Hornbach RHEINPFALZ Plus Artikel Pferde und Fuchs erschossen: Landwirt hatte vier Waffen zuhause

Ein 82-jähriger Landwirt soll drei Pferde und einen Fuchs auf einer Koppel erschossen haben.
Ein 82-jähriger Landwirt soll drei Pferde und einen Fuchs auf einer Koppel erschossen haben.

Ein Landwirt soll drei Pferde und einen Fuchs auf einer Koppel in Hornbach erschossen haben. Die Tatwaffe war nicht die einzige, die der Schütze zuhause gelagert hatte.

In der Nacht zum 13. Februar soll ein 82-jähriger Landwirt drei Pferde und einen Fuchs auf einer Koppel in Hornbach erschossen haben. Nach bisherigem Kenntnisstand gehörten zwei der drei erschossenen Pferde dem Landwirt selbst. Das dritte Pferd gehörte einem 60-Jährigen aus dem Landkreis. Die Polizei hat mittlerweile die Ermittlungen abgeschlossen. Wie die Kreisverwaltung auf RHEINPFALZ-Nachfrage mitteilt, ist der Landwirt seit 2003 im Besitz eines Jagdscheins. Eine Waffenbesitzkarte hat er seit 2004. Auf der Waffenbesitzkarte des Landwirts sind laut Kreisverwaltung eine Kurzwaffe und drei Langwaffen eingetragen. Diese eingetragenen Waffen und die dazugehörige Munition seien nicht manipuliert gewesen.

Wer Waffen besitzt, muss diese zuhause vorschriftsgemäß in einem abschließbaren Waffenschrank aufbewahren. Munition muss separat von den Schusswaffen aufbewahrt werden. Laut Kreisverwaltung waren sämtliche Schusswaffen des Landwirtes ordnungsgemäß gelagert.

Eine Aufbewahrungskontrolle habe auch schon vergangenes Jahr stattgefunden. Auch da sei alles korrekt gelagert gewesen.

Keine Suche nach weiteren Waffen

Eine Durchsuchung des Anwesens des Landwirts, um nach weiteren Waffen zu suchen, habe nicht stattgefunden, da kein richterlicher Beschluss vorgelegen habe. Der Einsatz sei von der Polizei geleitet worden. Mitarbeiter der Kreisverwaltung seien nur zur Unterstützung dabei gewesen.

Wie die Kreisverwaltung mitteilt, hat die Polizei die Tatwaffe bereits am Tag der Tat beschlagnahmt. „Sämtliche anderen Waffen im Besitz des Schützen, die Waffenbesitzkarte und der Jagdschein wurden von der Waffenbehörde des Landkreises vorläufig eingezogen.“

Die Staatsanwaltschaft ermittelt derzeit noch gegen den Landwirt, wie die leitende Oberstaatsanwältin Iris Weingardt auf Nachfrage mitteilt. Warum der Mann überhaupt auf die Pferde und den Fuchs geschossen hatte, teilte sie nicht mit. Ob der Landwirt seine Waffen zurückbekommt und ob ihm sein Jagdschein und seine Waffenbesitzkarte endgültig entzogen werden, darüber entscheidet die Jagd- und Waffenbehörde des Landkreises, wenn die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und ein etwaiges Gerichtsverfahren abgeschlossen sind.

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