Rheinland-Pfalz Pflegekammer: Der nächste Schritt, den Ärzte und Apoheker fürchten
Die Landespflegekammer Rheinland-Pfalz will gegen Urteile wegen rechtswidriger Mitgliedsbeiträge rechtlich vorgehen. Wie das Verwaltungsgericht Koblenz am Mittwoch auf Anfrage informierte, hat die Berufsvertretung der Pflegekräfte am Dienstag vier Anträge auf Berufung eingereicht.
Am 31. März hatten vier Pflegekräfte in erster Instanz eine Klage gegen die Pflegekammer gewonnen. Das Verwaltungsgericht (VG) Koblenz urteilte, dass die Beitragserhebung der Pflegekammer für das Jahr 2025 in diesen Fällen rechtswidrig war. Ebenso rechtswidrig war ein Teil des Haushalts, der etwa die Rücklagenbildung aus Mitgliedsbeiträgen betraf. Als unzulässig wurde jedoch nicht die komplette Rücklage in Höhe von rund einer Million Euro eingestuft.
Urteil: Höhe des Mitgliedsbeitrags rechtswidrig
Die Pflegefachkräfte hatten gegen die Höhe ihrer Beiträge geklagt: Alle vier sind gesetzlich zur Mitgliedschaft in ihrer Berufsvertretung und damit zur Zahlung von Beiträgen verpflichtet. „Die Festsetzung eines Beitrags in Höhe von 139 Euro ist aber der Höhe nach rechtswidrig“, hieß es in einem der Urteile. In den anderen Fällen ging es um ähnliche Summen. Die Pflegekammer hat den Richtern zufolge die Kalkulationsgrundlage nicht breit genug aufgestellt und etwa Pflegekräfte in Arztpraxen oder Krankenkassen nicht berücksichtigt. Die Logik dahinter: Je größer die Anzahl der Mitglieder, desto weniger hat jeder Einzelne an Jahresbeitrag zu zahlen. Im Schnitt sind dies aktuell 138 Euro.
Die Kammer will die Urteile nicht einfach hinnehmen. Die Begründung zum Berufungsantrag hat sie laut Gericht noch nicht am Oberverwaltungsgericht (OVG) vorgelegt – dafür ist noch Zeit. Sobald diese vorliegt, entscheidet das OVG, ob die Berufung zugelassen wird. Die Kammer ist als sogenannte Selbstverwaltungseinrichtung in ihrer Entscheidung frei, das OVG anzurufen. Das rheinland-pfälzische SPD-geführte Gesundheitsministerium als Rechtsaufsicht der Kammer hatte sich zuvor jedoch sehr skeptisch zu einem solchen Schritt geäußert und auf Nachfrage von einem „stringenten“, sprich offenbar schwer anzugreifenden Urteil gesprochen.
Was die Apotheker und Ärzte befürchten
Der Präsident der Landesapothekerkammer, Peter Stahl aus Neustadt, hatte sich vergangene Woche in einem Interview mit dieser Zeitung ebenfalls kritisch geäußert für den Fall, dass sich die nächste Gerichtsinstanz mit der Berechnung von Mitgliedsbeiträgen sowie mit der Bildung von Rücklagen befassen sollte. Stahl bezeichnete dies als „fatal“. Er befürchtet, dass dies „dann Kreise ziehen könnte“, denn die kritischen Aspekte betreffen prinzipiell alle Kammern. Ein OVG-Urteil in der Sache könnte Stahl zufolge möglicherweise Folgen haben für andere Kammern in Land und Bund. Zusammen mit der Ärzte- und der Zahnärztekammer hatte sich Stahl zuvor öffentlich von der Pflegekammer distanziert und deren Vorgehen als „rufschädigend“ bezeichnet. Alle drei fürchten offenbar um ihre eigene Zukunft als Berufsvertretung und Lobbyvereinigung.
Hinzu kommt, dass etliche Kammern ihre Bilanzen nicht veröffentlichen – und damit auch nicht die Höhe ihrer Rücklagen sowie die Höhe der Einnahmen aus Mitgliedsbeiträgen preisgeben. Auf mehrfache Nachfrage dieser Zeitung hatten die Landesärztekammer und die Landesapothekerkammer jüngst die Auskunft zu Kennzahlen ihrer Haushalte verweigert. Auch die Landespflegekammer gibt sich bei Zahlen äußerst zugeknöpft.
Die Schwächen des Transparenzgesetzes
Das rheinland-pfälzische Landestransparenzgesetz, wonach Behörden des Landes, der Gemeinden und der Gemeindeverbände zur Transparenz und Information gegenüber Bürgern verpflichtet sind, ist gegenüber Selbstverwaltungseinheiten wie den Kammern der Wirtschaft und der freien Berufe, aber auch hinsichtlich der Sparkassen und deren Verbände eingeschränkt: Es sei denn, es beträfe Umweltbelange. „Diese (gemeint sind Kammern und Sparkassen) sorgen in eigener Verantwortung für Transparenz und Offenheit gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern“, heißt es etwa in Paragraf 3, Absatz 6 des Gesetzes. Auch in Baden-Württemberg gilt diese gesetzliche Einschränkung.
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in Rheinland-Pfalz, Dieter Kugelmann, kritisiert die gesetzliche Beschränkung schon lange. In dem Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit von 2014/2015 heißt es bereits: „Die Selbstverwaltungsorganisationen der Wirtschaft und der Freien Berufe nehmen als öffentlich-rechtliche Körperschaften Verwaltungstätigkeiten wahr; es erscheint daher sachlich nicht gerechtfertigt, diese aus dem Anwendungsbereich des Gesetzes auszunehmen.“ Die Erfahrungen aus den anderen Ländern, insbesondere in Nordrhein-Westfalen, zeigten zudem, dass ein Informationsinteresse der Öffentlichkeit an diesem Bereich durchaus bestehe. Geholfen hat die Kritik Kugelmanns bislang nichts. Auch die 2023 wiederholte Forderung der Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland (IFK), auf Bereichsausnahmen zu verzichten, verhallte offenbar folgenlos.
Was die neue Regierung mit der Kammer macht?
Gespannt darf man sein, was die neue rheinland-pfälzische Regierung mit der Landespflegekammer vorhat. Denn die steht massiv unter Druck: wegen der Urteile zu rechtswidrigen Beiträgen, aber auch wegen der gescheiterten Mitgliederbefragung sowie ihres aus Sicht der Kritiker intransparenten und konfrontativen Vorgehens. Daher hatte Gesundheitsminister Clemens Hoch (SPD) als Vertreter der Rechtsaufsicht die Kammer zum Rapport einbestellt – nächste Woche sollen sie einen tragfähigen Zukunftsplan vorlegen; bislang waren sie damit nach Ansicht des Ministeriums gescheitert. Dafür hatten sie mehrfach öffentlich Kritik und Drohungen kassiert.
Noch aber haben CDU und SPD ihren Koalitionsvertrag nicht vorgestellt. Beide Parteien hatten vor der Landtagswahl gesagt, dass es mit der Kammer so wie bisher nicht weitergehen könne, zugleich aber hatten sie die Bedeutung einer Berufsstandsvertretung für die rund 40.000 Pflegefachkräfte betont. Wahlsieger Gordon Schnieder (CDU), der voraussichtlich nächste Ministerpräsident, hat bislang eine „freie“ Kammer favorisiert, bei der die Pflegekräfte Mitglied werden können, aber nicht müssen.
Zum Weiterlesen: Das Urteil gegen die Pflegekammer und die gescheiterte Mitgliederbefragung.
Das Pflegekammer-Desaster und was die Landesapothekerkammer und Ärzte nun befürchtet.