
Am 22. März 2026 wählt Rheinland-Pfalz einen neuen Landtag. Die Wahlperiode beträgt fünf Jahre. Der Landtag umfasst regulär 101 Abgeordnete: 52 Direktmandate aus den 52 Wahlkreisen sowie 49 Mandate über Listen. Die Sitzverteilung richtet sich nach dem Anteil der Landesstimmen (Zweitstimmen). Überhang- und Ausgleichsmandate können die Gesamtgröße des Parlaments verändern.
Beim Wahlsystem der Landtagswahl in Rheinland-Pfalz stehen den Wahlberechtigten zwei Stimmen zur Verfügung. Mit der Erststimme, der Wahlkreisstimme, wird die Direktkandidatur in den 52 Wahlkreise gewählt, wobei die relative Mehrheit entscheidet.
Mit der Zweitstimme, der Landesstimme, wird die Landes- oder gegebenenfalls Bezirksliste einer Partei oder Wählervereinigung gewählt. Diese Stimme ist maßgeblich für das Kräfteverhältnis im Landtag und die Sitzverteilung.
Listen, die landesweit an der Fünf-Prozent-Hürde scheitern, werden bei der Sitzverteilung nicht berücksichtigt. Unabhängige Direktkandidaturen sind möglich.
Wahlberechtigt bei der Landtagswahl sind deutsche Staatsangehörige ab 18 Jahren, die seit mindestens drei Monaten in Rheinland-Pfalz wohnen oder sich dort gewöhnlich aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Anders als in Baden-Württemberg, wo 2026 ab 16 gewählt werden kann, bleibt das Wahlalter für die Landtagswahl in Rheinland-Pfalz bei 18 Jahren.
Briefwahl ist auf Antrag möglich – vielerorts online, per E‑Mail oder persönlich im Wahlbüro. Ausgefüllte Unterlagen sollten spätestens am Mittwoch vor dem Wahltag per Post versandt werden. Alternativ ist die Abgabe im Wahlbüro bis 18 Uhr am Wahlsonntag möglich.