Polizistenmorde RHEINPFALZ Plus Artikel Angeklagter Andreas S.: Mitangeklagter Florian V. soll Polizistin erschossen haben

Der Angeklagte Andreas S. wird in den Gerichtssaal am Landgericht Kaiserslautern geführt.
Der Angeklagte Andreas S. wird in den Gerichtssaal am Landgericht Kaiserslautern geführt.

Nach den Polizistenmorden von Ulmet waren sich die Ermittler schnell sicher: Andreas S. hatte beide Polizisten durch Schüsse getötet. Zum Prozessauftakt am Dienstag präsentierte dieser dem Landgericht aber eine andere Version: Sein Komplize Florian V. soll die 24 Jahre alte Polizeianwärterin auf dem Gewissen haben.

Vor gar nicht langer Zeit zogen sie gemeinsam wildernd durch die Wälder. Jetzt würdigen sie sich keines Blickes mehr: Der gebürtige Zweibrücker Andreas S. (39) und der Sulzbacher Florian V. (33). Der Jüngere hat auch Angst vor dem Älteren.

Am Tatort haben ehemalige Polizisten inzwischen eine Gedenkstätte eingerichtet.
Am Tatort haben ehemalige Polizisten inzwischen eine Gedenkstätte eingerichtet.

Das konnte man am Dienstag beim Prozessauftakt in Kaiserslautern beobachten. Florian V. wollte so weit entfernt wie möglich von seinem früheren Kumpan sitzen. Er hatte nach der Tat vom 31. Januar Andreas S. durch seine Aussagen auch erheblich belastet: Demnach hatte Andreas S. zunächst die 24 Jahre alte Polizeianwärterin mit Schüssen aus einer doppelläufigen Schrotflinte aus nächster Nähe getötet und dann den 29 Jahre alten Polizisten mit dem Jagdgewehr gezielt erschossen.

In Erdesbach liegengeblieben

Am Dienstag brach Andreas S. sein Schweigen. Zwar sagte er im Gerichtssaal selbst kein Wort, doch sein Anwalt Leonard Kaiser verlas eine lange Erklärung. Zunächst führte er aus, dass Florian V. erhebliche Mengen an Drogen konsumiere, erhebliche Geldprobleme habe und nach und nach habe schießen wollen. Er, Andreas S., habe ihm dann immer öfter die Schrotflinte überlassen, mit der Florian V. den Fangschuss auf Wildschweine abgegeben habe. Florian V. sei mit der Zeit richtig scharf aufs Schießen geworden, vor allem wenn er unter Drogen stand.

In jener Nacht zum 31. Januar hörte er, so Andreas S., auf einmal zwei Schüsse. Er sei „komplett perplex“ gewesen. Dann habe er weitere Schüsse gehört und Einschläge in das Fahrzeug gespürt. Also habe er, Andreas S., in Richtung des Mündungsfeuers geschossen, damit er selbst nicht erschossen werde. Er habe wissen wollen, was los ist, und in Richtung des Schützen gerufen, dieser solle aufhören zu schießen, aber er habe nicht aufgehört. Später habe er eine Person tot am Boden liegen sehen und Florian V. mit der Schrotflinte in der Hand. Ohne es ausdrücklich zu sagen, legte Andreas S. mit seiner Aussage nahe, dass Florian V. die Polizistin erschoss und er in Notwehr versehentlich und ohne Absicht mit seiner Waffe den Polizisten getroffen hatte.

Neben dieser überraschenden Version brachte der Prozessauftakt auch eine neue Erkenntnis. Bisher war nicht bekannt, wo das Fahrzeug der Wilderer auf ihrer Flucht nach der Tat liegengeblieben war. Der Staatsanwalt sagte am Dienstag bei der Verhandlung, das sei in Erdesbach gewesen.

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