Meinung
Tariftreuegesetz: Vorhaben mit Nebenwirkungen
Rheinland-Pfalz und viele andere Bundesländer haben es schon, künftig soll es auch auf Bundesebene ein Tariftreuegesetz geben. Dann sollen nur noch Unternehmen Aufträge des Bundes in Höhe von mehr als 50.000 Euro erhalten, die die tarifvertraglichen Mindestbedingungen ihrer Branche erfüllen. Während die Gewerkschaften das Vorhaben der schwarz-roten Bundesregierung befürworten, melden Arbeitgeberverbände Bedenken und Kritik an.
Die Fronten verlaufen also ähnlich wie beim vor zehn Jahren eingeführten gesetzlichen Mindestlohn. Das überrascht nicht, denn beide Gesetze folgen der gleichen Logik: Weil die Tarifparteien, also Arbeitgeber und Gewerkschaften, nach Ansicht (nicht nur) der Politik nicht mehr in der Lage sind, mehr oder weniger flächendeckend in Tarifverträgen Lohn- und Arbeitsbedingungen zu vereinbaren, sieht sich der Staat in der Pflicht, als „Ordnungshüter“ einzugreifen. Dabei handelt es sich zweifellos um einen Eingriff in die Tarifautonomie.
Tarifbindung geht seit längerer Zeit zurück
Zur Rechtfertigung wird darauf verwiesen, dass der Anteil der Beschäftigten in Deutschland, für die irgendeine Form tarifvertraglicher Regelung gilt, seit vielen Jahren kontinuierlich abnimmt. Tatsächlich galt vor 30 Jahren noch für zwei Drittel der Arbeitnehmer ein Branchentarifvertrag, zuletzt waren es nur noch 41 Prozent. Ebenfalls existierende Haustarifverträge können dieses Minus, das in Ostdeutschland noch deutlich größer ausfällt, bei weitem nicht wettmachen. Alle Appelle und Forderungen, die Tarifbindung hierzulande müsse wieder gestärkt werden, verhallten bisher.
Es wäre falsch zu unterstellen, dass jedes Unternehmen, das aus der Tarifbindung aus- oder gar nicht erst in diese einsteigt, dies tut, um die Lohn- und Arbeitsbedingungen seiner Mitarbeiter verschlechtern zu können. Vielmehr tun sich gerade kleine und mittlere Betriebe häufig schwer, die inzwischen oft sehr komplexen Tarifverträge in all ihren Feinheiten anzuwenden.
„Schwarze Schafe“ sollen gestoppt werden
Nicht zu leugnen ist aber auch, dass es „schwarze Schafe“ gibt, die bewusst Lohndumping betreiben und ihren Beschäftigten schlechte Arbeitsbedingungen zumuten. Dass staatliche Stellen solche „Geschäftsmodelle“ nicht auch noch durch die Vergabe steuerfinanzierter öffentlicher Aufträge belohnen sollten, ist nachvollziehbar und richtig. Dagegen vorzugehen, ist auch im Sinne jener Unternehmen, die ihre Mitarbeiter ordentlich bezahlen und sich „tariftreu“ verhalten.
So ist auch das „Ja, aber“ mancher Arbeitgebervertreter zum Tariftreuegesetz zu erklären: Das Ziel, Lohndrückern das Wasser abzugraben, wird von ihnen unterstützt auch mit Blick auf die sonst einem unfairen Wettbewerb ausgesetzten tariftreuen Betriebe. Kritik und Zweifel entzünden sich vor allem am von der Regierung geplanten Weg.
Tatsächlich, darauf hat auch der Normenkontrollrat aufmerksam gemacht, droht mit dem Gesetz ein Mehr der ohnehin vielerorts überbordenden Bürokratie. Und zwar auch jenen Unternehmen, die tarifgebunden sind. Diese und andere Kritikpunkte sollte die schwarz-rote Koalition ernst nehmen. Wenn Tariftreuegesetz, dann eines, dass einerseits ohne großen Aufwand handhabbar und andererseits mit Blick auf seine Einhaltung auch wirkungsvoll kontrollierbar ist.