Rheinland-Pfalz RHEINPFALZ Plus Artikel Wolfsabschuss: Was dem Täter droht

urn_binary_dpa_com_20090101_250305-935-479521-filed

Im Fall der illegal im Westerwald erlegten Jungwölfin sind noch viele Fragen offen. Sollte ein Jäger der Täter gewesen sein, müsste er mit erheblichen Konsequenzen rechnen.

Die im Kreis Altenkirchen abgeschossene Jungwölfin GW4599f war ein Welpe aus der Verpaarung von GW1999f und GW1896m des sogenannten Leuscheid-Rudels, das an der Grenze zu Nordrhein-Westfalen lebt. Der Vater GW1896m ist jener angebliche Problemwolf, für den es im Dezember kurzzeitig eine Abschussgenehmigung gegeben hatte, weil er Nutztiere gerissen und dabei auch Schutzzäune überwunden haben soll.

Doch diese Ausnahmegenehmigung war vom Verwaltungsgericht gestoppt worden. Das am 19. Februar im Kreis Altenkirchen tot aufgefundene Jungtier war dagegen noch nie negativ aufgefallen. Der Totfund sei zugleich der genetische Erstnachweis des Tieres, teilt das Koordinationszentrum Luchs und Wolf (Kluwo) in Trippstadt auf Anfrage mit, das zu Landesforsten Rheinland-Pfalz gehört.

Auf Rudel geschossen?

Ob das Tier alleine unterwegs war oder möglicherweise auf das Rudel geschossen worden ist, beantworten Kluwo, Umweltministerium und Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord in Koblenz nicht. Auch bei der Frage nach der Munition, ob beispielsweise Schrot verwendet wurde, verweisen sie auf die laufenden Ermittlungen, die nicht gefährdet werden sollen.

Die SGD Nord hat noch ergänzend mitgeteilt, warum der Abschuss erst so spät öffentlich gemacht worden ist. Das tote Tier war am 19. Februar gefunden worden und dann vom Leibnitz-Institut für Zoo- und Wildtierforschung in Berlin untersucht worden. Der Befund sei erst am Nachmittag des 11. April eingegangen. Nach eingehender Sichtung des Befundes habe die SGD am Morgen des 15. April Strafanzeige gestellt. Dann hatte sie den Fall mit einer Pressemitteilung veröffentlicht.

Fehlschüsse werden teuer

Inzwischen hat sich auch der Landesjagdverband von dem Abschuss distanziert. Präsident Dieter Mahr sagte: „Wir und unsere 20.000 aufrichtigen und engagierten Jägerinnen und Jäger im Verband distanzieren uns vollumfänglich von dieser Tat und werden umgehend einen Strafantrag gegen Unbekannt stellen.“ Sollte der Täter ermittelt werden und selbst Jäger sein, würde er mit großer Sicherheit seinen Jagdschein und das Recht zum Waffenbesitz verlieren. So war es auch jenem Jäger aus der Südpfalz ergangen, der 2020 bei Rohrbach ein Pferd erschossen hatte, weil er es für ein Wildschwein hielt. Auch der 82-Jährige, der im Februar drei Pferde und einen Fuchs auf einer Koppel bei Hornbach erschossen hat, musste seine Waffen vorerst abgeben. Das Verfahren ist juristisch aber noch nicht abgeschlossen. Vor allem aber droht dem Täter eine Geldstrafe bis zu 50.000 Euro oder sogar eine Haftsstrafe von bis zu fünf Jahren. So ist es im Bundesnaturschutzgesetz geregelt.

Der Naturschutzbund Nabu wertet die illegale Tötung des Jungtiers als Beleg dafür, „dass immer noch viel Aufklärungsarbeit nötig ist, damit wir endlich einen gesunden Umgang mit dem Wolf als heimische Tierart lernen“. Das sagte Ann-Sybil Kuckuk, Naturschutzreferentin beim Nabu Rheinland-Pfalz. Auch in anderen Bundesländern komme es immer wieder zu illegalen Tötungen von Wölfen.

x