Koblenz RHEINPFALZ Plus Artikel Straftat: Jungwölfin aus Leuscheider Rudel abgeschossen

Eine Wölfin mit Nachwuchs.
Eine Wölfin mit Nachwuchs.

Im Westerwald ist eine Jungwölfin illegal abgeschossen worden. Die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord in Koblenz hat Anzeige erstattet.

Nach Angaben der SGD ist das tote Tier bereits am 19. Februar in der Nähe von Fiersbach im Kreis Altenkirchen gefunden worden. Das Dorf liegt nahe der Landesgrenze zu Nordrhein-Westfalen. Dort lebt das sogenannte Leuscheider Wolfsrudel.

Die rund neun Monate alte Wölfin, die unter dem Namen GW4599f geführt wird, hat Verletzungen durch Beschuss erlitten. Das ist das Ergebnis einer Untersuchung. Die SGD spricht von einer tödlichen Herzbeuteltamponade, einer Flüssigkeitsansammlung im Herzbeutel. Außerdem wurden ein Hämothorax, also eine Ansammlung von Blut zwischen Lunge und Brustwand, sowie weitere Verletzungen von Herz, Lunge, Milz und Leber festgestellt.

„Kein Kavaliersdelikt“

Nähere Angaben zu dem Vorfall lehnt die SGD Nord derzeit ab, um die Ermittlungen nicht zu gefährden. Die Behörde weist als Obere Naturschutzbehörde darauf hin, dass der Abschuss eines Wolfs eine Straftat darstellt. Sie hat den Fall an die Staatsanwaltschaft Koblenz übermittelt und Strafanzeige wegen eines Verstoßes gegen das Bundesnaturschutzgesetzes gestellt. Sie bittet Bürgerinnen und Bürger, die Hinweise zu der Tat geben können, sich bei der Polizei zu melden.

Die Naturschutzinitiative (NI) in Quirnbach/Westerwald, die sich für den Wolfsschutz einsetzt, hofft, „dass es gelingt, den oder die Täter zu ermitteln“. Die Tötung streng geschützter Tiere sei kein Kavaliersdelikt, sondern eine schwerwiegende Straftat. Auch die NI bittet Bürger, aber auch Jäger, um Hinweise an die Polizei.

Die SGD Nord hatte kürzlich selbst eine Abschussgenehmigung für einen Wolf erteilt: für GW1896m, den Leitwolf des Leuscheider Rudels, weil dieser mehrfach Weidetiere gerissen hat und angeblich in der Lage sein soll, Schutzzäune zu überwinden. Dagegen war die Naturschutzinitiative juristisch vorgegangen und das Verwaltungsgericht Koblenz hatte die Ausnahmegenehmigung zum Abschuss als fehlerhaft kassiert. Die NI hatte unter anderem argumentiert, dass die Schutzzäune nicht korrekt aufgestellt waren.

Verdacht gegen Jäger

Gabriele Neumann, stellvertretende Vorsitzende der NI und Projektleiterin Karnivoren (Fleischfresser), geht davon aus, dass die Jungwölfin ein Welpe aus dem Leuscheider Rudel war. Wölfe in Familienverbänden von Eltern, den Jungtieren des Vorjahres und dem aktuellen Wurf. Ob die getötete Wölfin allein oder im Rudel unterwegs war, könne man jedoch nicht genau sagen. „In diesem Alter sind die Jungwölfe möglicherweise auch schon allein unterwegs.“ Beispielsweise um selbst ein Revier oder einen Partner zu finden.

Neumann sagt, dass die Wölfin ihres Wissens bisher überhaupt noch nicht bekannt war. Der Fund des toten Tieres sei aber schon länger bekannt gewesen. Die Todesursache sei offenbar erst bei der Sektion in Berlin ermittelt worden. Aufgrund der beschriebenen Verletzungen geht Neumann, die nach eigenen Angaben selbst im Besitz eines Jagdscheins ist, von einer gezielten Schussabgabe aus und davon, dass das Tier sofort tot war. Sie vermutet zudem aufgrund der Verletzungen, dass mit Jagdmunition geschossen worden sei. Da Wölfe eine streng geschützte Art sind, hofft sie auf Hinweise auf den Täter aus der Bevölkerung oder auch aus der Jägerschaft. Neumann: „Die derzeitige Hetze gegen den Wolf ist völlig kontraproduktiv und trägt zu solchen Auswüchsen wie diesem illegalen Abschuss bei.“

Jäger wollen keine Sündenböcke sein

Das Umweltministerium plant die Aufnahme der Wölfe ins Jagdgesetz, um Problemwölfe – ein Ausdruck den Neumann ablehnt – leichter erlegen zu können. Der Landesjagdverband begrüßt dies dem Grunde nach, hat aber Angst, dass die Jägerschaft zum Sündenbock wird. Das novellierte Landesjagdgesetz soll vermutlich im Frühjahr 2027 in Kraft treten.

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