Koblenz Problem-Wolf darf abgeschossen werden
Der Wolfsrüde GW1896m darf abgeschossen werden. Er gehört zum Leuscheider Rudel, hat mehrfach Schutzzäune überwunden und mehrere Weidetiere im Westerwald gerissen. Da davon auszugehen ist, dass der Wolf weiter Tiere reißt, darf er zwischen 9. und 19. Dezember und zwischen 3. und 29. Januar getötet werden. Die Obere Naturschutzbehörde hat den Abschuss jetzt genehmigt, teilt aber mit, dass man nicht genau wisse, wie der Problem-Wolf aussehe. Wird ein Wolf geschossen, soll er schnell genetisch untersucht werden. Wenn der „richtige“ Wolf GW1896m getroffen worden ist, darf nicht weiter geschossen werden. Wenn nicht, darf der nächste Wolf getötet werden. Der Rüde wurde 2020 erstmals in Bayern identifiziert und wanderte über Baden-Württemberg im Februar 2021 nach Rheinland-Pfalz ein.