Ludwigshafen RHEINPFALZ Plus Artikel Vergewaltigung: Landgericht stellt Verfahren gegen 38-jährigen Ludwigshafener ein

Der 38-Jährige bestritt die Vorwürfe der Anklage.
Der 38-Jährige bestritt die Vorwürfe der Anklage.

Weil er seine Ex-Freundin vergewaltigt haben soll, musste sich ein 38-jähriger Ludwigshafener vor Gericht verantworten. Überraschend wurde das Verfahren nun eingestellt.

In einem Ende Mai begonnenen Prozess vor dem Landgericht Frankenthal war der 38-Jährige angeklagt, seine Ex-Freundin an mehreren Orten geschlagen, bedroht und schließlich in deren Wohnung vergewaltigt zu haben. Die Staatsanwaltschaft hatte dem Ludwigshafener vorgeworfen, am 19. September 2024 seine Ex-Freundin im Hausflur ihres Wohnhauses in Ludwigshafen abgepasst und aufgefordert zu haben, mit ihm zu kommen. Als sich die Frau weigerte, soll er ihr mit einem Teleskopschlagstock auf das Handgelenk geschlagen haben. Weil er es verlangte, sei die Geschädigte dann aus Angst zusammen mit dem Angeklagten in ihrem Pkw losgefahren. Während eines Stopps in einem Waldgebiet in der Nähe von Frankenthal habe der 38-Jährige die Frau bedroht und nochmals geschlagen.

Im Vorfeld hatte die Frau ihren Wunsch nach einer Trennung geäußert. Der Beschuldigte habe sie dann dazu bewegen wollen, wieder seine Geliebte zu sein, hieß es in der Anklageschrift. Danach seien beide wieder zurück in die Wohnung der Frau gefahren. Dort habe der Angeklagte sich und die Frau entkleidet und gegen ihren Willen Geschlechtsverkehr mit ihr gehabt.

Streit im Hausflur

Der Angeklagte ist nicht vorbestraft und wie seine frühere Freundin rumänischer Staatsbürger. Wie ein Dolmetscher übersetzte, seien beide mehr als zehn Jahre lang ein Paar gewesen. Die beiden hätten erst in Rumänien und dann seit 2017 in Deutschland zusammengelebt, die letzten drei Jahre in Ludwigshafen.

Der 38-Jährige bestritt weitgehend die Vorwürfe der Anklage und präsentierte eine andere Version der Ereignisse. Er räumte ein, mit seiner Ex-Freundin im Hausflur gestritten zu haben. Hintergrund sei ein Bankdarlehen über 75.000 Euro für den Bruder der Frau gewesen, das er zusammen mit ihr aufgenommen habe. Wie er einräumte, habe er der Frau mit einem herumstehenden Besenstiel auf den Arm geschlagen, sich dafür aber sofort entschuldigt. Danach seien beide zu einem nahe gelegenen See gefahren, um in Ruhe über alles zu reden. Er habe sie dort weder im Auto, noch am See geschlagen. Beide hätten sich normal unterhalten, wie es mit dem Kredit und der Beziehung weitergehen solle.

Angeklagter nicht vorbestraft

Bei der Rückfahrt habe er sie nach Sex gefragt. Sie habe eingewilligt. In der Wohnung sei es dann zu normalem Sex gekommen. Wie er sagte, habe es in der Beziehung gekriselt. Sie hätten daher eine Beziehungspause vereinbart, woraufhin die Frau vier Wochen lang bei ihrer Schwägerin gewohnt habe. Dennoch habe sie ihn in dieser Zeit hin und wieder zum Sex in seiner Wohnung besucht.

Wie eine Sprecherin des Landgerichts Frankenthal auf RHEINPFALZ-Nachfrage mitteilt, sei die Kammer nach dem ersten Verhandlungstag zu der Einschätzung gelangt, dass weder eine Verurteilung wegen Vergewaltigung, noch eine wegen eines sexuellen Übergriffs in Betracht käme. Übrig bleibe lediglich die Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung wegen einer fahrlässigen und zweier vorsätzlicher Körperverletzungen mit eher geringen Verletzungen der Geschädigten. Der Angeklagte sei nicht vorbestraft, zudem habe die Frau ihrer Aussage zufolge keine Verurteilung des 38-Jährigen gewünscht. Aus diesen Gründen sei das Verfahren außerhalb der Hauptverhandlung gegen Zahlung einer Geldauflage in Höhe von 1500 Euro eingestellt worden.

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