Rheinland-Pfalz RHEINPFALZ Plus Artikel Pflegekammer: Der Schwarze Dienstag des Präsidenten Markus Mai

Der Präsident der Landespflegekammer Markus Mai
Der Präsident der Landespflegekammer Markus Mai

Vier Pflegekräfte gewinnen Klage gegen ihre Berufsstandsvertretung um Jahresbeiträge . Das Gericht rügt unrechtmäßige Rücklagen von einer Million Euro. Der Minister schäumt.

Das Verwaltungsgericht Koblenz hat ein klares Urteil gegen die Pflegekammer Rheinland-Pfalz gefällt. Es geht in vier Fällen um die Höhe von Beiträgen im Jahr 2025, aber auch um zu Unrecht angehäuftes Vermögen in Höhe von rund einer Million Euro. Zudem hat die Kammer am Dienstag die bis dahin laufende Mitgliederbefragung ergebnislos abgebrochen. Die erhobenen Daten werden vernichtet.

Die schallende Ohrfeige

Für die Landespflegekammer und ihren Präsidenten Markus Mai sieht der Tag wie ein Schwarzer Dienstag aus. Am Vormittag kassieren sie eine Niederlage am Verwaltungsgericht in Koblenz, nur wenige Stunden später müssen sie die Niederlage bei ihrer selbst organisierten Mitgliederbefragung einräumen, und dann gibt es eine schallende Ohrfeige von Gesundheitsminister Clemens Hoch (SPD) obendrein.

Das Justizzentrum in Koblenz: Hier hat auch das Verwaltungsgericht seinen Sitz.
Das Justizzentrum in Koblenz: Hier hat auch das Verwaltungsgericht seinen Sitz.

Vier Pflegefachkräfte haben erfolgreich gegen ihren Jahresmitgliedsbeitrag aus dem Jahr 2025 geklagt, wie das Gericht am Dienstag informierte. Die Kläger sind alle Pflichtmitglieder der Kammer, der Berufsstandsvertretung der Pflegefachkräfte, und zu einkommensabhängigen Beitragszahlungen verpflichtet. Die Richter rügen dabei nicht den Beitrag als solchen, sondern, dessen Höhe: „Die Festsetzung eines Beitrags in Höhe von 139 Euro ist aber der Höhe nach rechtswidrig“, heißt es in einem der vier Urteile. In den anderen Fällen geht es um ähnliche Summen.

So argumentiert das Gericht

Das Gericht stützt sich in seiner Begründung auf drei Aspekte: Die Pflegekammer habe als Kalkulationsgrundlage für die Beiträge die Mitgliederzahl falsch geschätzt und etwa Pflegekräfte in Arztpraxen, Sanitätshäusern oder Krankenkassen nicht berücksichtigt. Zudem habe die Kammer rechtswidrig zu hohe Rücklagen von insgesamt rund einer Million Euro gebildet. Die Pflegekammer ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, also eine öffentlich-rechtliche Institution, die kein Vermögen anhäufen darf. Einnahmen und Ausgaben müssen sich in etwa die Waage halten.

Rechtswidrige Rücklagen von einer Million Euro

2025 verbuchte die Kammer laut Gericht allerdings 5,5 Millionen Euro an Einnahmen (die einzige Quelle sind Beiträge), denen 6,6 Millionen Euro an geplanten Ausgaben gegenüberstehen. In früheren Jahren müssen offenbar aus Mitgliedsbeiträgen rechtswidrig Rücklagen gebildet worden sein. Drittens: Der Ergebnisvortrag aus dem Jahr 2023 in Höhe von 1,3 Millionen Euro sei fälschlicherweise nur in Teilen – in Höhe von rund 464.000 Euro – in den Haushaltsplan 2025 eingestellt worden. Gegen die Urteile können die Beteiligten die Zulassung zur Berufung durch das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz beantragen.

Gesundheitsminister droht der Kammer

Rechtsanwalt Robert Schneider aus Montabaur, der zwei der Kläger vertritt, zeigte sich am Dienstag „absolut zufrieden“, wie er auf Anfrage sagte. Zum ersten Mal habe es ein solches Urteil gegeben. In früheren Verfahren habe die Pflegekammer die Beitragsbescheide zurückgezogen. Die Kammer selbst wollte das Urteil noch nicht kommentieren, auch nicht die Frage nach möglichen personellen Konsequenzen im Vorstand. Sie kommunizierte jedoch am Nachmittag, dass sie die laufende Mitgliederbefragung zur Zukunft der Kammer und zur Zufriedenheit der Mitglieder ergebnislos abbricht. Der Schritt sei von der Vertreterversammlung mehrheitlich so beschlossen worden, hieß es. Als Grund nannte sie eine „zunehmend aufgeheizte Stimmung“. Die Online-Umfrage unter den Mitgliedern war am 23. März gestartet und sollte eigentlich bis zu diesem Donnerstag laufen. Es hatte technische Probleme gegeben, dazu gab es Kritik an mangelnder Transparenz und an während der Umfrage veränderten Fragen. Kammer und Gesundheitsministerium verteidigen diese als sprachliche, nicht inhaltliche Anpassung. Andere Kritiker und Rechtsanwalt Schneider berichten von Pflegekräften, die zwar Beiträge zahlen sollten, wegen nicht vorliegender Ausbildungsurkunden aber nicht an der Umfrage teilnehmen konnten.

Minister Hoch – sein Haus hat die Rechtsaufsicht über die Kammer – wurde deutlich: „Ich bedaure, dass erneute administrative Schwächen der Landespflegekammer dazu geführt haben, dass durch die Befragung kein Vertrauen in die Arbeit der Kammer entstehen konnte.“ Er erwarte nun eine Lösung, wie „die vereinbarte Befragung diskriminierungsfrei und transparent stattfinden kann“. Und dann droht er: „Andernfalls müsste die nächste Regierung ... dafür sorgen, dass die Kammer gesetzlich zu einer solchen Befragung verpflichtet wird.“

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