Grundgesetzänderung
Schutz des Verfassungsgerichts: Nur die AfD schießt gegen Vorschlag
So versöhnlich wie am Donnerstag im Bundestag hat man Regierung und Opposition lange nicht gesehen. Bei der ersten Beratung über einen gemeinsamen Vorschlag der Ampel-Fraktionen und der Union zum Schutz des Bundesverfassungsgerichts vor autoritären Kräften wurde deutlich: Wenn es darum geht, das Fundament der Demokratie zu verteidigen, spielt die Parteizugehörigkeit kaum eine Rolle.
Neben der Verfassung sollen laut Vorschlag auch das Bundesverfassungsgerichtsgesetz sowie das Untersuchungsausschussgesetz geändert werden. Dass im 75. Jubiläumsjahr des Grundgesetzes eine Änderung nötig wird, hat mehrere Gründe: Obwohl das Gericht ein Verfassungsorgan ist, ist der Großteil der Bestimmungen nicht im Grundgesetz, sondern in einem einfachen Gesetz, dem Bundesverfassungsgerichtsgesetz, geregelt und kann mit einer einfachen Mehrheit geändert werden. Bei einer Verfassungsänderung hingegen ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich, die es Extremisten erschweren soll, die Justiz als Hüterin der Verfassung zu untergraben.
Aus Fehlern in Polen und Ungarn lernen
Negativbeispiele gibt es selbst in Europa: In Ungarn und Polen haben autoritäre Regierungen gezielt die Befugnisse der Justiz beschnitten und politisch instrumentalisiert. „In Polen vergingen nur 14 Tage, bis das Verfassungsgericht auf Linie gebracht wurde. Das wäre auch bei uns möglich“, warnte Till Steffen (Grünen).
„Wir haben in anderen Staaten gelernt, welche perfiden Taktiken es gibt, um die Justiz an die Ketten zu nehmen“, so Justizminister Marco Buschmann (FDP). Neben dem formellen Schutz kommt es laut Buschmann auch darauf an, politische Lösungen zu finden, um das Erstarken von extremen Parteien zu verhindern.
Breite Unterstützung für Vorschlag
Diese Gefahr sieht auch die Union: „Unsere Demokratie steht unter Druck. Die Parteien an den politischen Rändern werden stärker“, erklärte die stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion, Andrea Lindholz (CSU). Die Neuregelungen seien „maßvoll und bewährt“, so die Fraktionsvize.
Unterstützung für den Vorschlag gab es auch seitens der Gruppe Die Linke. Die Gesetzesentwürfe seien „ein guter Anfang“, sagte Clara Bünger (Die Linke) und betonte, dass man bereits früher hätte handeln müssen.
Konstantin von Notz von den Grünen warnte vor der AfD als Gefahr für die freiheitlich-demokratische Grundordnung und kritisierte deren „verfassungsfeindliche Gesinnung“ sowie eine „strukturelle und pathologische Diktaturnähe“.
Aus den Reihen der AfD hagelte es Kritik an dem Entwurf. Die Gesetzesänderungen seien ein Instrument, um die Rechte der Opposition zu beschneiden und den eigenen Machterhalt zu untermauern, so der Vorwurf. Fraktionssprecher Tobias Matthias Peterka bezeichnete den Vorschlag als „Exorzismusgesetze“ und kündigt an: „Wir werden bald mit am Tisch sitzen.“
Schutz gegen Blockaden
Ganz konkret wollen Ampel und Union mit den Änderungen wichtige Organisationsprinzipien wie etwa die Aufteilung des Gerichts in zwei Senate mit jeweils acht Richterinnen und Richtern oder die Amtszeit von zwölf Jahren ohne die Möglichkeit auf eine Wiederwahl im Grundgesetz verankern. Die Begrenzung der Amtszeit soll verhindern, dass Verfassungsrichter Urteile sprechen, die ihre Chancen auf eine Wiederwahl erhöhen.
Gewählt werden die Richter zur Hälfte vom Bundestag und vom Bundesrat. Um eine mögliche Blockade bei schwierigen Mehrheitsverhältnissen zu verhindern, soll künftig das jeweils andere Organ einspringen, falls bei einer Wahl keine Entscheidung zustande kommt.