Rheinland-Pfalz
Spitzenkandidat Gordon Schnieder: Weniger Personenschutz als seine Vorgänger?
Aktualisiert 7. März 2026, 8 Uhr:
CDU-Generalsekretär Johannes Steiniger ist bekannt für markige Worte. In der Frage der persönlichen Sicherheit des CDU-Spitzenkandidaten Gordon Schnieder im Wahlkampf wirft er Innenminister Michael Ebling (SPD) vor, seiner „Verantwortung für Leib und Leben“ nicht gerecht zu werden. So formuliert er es in einer Antwort auf eine Anfrage der RHEINPFALZ.
Konkret geht es darum, inwieweit Schnieder als CDU-Spitzenkandidat während der heißen Zeit des Wahlkampfs von den Sicherheitsbehörden geschützt wird. In Rheinland-Pfalz haben regulär der Ministerpräsident und der Innenminister Personenschutz. Jeweils drei Beamtinnen oder Beamte des Landeskriminalamts (LKA) begleiten die Politiker durchgehend. Das bedeutet für Ministerpräsident Alexander Schweitzer, dass die Sicherheitskräfte dabei sind, egal, ob er gerade die Ministerpräsidentenkonferenz leitet oder ob er in seiner Rolle als SPD-Spitzenkandidat für die Landtagswahl in der Südpfalz beim Haustür-Wahlkampf unterwegs ist.
Ausnahme war Anne Spiegel
Eine Ausnahme bildete die frühere Integrationsministerin. Weil es damals massive Drohungen gegen sie gab, erhielt Anne Spiegel (Grüne) 2018 Personenschutz bis zu ihrem Ausscheiden aus der Landesregierung 2021. Nach Angaben der CDU wurden Julia Klöckner als damalige Spitzenkandidatin in den Wahlkämpfen 2011 und 2016 sowie Christian Baldauf vor der Landtagswahl 2021 bei „sämtlichen öffentlichen Terminen“ von Personenschützern begleitet, und zwar von Beginn des Wahljahres an – also rund zweieinhalb Monate lang. „Dieser wurde seinerzeit vom Landeskriminalamt aktiv angeboten und als erforderlich eingestuft“, heißt es von der CDU-Pressestelle. Während das Landeskriminalamt (LKA) in Rheinland-Pfalz die Gefährdungslage beurteilt, ist für die Einstufung in eine Gefährdungsstufe nach der Polizeidienstvorschrift 129 das Innenministerium zuständig.
Im aktuellen Wahlkampf ist den CDU-Angaben nach gar keine Einstufung erfolgt. Jeder öffentliche Termin Schnieders wird demnach vom LKA gesondert überprüft. Laut Landespartei gibt es nur zwei Termine, bei denen Schnieder Personenschützer zur Seite gestellt wurden oder werden. Das war zum einen der Politische Aschermittwoch in Trier, zu dem Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) kam, der zweite ist ebenfalls ein Kanzlertermin, nämlich der geplante Wahlkampfabschluss am 20. März in Bad Dürkheim.
CDU: Können Sicherheit nicht garantieren
„Wir können als Partei bei öffentlichen Auftritten des Spitzenkandidaten etwa auf Marktplätzen, Wahlveranstaltungen oder an Infoständen seine Sicherheit nicht garantieren“, sagt CDU-Generalsekretär Steiniger. Es habe beispielsweise auch keine Begleitung gegeben, als Schnieder während des Rosenmontagszugs als Mitglied der Ranzengarde durch Mainz gelaufen ist. Bei den Kanzlerbesuchen bestehe dagegen durch die Vorgaben des Bundeskriminalamtes bereits ein hoher Sicherheitsstandard, so die CDU.
Ob die Behörden davon ausgegangen sind, Schnieder sei zu unbekannt und deshalb nicht gefährdet, bleibt nach einer Anfrage an das LKA offen. „Polizeiliche Schutzmaßnahmen sind grundsätzlich Verschlusssache“, heißt es in einer Antwort, für die das LKA fast zwei Arbeitstage benötigte, auch weil sie den Angaben nach mit dem Innenministerium abgestimmt wurde. Auf die Frage, ob bei Schnieder von der früheren Praxis abgewichen wurde, und wenn ja, warum, heißt es sehr allgemein: „Maßnahmen der Polizei zum Schutz von Personen und Objekten richten sich nach der jeweiligen Beurteilung der Gefährdungslage und den daraus abgeleiteten tatsächlichen Schutzerfordernissen im jeweiligen Einzelfall.“
Steiniger unterstellt politische Erwägungen
Daraus lässt sich schließen, dass die Sicherheitsbehörden die Gefahr für Schnieder deutlich geringer einschätzen als die CDU. Generalsekretär Steiniger dagegen hält politische Erwägungen seitens des Ministeriums für möglich. Wer mit Personenschutz unterwegs ist, wird in der Öffentlichkeit auch in Wahlkampfzeiten als bedeutsamer wahrgenommen als Politiker ohne Begleitung.
Ministerium weist Kritik zurück
Wenige Stunden nach der Veröffentlichung dieses Textes auf Rheinpfalz.de schickte das Innenministerium am Freitag um 21.30 Uhr eine Stellungnahme. Darin weist der Sprecher die Vorwürfe des CDU-Generalsekretärs zurück. „Die Unterstellung, Personenschutz werde aus politischen Gründen gewährt oder verweigert, entbehrt jeder Grundlage. Gefährdungsbewertungen werden ausschließlich durch das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz vorgenommen, konkret durch das Dezernat 522 ,Gefährdungsmanagement Staatsschutz’. Dort erfolgt die fachliche Beurteilung der jeweiligen Gefährdungslage. Die Einstufung in Gefährdungsstufen erfolgt nach den Vorgaben der Polizeidienstvorschrift PDV 129, die als Verschlusssache eingestuft ist.“ Was in der Stellungnahme nicht ausdrücklich steht: Diese Einstufung erfolgt durch das Innenministerium und nicht durch das Landeskriminalamt. Eine Erklärung, warum von der Praxis früherer Wahlkämpfe abgewichen wird, wird in der Stellungnahme nicht gegeben. Das Innenministerium teilt weiterhin mit: „Im Übrigen stand der CDU-Spitzenkandidat nach einem Sicherheitsgespräch mit den zuständigen Behörden mit den vorgesehenen Maßnahmen im Einvernehmen.“ Personenschutz sei kein Mittel politischer Selbstdarstellung. „Wer suggeriert, Sicherheitsmaßnahmen hätten etwas mit öffentlicher Wahrnehmung oder politischem ,Hermachen’ zu tun, missbraucht ein ernstes Sicherheitsthema für parteipolitische Zwecke“, heißt es abschließend in der Stellungnahme.