Meinung Steuern: Der Soli muss weg

Der Solidaritätszuschlag ist verfassungsgemäß, urteilte am Mittwoch in Karlsruhe der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts.
Der Solidaritätszuschlag ist verfassungsgemäß, urteilte am Mittwoch in Karlsruhe der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts.

Die kommende Bundesregierung sollte den Solidaritätszuschlag jetzt endlich abschaffen. Das muss Teil eines gesamtsteuerlichen Wurfs sein.

Der Solidaritätszuschlag ist rechtens, so urteilt das Bundesverfassungsgericht. Aber er darf sehr wohl abgeschafft werden. Zumal der Soli ein – allerdings unklares – rechtliches Verfallsdatum hat, wie das Gericht ebenfalls feststellte. Jetzt ist es an der Zeit, diese Abgabe wieder abzuschaffen. Sie ist aus der Zeit gefallen. Denn die finanzpolitische Bewältigung der Wiedervereinigung ist weitestgehend abgeschlossen.

Den Soli zahlen heute viele Unternehmen, Gutverdiener sowie Kapitalanleger und Sparer. Ein Wegfall würde die im internationalen Vergleich hohe Steuerbelastung von Unternehmen in Deutschland etwas zurücknehmen. Auch würden Sparer und Anleger entlastet, die Geld für den Hausbau oder die Alterssicherung zurücklegen. Beides positive Effekte in einer wirtschaftlich sehr angespannten Lage. Die Kehrseite der Medaille: Ohne Soli fehlen dem Bundeshaushalt jährlich rund 13 Milliarden Euro. Der Bund aber braucht gerade viel Geld. Er will massiv Schulden aufnehmen, um die Verteidigung und die marode Infrastruktur dieses Landes wieder auf Vordermann zu bringen. Dieser Sonderschuldenberg, der in den kommenden zehn Jahren gut und gerne gegen 1000 Milliarden Euro gehen wird, muss finanziert und wieder abgetragen werden. Das muss irgendjemand zahlen. Und es sollten nicht Geringverdiener und arbeitende Mitte sein, sondern eher Steuerzahler mit hohem Einkommen und hohem Vermögen.

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