Bundestagswahl SWR muss BSW-Politiker in „Wahlarena“ einladen

Der rheinland-pfälzische BSW-Politiker Alexander Ulrich spricht von einer „Klatsche für den SWR“.
Der rheinland-pfälzische BSW-Politiker Alexander Ulrich spricht von einer »Klatsche für den SWR«.

Politiker der Wagenknecht-Partei sollten nur zuschauen. Jetzt hat ein Gericht entschieden, dass der SWR sie bei einer Sendung zur Bundestagswahl nicht ausschließen darf.

[Aktualisiert] Gut vier Wochen vor der Bundestagswahl hat das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) einen Erfolg vor Gericht erzielt: Die BSW-Kandidaten für den Bundestag – für Rheinland-Pfalz Alexander Ulrich (Kreis Kaiserslautern) und für Baden-Württemberg Jessica Tatti – haben ein Recht darauf, an der SWR-Sendung „Wahlarena Rheinland-Pfalz“ beziehungsweise „Wahlarena Baden-Württemberg“ (beide voraussichtlich am 12. Februar) teilzunehmen. Einen entsprechenden Beschluss veröffentlichte das Verwaltungsgericht Stuttgart am Mittwoch. Die Parteien seien in diesen Sendungen entsprechend ihrer Bedeutung zu berücksichtigen, beschied das Gericht.

Das BSW hatte den Antrag eingereicht, nachdem der SWR zu den Sendungen in Mainz und Stuttgart ausschließlich Politiker von CDU, SPD, AfD, Grünen und der FDP eingeladen hatte. Der öffentlich-rechtliche Sender hatte argumentiert, dass die Einladung der BSW-Kandidaten das Konzept der Sendung sprengen würde.

SWR beruft sich auf „Prinzip der abgestuften Chancengleichheit“

Grundlage für die Entscheidung des SWR sei das Prinzip der abgestuften Chancengleichheit gewesen, teile eine Sprecherin des Senders am Donnerstag mit. Demnach gelte es, die Parteien gemäß ihrer Bedeutung angemessen im Gesamtprogramm zu berücksichtigen. „Wir haben dabei die bundespolitische Bedeutung der Partei im Südwesten in den Blick genommen und dabei die Kriterien angewendet, die das Bundesverfassungsgericht für die Beurteilung der Bedeutung einer Partei aufgestellt hat“, so die Sprecherin weiter. Dabei habe der Sender die Wahlergebnisse der Partei bei bundesweiten Wahlen berücksichtigt (zuletzt die Europawahl), aber auch weitere Kriterien wie Regierungsverantwortung, Vertretung in den Landesparlamenten, Mitgliederzahlen, Dauer des Bestehens und nicht zuletzt auch Umfrageergebnisse. Alles bezogen auf das Sendegebiet Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz.

Die Sprecherin weiter: „Anders als auf Bundesebene hat das BSW im Sendegebiet des SWR nicht dieselbe Bedeutung wie die anderen im Bundestag vertretenen Parteien. Als Rundfunkanstalt mit klarem Fokus auf den Südwesten wollen wir den Wählerinnen und Wählern ein Programmangebot machen, das auch bei einer Bundestagswahl klar die regionale Perspektive einnimmt.“ Das BSW komme entsprechend seiner Bedeutung in zahlreichen Angeboten des SWR in der Vorwahlberichterstattung zu Wort, etwa in SWR Aktuell Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz, SWR Aktuell online sowie im Hörfunk.

Ulrich spricht von „Klatsche für den SWR“

BSW-Kandidat Ulrich hält dagegen: „Der SWR wollte das Bündnis Sahra Wagenknecht in der Vorwahlberichterstattung benachteiligen und hat nun vor Gericht die verdiente Klatsche bekommen“, sagte er am Mittwoch der RHEINPFALZ. Die Gebührenzahler sollten sich diesen Fall genau betrachten und die Frage stellen, warum der Sender Parteien bevorzugen oder benachteiligen wolle. Ulrich: „Für die Einhaltung von demokratischen Spielregeln sollte der SWR keine Gerichte benötigen.“

Der SWR wollte sich nach eigenen Angaben mit der Begründung des Beschlusses beschäftigen und weitere Schritte prüfen.

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