Polizistenmorde
Hauptangeklagter vor Gericht: Kumpan soll an allem schuld sein
Florian V., 33 Jahre alt, Gelegenheitsarbeiter aus Sulzbach, steht schon beizeiten im Gerichtssaal. Etwas verloren. Er weiß nicht so genau, wo er hinschauen soll. Also schaut er oft an die Decke. Nicht groß gewachsen, untersetzt, schwarzer, kragenloser Pullover, Jeans. Er setzt sich nicht hin.
Sein Anwalt Christian Kessler, ein wuchtiger, schwarz gekleideter Mann mit der Präsenz eines Heavy-Metal-Schlagzeugers, mit Zopf und mächtigem grau-roten Bart, ist mit der Sitzordnung nicht zufrieden. Florian V. will nicht so nah beim Hauptangeklagten Andreas S. sitzen. Kessler besteht darauf, dass ein zusätzlicher Tisch in den Saal gebracht wird, an dem sein Mandant schließlich Platz nimmt. Der Anwalt ist immer noch nicht zufrieden: Der Tisch von Florian V. ist kleiner und kürzer als der des Hauptangeklagten. Kessler schimpft: „Katzentisch“.
Schüsse mit Nachtsichtgerät
Der Hauptangeklagte ist da noch gar nicht im Saal. Es ist schon nach 9 Uhr, als Andreas S. durch die Tür, durch die Angeklagte treten, die aus dem Gefängnis zum Gericht gebracht werden, in Handschellen hereingeführt wird. Auch Andreas S. ist nicht groß, nicht schlank, die weinrote Hose hängt unterm Bauch. Kreidebleich setzt sich der Vater von vier kleinen Kindern an seinen Tisch. Die dunklen Haare sind frisch geschnitten. Er trägt ein graues, weites Hemd und Zweitagebart. Im Verlauf des Verhandlungstags kehrt etwas Farbe in sein Gesicht zurück – und zwar just dann, als sein Verteidiger Leonard Kaiser seine Version der Tatnacht vorliest.
Zunächst aber trägt Stefan Orthen 20 Minuten lang die Anklage der Staatsanwaltschaft vor. Sie wirft Andreas S. vor, am 31. Januar einen 29 Jahre alten Polizeibeamten und eine 24 Jahre alte Polizeianwärterin bei einer Verkehrskontrolle bei Ulmet im Kreis Kusel erschossen zu haben. Aus Habgier und zur Verdeckung anderer Straftaten. Florian V. soll dem Hauptangeklagten beim Wildern geholfen und Spuren der Tat beseitigt haben.
Skeptische Beamte
Schon vor Wochen hatte die Staatsanwaltschaft zusammengefasst, wie die Tat nach ihren Ermittlungen ablief. Demnach waren die beiden Beamten in jener Nacht uniformiert im Zivilfahrzeug unterwegs. An der nach Ulmet abfallenden Kreisstraße fiel ihnen ein am Fahrbahnrand stehender Kastenwagen auf, dessen hintere Ladetüren offenstanden. Darin: 22 erlegte Hirsche und Rehe. Den Beamten erschien die Situation dubios.
Während der Polizist seine Kollegen, die in zwei Streifenwagen in der Nähe unterwegs waren, um 4.19 Uhr über Funk über das Gesehene informierte, trat die Polizeianwärterin ans Auto heran und bat Andreas S. um seine Papiere. Dieser händigte ihr wohl Führerschein und Personalausweis aus. Dann verlangte die junge Frau wohl den Jagdschein. Andreas S., so die Staatsanwaltschaft, sagte, er müsse den Schein aus dem Auto holen, öffnete die Fahrzeugtür, nahm seine Schrotflinte heraus und schoss unvermittelt und aus der Nähe auf den Kopf der Polizistin. Diese sackte schwerstverletzt und ohnmächtig zu Boden.
Kopfschuss mit einer Schrotflinte
Der Polizist, ob des Schusses aufgeschreckt, forderte sofort, um 4.20 Uhr, über Funk Hilfe an – und wurde wohl im selben Moment von Andreas S. ins rechte Gesäß getroffen, durch einen Schuss aus dessen doppelläufiger Schrotflinte. Der Polizist feuerte nun 14 Schuss aus seiner Dienstpistole in Richtung von Andreas S., traf diesen – bei völliger Dunkelheit und selbst schwer getroffen – aber nicht, sondern nur dessen Auto. Derweil nahm Andreas S. sein Jagdgewehr, eine Kipplaufbüchse, eine leichte Bergara, ein typisches Wilderergewehr, und zielte dreimal – wohl mit Nachtsichtgerät und Wärmebildkamera ausgerüstet – auf den Polizisten. Alle drei Schüsse trafen. Einer durchschlug Oberkörper und Arm des Beamten, der letzte Schuss traf von hinten in seinen Kopf.
Dann trat Andreas S. den Ermittlern zufolge an die am Boden liegende Polizistin heran, um sie nach seinem Führerschein und dem Ausweis zu durchsuchen. Als er bemerkte, dass die Frau noch lebte, schoss er ihr erneut mit der Schrotflinte in den Kopf, wodurch sie starb.
Dieser Tatablauf ergibt sich für die Staatsanwaltschaft aus ihren Ermittlungen, der Spurenlage, der Untersuchung der Waffen – und der Aussage von Florian V. Dieser hatte nach seiner Festnahme gestanden, Andreas S. auch in jener Nacht beim Wildern unterstützt zu haben. Er bestritt aber, auch nur einen einzigen Schuss abgegeben zu haben. Nur aus Angst um sein Leben habe er Andreas S. geholfen, die Spuren der Tat zu beseitigen.
Nach diesem nüchternen Vortrag, der den Angeklagten Andreas S. schwer belastete, war an diesem Dienstagvormittag die spannende Frage: Würde Andreas S. im Gerichtssaal den Doppelmord zugeben oder würde er schweigen?
Schießgeiler Junkie
Weder noch. Andreas S. ließ seinen Verteidiger Leonard Kaiser ausführlich eine völlig andere Tatversion vortragen. Um es kurz zu machen: In dieser Version war Florian V. der böse, schießgeile, permanent in Geldnöten steckende Junkie, dem Andreas S. immer wieder aus der Patsche geholfen hatte und der nun im Drogenrausch und wie aus dem Nichts die Polizistin umlegte. Und er – Andreas S. – war durch eine Aneinanderreihung unglücklicher Umstände und ohne eigenes Zutun unvermittelt in die schlimme Situation gekommen, durch Schüsse auf einen aus dem Dunkel kommenden Angreifer sein Leben retten zu müssen.
Im ersten Moment schauten die Ankläger sowie die Anwälte der Angehörigen der erschossenen Polizisten ungläubig. Christian Kessler, der Verteidiger von Florian V., zog die Augenbrauen hoch, hob die Arme, gestikulierte. Bald begannen Ankläger und Anwälte zu schmunzeln, so abenteuerlich kam ihnen die Geschichte des Hauptangeklagten vor.
Den Tränen nahe – wirklich?
Andreas S. legte in seiner Schilderung den Schluss nahe, ohne es direkt zu behaupten, dass Florian V. die Polizistin mit der Schrotflinte erschoss. Er selbst habe, im Auto sitzend, Schüsse in seine Richtung wahrgenommen, den Schützen vergeblich aufgefordert, mit dem Schießen aufzuhören, und dann mit dem Gewehr in Richtung Mündungsfeuer geschossen, um nicht selbst erschossen zu werden. Als alles vorbei war, sei er aus dem Wagen ausgestiegen, habe die beiden Polizisten leblos vorgefunden, sei auf die Knie gesunken und habe sich bekreuzigt.
Während sein Anwalt das so vorträgt, hält sich Andreas S. eine Hand über die Augen. Ob man denken soll, er sei den Tränen nahe?
Das Gericht hat nun die Aufgabe, an den nächsten 13 Verhandlungstagen die Wahrheit herausfinden.

