Im Juli hatte nach der Rodung einer großen Thuja-Hecke in einem Dudenhofener Gewerbegebiet ein Leser gefragt, ob dieser Vorgang rechtmäßig sei. Ja, sagte dazu die Verwaltung. Doch wie verträgt sich das mit dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchGes), laut dem erst am 1. Oktober die Zeit beginnt, in der grundsätzlich Bäume, Hecken, Gebüsche und andere Gehölze nicht nur stark zurück-, sondern auch ganz abgeschnitten werden dürfen.