 165 Kilometern pro Stunde durch die Stuttgarter Innenstadt gerast, ehe sein Auto in einen stehenden Kleinwagen prallte. Das junge Paar darin starb. Das Stuttgarter Landgericht verurteilte den Mann wegen verbotenen Autorennens mit Todesfolge zu fünf Jahren Jugendstrafe. Angeklagt war er ursprünglich wegen Mordes.
Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) sagte, illegale Autorennen seien zu Recht unter Strafe gestellt worden. „Wer das Leben anderer seinem eigenen Spaß oder seiner Flucht vor der Polizei unterordnet, muss dafür Konsequenzen tragen.“