Bundesrat Strafen für Impfpass-Fälscher, Aus fürs Küken-Töten

Gegen Verpackungsmüll: Künftig müssen Restaurants und Cafés Waren zum Mitnehmen auch in wiederverwendbaren Verpackungen anbieten
Gegen Verpackungsmüll: Künftig müssen Restaurants und Cafés Waren zum Mitnehmen auch in wiederverwendbaren Verpackungen anbieten.

Der Bundesrat billigte am Freitag zahlreiche vom Bundestag vergangene Woche beschlossene Gesetzesänderungen. Ein Überblick über wichtige Neuregelungen:

Kohl-Stiftung: An den früheren CDU-Bundeskanzler wird künftig eine Stiftung erinnern. Sie orientiert sich an bereits bestehenden Stiftungen zum Gedenken an frühere Bundeskanzler wie Konrad Adenauer (CDU) oder Willy Brandt (SPD).

Fälschung vom Impfpässen: Wer einen Impfpass fälscht oder einen gefälschten Impfpass benutzt, macht sich künftig strafbar. Das neue Gesetz sieht für die wissentlich falsche Dokumentation einer Impfung bis zu zwei Jahre Haft vor, für die Nutzung eines gefälschten Ausweises bis zu ein Jahr Haft.

Maskenpflicht bei Kindern: Für Kinder und Jugendliche zwischen sechs und 16 Jahren sollen in Bus und Bahn künftig die einfachen OP-Masken reichen. Die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske entfällt.

Flugreisen: Passagiere müssen bei der Einreise nach Deutschland – etwa per Test – darlegen, dass sie nicht mit dem Coronavirus infiziert sind.

Impfpass: Neben Ärzten können künftig auch Apotheker Nachtragungen im Impfpass vornehmen. Dies soll insbesondere beim geplanten digitalen Impfausweis angewandt werden.

Hass im Netz: Wer Opfer von Hass im Netz geworden ist, soll es künftig leichter haben, dagegen vorzugehen. Meldewege zum Übermitteln von Beschwerden müssen dafür nutzerfreundlicher werden.

Renten: Wegen der Corona-Krise bleiben in diesem Jahr die sonst üblichen Rentenerhöhungen aus, allerdings verhindert eine gesetzliche Vorgabe zugleich eine Absenkung der Altersbezüge. Im Westen gibt es eine Nullrunde, im Osten eine Mini-Erhöhung um 0,72 Prozent – aber auch nur wegen der gesetzlich geregelten schrittweisen Anpassung an das Westniveau.

Menschen mit Behinderung: Das neue Teilhabestärkungsgesetz soll zu Erleichterungen im Alltag und im Arbeitsleben führen. So sollen etwa Assistenzhunde künftig Zutritt haben zu allgemein zugänglichen Anlagen und Einrichtungen wie Geschäften – auch wenn Hunde dort sonst verboten sind.

Küken: Das Töten männlicher Küken wird in Zukunft verboten sein. Betriebe sollen künftig unter anderem auf neue Verfahren zur Geschlechtsbestimmung im Ei setzen. Dadurch sollen männliche Küken gar nicht erst ausgebrütet werden.

Verpackungsmüll: In Deutschland soll künftig deutlich weniger Kunststoffmüll aus Verpackungen anfallen. So müssen Restaurants und Cafés Waren zum Mitnehmen künftig auch in wiederverwendbaren Verpackungen anbieten. Die Mehrweg-Alternativen sind ab 2023 vorgesehen.

Wohnungsbau: Mietwohnungen sollen künftig nicht mehr so leicht in Eigentumswohnungen umgewandelt werden können. Das neue Gesetz soll zudem dazu beitragen, dass freies Bauland schneller aktiviert wird und somit mehr preisgünstiger Wohnraum entsteht. In Bebauungsplänen soll es möglich sein, Flächen für den sozialen Wohnungsbau festzulegen.

Bundestagswahl: Kleinere Parteien haben es wegen der Corona-Pandemie in diesem Jahr leichter, an der Bundestagswahl teilzunehmen. Die Anzahl der für Landeslisten und Kreiswahlvorschläge erforderlichen Unterstützungsunterschriften wird erheblich abgesenkt.

Betriebsräte: Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen können künftig leichter einen Betriebsrat gründen. Das neue Gesetz soll die Wahl des Gremiums im Betrieb vereinfachen und dessen Arbeit fördern. Die Anzahl der erforderlichen Unterschriften für Wahlvorschläge wird reduziert.

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