Koblenz RHEINPFALZ Plus Artikel Gericht: Wolf-Abschussgenehmigung mehrfach fehlerhaft

Ein Wolf des Leuscheider Rudels.
Ein Wolf des Leuscheider Rudels.

Der Westerwald-Wolf GW1986m hat Glück. Seine Rudelkollegen retten ihm mutmaßlich das Leben – und Schwächen in der Abschussgenehmigung.

Das hat das Verwaltungsgericht Koblenz in einem weiteren Verfahrensschritt bestätigt (Aktenzeichen 4 L 1327/24.KO), nachdem es kürzlich bereits den Sofortvollzug einer Abschussgenehmigung untersagt hatte. Das Gericht betont, dass dies noch nicht die Entscheidung im Hauptverfahren ist, sondern eine im vorläufigen Rechtsschutzverfahren

Die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord hatte Anfang Dezember eine sofort vollziehbare, befristete Ausnahmegenehmigung zum Abschuss erlassen, wirksam ab 9. Dezember. Das Problem dabei: Bei Nacht sind nicht nur alle Katzen grau. Um den richtigen Wolf GW1986m zu erwischen, hätten Jäger so lange auf jedes Tier des Rudels schießen dürfen, bis per Gennachweis belegt worden wäre, dass der richtige erlegt wurde. Dagegen war die Naturschutz-Initiative (NI) aus Quirnbach im Westerwald erfolgreich vorgegangen.

Kann er Schutzzäune überwinden?

Das Verwaltungsgericht sieht zwei Probleme: Die Abschussgenehmigung war damit begründet worden, dass GW1986m weitere Nutztiere reißen und damit ernste landwirtschaftliche Schäden anrichten würde. Doch die SGD habe nicht schlüssig erläutert, mit welchen künftigen Schäden ohne die Ausnahmegenehmigung zu rechnen sei.

Außerdem sei nicht dargelegt worden, ob der Wolf wirklich bereits daran gewöhnt sei, besondere Schutzmaßnahmen zu überwinden. Das Gericht argumentiert so wie die Naturschutz-Initiative: Bei den beiden letzten Rissen am 2. und 18. November hätten die Schutzzäune nicht den Anforderungen entsprochen. Ein Zaun war offenbar nur gut einen Meter hoch, der andere nicht straff gespannt und hing deshalb durch. Möglicherweise wären also anstelle des Abschusses der unter strengem Artenschutz stehenden Wölfe ordnungsgemäß aufgestellte, mobile Elektrozäune von mindestens 120 Zentimetern Höhe völlig ausreichend.

Was ist mit den Welpen?

Außerdem bemängelt das Verwaltungsgericht, dass die SGD nicht berücksichtigt habe, wie sich der Abschuss falscher Wölfe bis hin zum ganzen Rudel auf die lokale Wolfspopulation auswirken würde.

Die Naturschutz-Initiative sieht sich in vollem Umfang bestätigt. Sie habe noch keine derart fehlerhafte Ausnahmegenehmigung gesehen wie in diesem Fall, so Gabriele Neumann, die stellvertretende Vorsitzende und Projektleiterin Großkarnivoren der Naturschutzinitiative. Die Initiative hatte darauf hingewiesen, dass GW1896m der Leitwolf des Rudels ist und die SGD die Auswirkungen auf die künftige Reproduktion des Rudels und das Überleben der in diesem Jahr geborenen Welpen nicht untersucht habe. Und sie habe sich nicht mit der Frage befasst, ob man die Mitglieder des Rudels nicht anhand äußerer Merkmale so klar identifizieren könne, dass sie von der Tötungserlaubnis hätten ausgenommen werden können.

„Herdenschutzhunde nötig“

Die Naturschutz-Initiative leugnet nicht, dass es Probleme beim Zusammenleben von Mensch und Wolf geben könne. Es müssten aber wieder Vorsichtsmaßnahmen getroffen werden, wie sie früher üblich gewesen seien, wie beispielsweise Herdenschutzhunde und Kühe mit Hörnern.

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