Politik RHEINPFALZ Plus Artikel Bayerns Verstoß gegen die Verfassung

Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hatte am Montag angekündigt, die ab Mitte März geltende einrichtungsbezogene Impfpf
Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hatte am Montag angekündigt, die ab Mitte März geltende einrichtungsbezogene Impfpflicht für Pflegekräfte vorerst nicht umsetzen.

Der Vorgang ist beispiellos. Bundestag und Bundesrat verabschieden mit den Stimmen der CDU und CSU ein Bundesgesetz. Dann kündigt Bayern an, es nicht umzusetzen. Geht das? Was Verfassungsrechtler dazu sagen.

Verstößt Bayern gegen die Verfassung? Und bleibt das ohne Konsequenz?
Bayern verstoße mit seiner Weigerung, die Impfpflicht in Pflegeheimen umzusetzen, gegen Verfassungsrecht, sagt der Jurist Joachim Wieland. Doch dann folgt sein Aber: Es sei schwierig, Bayern zur Beachtung des von ihm selbst unterstützen Gesetzes zu zwingen.

Ähnlich, aber zurückhaltender, formuliert es der Staatsrechtler Christoph Degenhart. Die angekündigte Nichtumsetzung eines von Bundestag und Bundesrat beschlossenen Gesetzes könnte ein Verstoß gegen die Bundestreue sein.

Was bedeutet Bundestreue?
Der Begriff Bundestreue meint die Verpflichtung zur Zusammenarbeit, Abstimmung, Koordination und wechselseitigen Rücksichtnahme im Verhältnis von Bund und Ländern. Aber auch Degenhart sieht für den Bund praktisch keine Handhabe, den möglichen Verstoß gegen die Bundestreue zu unterbinden.

Was steht im Grundgesetz?
Da kann der Laie nur staunen. Denn in der Verfassung gibt es eine ausdrücklich Pflicht der Länder, Bundesgesetze auszuführen. So steht in Artikel 84 Grundgesetz: „Die Bundesregierung übt die Aufsicht darüber aus, dass die Länder die Bundesgesetze dem geltenden Rechte gemäß ausführen.“ Die Bundesregierung kann zu diesem Zweck auch Beauftragte zu den obersten Landesbehörden entsenden, heißt es dort weiter.

Wo ist dann der Haken?
Das Grundgesetz klingt hier eindeutig und nach einem scharfen Schwert. Aber diese Beauftragten des Bundes könnten den Gesundheitsämtern in Bayern keine Weisungen erteilen. Wieso? Weil das Infektionsschutzgesetz das nicht vorsieht.

Müssen Regierung, Parlament und Bundesrat also ohnmächtig zusehen, wenn Bayern und demnächst womöglich auch Sachsen und das Saarland geltende Gesetze ins Leere laufen lassen?
„Die Bundesregierung könnte natürlich auch das Bundesverfassungsgericht im Wege eines Bund-Länder-Streits anrufen“, sagt Verfassungsrechtler Degenhart, meint aber: „Auch dies ist in diesem Fall kaum eine praktische Option.“

Auch Wieland hält einen Eilantrag in Karlsruhe für rechtlich möglich. Aber die Impfpflicht in Bayern per Bundeszwang durchzusetzen „käme nur als letztes Mittel in Betracht und dürfte keine praktische Alternative sein.“

Wielands Fazit: „Auch wenn der Verfassungsverstoß offensichtlich ist, nimmt das Grundgesetz so viel Rücksicht auf die Eigenstaatlichkeit der Länder, dass die Durchsetzung ihrer verfassungsrechtlichen Pflichten mühsam ist.“

Zur Person: Experten für Verfassungsrecht

Christoph Degenhart war bis zu seiner Emeritierung Professor für Staats- und Verwaltungsrecht an der Universität Leipzig und bis 2020 Richter am Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen. Vor dem Bundesverfassungsgericht vertrat er mehrere Beschwerdeführer, die gegen den Anleihenkauf durch die EZB klagten.

Joachim Wieland hatte bis 2019 den Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Finanz- und Steuerrecht an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften in Speyer inne. Er ist Mitglied des Verfassungsgerichtshofs Nordrhein-Westfalen und vertrat 2014 den damaligen Bundespräsidenten Joachim Gauck vor dem Bundesverfassungsgericht, der Rechtsradikale Spinner genannt hatte.

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