Gesetzesprojekt RHEINPFALZ Plus Artikel Warum die Cannabis-Legalisierung auf der Kippe steht

Kann derzeit noch Ärger nach sich ziehen: das Rauchen eines Joints.
Kann derzeit noch Ärger nach sich ziehen: das Rauchen eines Joints.

Es ist ein Prestige-Vorhaben der Ampel. Das Gesetz zur Cannabis-Legalisierung sollte ein Symbol für den gesellschaftspolitischen Aufbruch der neuen Koalition sein, ein Zeichen für Modernisierung und Liberalisierung. Doch nach mehreren Verzögerungen steht es nun ganz infrage.

Über die Kernpunkte der Reform waren sich Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und die Koalitionsfraktionen immer weitgehend einig. Mit dem Cannabisgesetz will die Bundesregierung den Besitz einer kleinen Menge von Cannabis und den privaten Anbau von bis zu drei Pflanzen künftig für Erwachsene legalisieren. Nicht-kommerzielle „Cannabis-Clubs“ sollen die Droge legal anbauen und in begrenzter Menge an Mitglieder abgeben dürfen.

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Doch wie so vieles im havarierenden Regierungsbündnis verfing sich das Projekt im tagespolitischen Klein-Klein. Bedenken aus Brüssel mussten berücksichtigt werden, Korrekturen verzögerten die Umsetzung erheblich. Zuletzt hatten die Fachpolitiker der drei Fraktionen im November zusammengesessen und einige Präzisierungen vorgenommen. Wichtig waren vor allem zwei Punkte: Für Konsumverbote in der Nähe von Schulen, Kindergärten, Spielplätzen und den neuen Anbauvereinigungen galt im alten Entwurf ein Abstand von mindestens 200 Metern. Nun ist der Konsum nur noch „in Sichtweite“ der Einrichtungen verboten. Zudem wurde die erlaubte Menge aus dem Eigenanbau aus bis zu drei Pflanzen auf 50 Gramm erhöht. Der Strafenkatalog wurde zudem verschärft. Wer als Erwachsener Minderjährige zum Anbau oder Kauf anstiftet, dem soll nun eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren drohen.

Sorge um den Jugendschutz

Eigentlich sollte das Gesetz im Dezember im Bundestag verabschiedet werden. Das Gesetz hätte dann zum 1. April in Kraft treten können. Weil im Dezember aber die Haushaltsberatungen auf Hochtouren liefen, gelangte das Cannabis-Gesetz nicht auf die Tagesordnung des Bundestages.

Inzwischen formiert sich auch handfester politischer Widerstand. In einem einstimmigen Beschluss der Landesinnenminister – also unter Beteiligung der SPD-Fachminister – kritisierten diese „gravierende negative Auswirkungen“ auf die Bekämpfung der Organisierten Kriminalität, auf den Kinder- und Jugendschutz sowie den Gesundheitsschutz. Auch die Landesjustizminister sind nicht erfreut. Vorsitzende der Justizminister-Konferenz ist die Niedersächsin Kathrin Wahlmann. Die Sozialdemokratin ist ehemalige Richterin. Sie warnt davor, „zu suggerieren, dass Cannabis ungefährlich ist, nur weil der Besitz in bestimmten Mengen voraussichtlich straflos wird“. Sie wisse aus ihrer Berufspraxis, „dass Cannabis-Konsum – je nach Vordisposition und Umfang des Konsums – gerade bei jungen Konsumenten erhebliche Schäden im Gehirn verursachen kann“. Der Bund müsse deshalb den Jugendschutz im Auge behalten.

Laut Gutachten keine Entlastung der Polizei

Ungelegen kommt der Koalition auch ein aktuelles Gutachten des Bundeskriminalamtes, dass der Erwartung widerspricht, das neue Gesetz würde Polizei und Justiz entlasten. Das hat bei den Innenpolitikern der SPD-Bundestagsfraktion Eindruck hinterlassen. Der kriminalpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Sebastian Fiedler, ist der schärfste Kritiker. Er sagt, das Gesetz dürfe „so auf keinen Fall kommen“. „Eine Vielzahl von Kollegen und Kolleginnen in meiner Fraktion“ sähen das genau so. Er spricht von einem „völlig unkontrollierten Cannabis-Privatmarkt in deutschen Wohnungen“.

Das Schicksal des Cannabis-Gesetzes entscheidet sich nun in der SPD-Bundestagfraktion. Deren parlamentarische Geschäftsführerin Katja Mast glaubt noch an die Umsetzung. Die SPD-Fraktion strebe weiterhin an, die Legalisierung von Cannabis „zeitnah“ zu verabschieden.

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