Reform der Schuldenbremse
Schuldenregeln: Diese Expertinnen aus Speyer beraten die Regierung
Schon im März haben CDU/CSU und SPD mit Stimmen der Grünen die Schuldenbremse gelockert. Das sollte aber nur der erste Schritt sein. Seit September arbeitet eine 15-köpfige Expertenkommission, die Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) einberufen hat, an einer grundsätzlicheren Modernisierung der Schuldenregeln. Ruth Weber und Désirée Christofzik von der Universität für Verwaltungswissenschaften in Speyer sind Teil der Expertenkommission – Kara Ballarin hat mit ihnen gesprochen.
Hatten Sie mit Ihrer Berufung gerechnet?
Ruth Weber: Nein, aber ich habe mich sehr gefreut – auch darüber, dass mit Désirée Christofzik eine weitere Expertin aus Speyer dabei ist. Es ist sehr interessant, an etwas mitzuarbeiten, womit man sich jahrelang intensiv befasst hat und über die Disziplinen hinweg an etwas zu arbeiten, das gesellschaftlich so relevant ist. Es ist anstrengend, macht aber großen Spaß.
Désirée Christofzik: Das sehe ich auch so. Ich finde, es ist auch ein schönes Zeichen, dass unsere kleine Verwaltungsuniversität Speyer so gut vertreten ist.
Sind Schulden gut oder schlecht?
Weber: Weder noch.
Christofzik: Ja, so einfach ist das nicht. Es gibt gute Gründe, in manchen Situationen Kredite zu nutzen, aber auch gute Gründe, das nicht unbeschränkt zu tun. Das diskutiere ich auch gerne mit unseren Studierenden.
Wie genau arbeitet die Expertenkommission?
Weber: Wir haben bislang fünf Mal in Präsenz im Plenum getagt und zudem mehrfach digital in Arbeitsgruppen. In der Arbeitsgruppe 3, die sich mit Spezialfällen der Schuldenregel beschäftigt, sind wir beide. Außerdem bin ich noch in der Arbeitsgruppe 2, die sich mit der Vereinbarkeit unserer Regeln mit denen der EU beschäftigt.
Christofzik: Ich bin zudem in der Arbeitsgruppe 4, die sich mit der Überwachung von Regeln und der Begrenzung der Staatsschulden befasst.
Wie würden Sie die Stimmung in der Kommission beschreiben?
Christofzik: Ich nehme die Stimmung als konstruktiv wahr. Wir ringen mit unterschiedlichen Positionen um die großen Fragen, aber es gibt auch eher technische Aspekte, zu denen man genauso intensiv berät.
Weber: Die Expertinnen und Experten vertreten eine Bandbreite an Meinungen und Fächern – auch wir beide bringen uns ja mit unterschiedlichen Perspektiven ein. Zudem hören wir Sachverständige von außen an wie zuletzt Bundesbankpräsident Joachim Nagel.
Die Unionsparteichefs Markus Söder und Friedrich Merz haben sich beim Deutschlandtag der Jungen Union am Wochenende in Rust gegen eine Reform der Schuldenbremse ausgesprochen. „Wir werden in dieser Wahlperiode und darüber hinaus zusätzliche Schulden nicht machen können“, sagte der Kanzler. Warum also gibt es Ihre Kommission überhaupt?
Weber: Die politische Entscheidung, Schulden aufzunehmen oder nicht, hat mit der Frage, wie man das rechtlich regelt, zunächst wenig zu tun.
Auch Mitglieder Ihrer Kommission haben sich öffentlich gegen eine Lockerung ausgesprochen, nämlich jene, die auch dem wissenschaftlichen Beirat des Finanzministeriums angehören – darunter Ifo-Präsident Clemens Fuest und der frühere Wirtschaftsweise Volker Wieland. Brauchen wir denn eine Lockerung der Schuldenbremse?
Christofzik: Jedes Mitglied hat sich irgendwann mal zur Schuldenbremse geäußert. Das ist schließlich der Grund, warum wir berufen wurden. An den Äußerungen sieht man, dass es zu der Frage ganz unterschiedliche Ansichten gibt. Gerade nach den Reformen vom März muss hier aber auch noch vieles neu erörtert werden.
Nach der Bundestagswahl, noch vor dem Amtsantritt von Schwarz-Rot, haben CDU/CSU und SPD gemeinsam mit dem Grünen im März nicht nur ein 500-Milliarden-Euro-Sondervermögen beschlossen, sondern auch die Schuldenbremse gelockert. Seitdem gibt es keine Obergrenze für neue Schulden etwa für die Verteidigung, für Bevölkerungsschutz und Hilfen für angegriffene Länder. Bleibt es dabei?
Weber: Es ist schwierig, einzelne Aspekte rauszugreifen und Konkretes zu einem möglichen Ergebnis zu sagen. Wir beschäftigen uns mit allen Aspekten der Schuldenregel, also auch mit den Änderungen vom März.
Wie sinnvoll war es, durch diese Reform auch den Ländern eine Neuverschuldung von bis zu 0,35 Prozent des BIP zu erlauben?
Weber: Aus rechtlicher Perspektive gibt es weder ein klares Für noch ein Wider. Dass man den Spielraum geweitet hat in einem Gesamtkompromiss halte ich für naheliegend.
Es gibt eine Reihe von Vorschlägen zur Reform der Schuldenbremse. Die Bertelsmann Stiftung etwa kritisiert, dass die Schuldenbremse als eingehalten gilt, wenn die Neuverschuldung 0,35 Prozent des BIP nicht überschreitet. Sie plädiert dafür, andere Faktoren wie Inflation oder Arbeitslosenquote mit aufzunehmen. Ein guter Gedanke?
Christofzik: Viele Ansätze sind zwar nachvollziehbar, aber die Regeln werden dann schnell sehr komplex und lassen sich auch nicht ohne Weiteres umsetzen. Unser Auftrag ist es, eine handhabbare und transparente Regelung zu schaffen.
Die Bundesbank hat jüngst unter anderem gefordert, mittelfristig keine unbegrenzten Kredite mehr für Verteidigungsausgaben zuzulassen. Außerdem schlägt sie einen fixen Kredit-Spielraum für Investitionen von 0,8 Prozent des BIP vor. Je nach Schuldenquote soll zudem der Spielraum für neue Schulden bei 0,35 Prozent des BIP bleiben oder auf 0,1 Prozent sinken. Können Sie dieser Idee etwas abgewinnen?
Weber: Das sind alles Punkte, mit denen wir uns befassen. Die Schuldenregel nach unterschiedlichen Phasen zu staffeln ist ein wichtiger Impuls. Aus verfassungsrechtlicher Sicht halte ich es für schwierig, konkrete Zahlen in das Grundgesetz aufzunehmen.
Die wohl lauteste Kritik an der Schuldenbremse heißt, sie würge Investitionen ab. Muss aus Ihrer Sicht hier mehr Flexibilität her? Braucht es die sogenannte Goldene Regel, wonach öffentliche Investitionen von der Neuverschuldungsgrenze ausgenommen würden?
Christofzik: Ich sehe Investitionsregeln eher kritisch, weil sie schwierig zu operationalisieren sind. Schon die Unterscheidung zwischen konsumtiven und investiven Ausgaben finde ich problematisch, zumal auch konsumtive Ausgaben einen Wert haben. Eine Privilegierung von Ausgaben ist nicht einfach, das muss man sich genau anschauen.
Weber: Die Goldene Regel gab es ja bis zur Schuldenregel 2009 im Grundgesetz. Die allgemeine Wahrnehmung ist: Sie hat nicht funktioniert. Aber warum? Lag es an der rechtlichen Ausgestaltung oder an Sonderfaktoren wie der deutschen Wiedervereinigung? Das ist schwer voneinander abzugrenzen.
Wie könnte die Politik denn wirksamer kontrolliert werden? Laut Institut der Deutschen Wirtschaft versickert gerade jeder zweite Euro aus dem Sondervermögen im Haushalt und wird eben nicht für zusätzliche Investitionen ausgegeben, wie es sein müsste.
Christofzik: Das verdeutlicht, wie wichtig gute Regeln sind. Dass nur ein Teil der Mittel in zusätzliche Investitionen fließt, ist ja nicht rechtswidrig. Mit anderen Regeln hätte das verhindert werden können. Es ist aber auch noch Luft nach oben bei der Erfolgskontrolle, also der Frage, was erreicht wurde mit den ausgegebenen Mitteln.
Wie realistisch ist es, dass Sie ihren Abschlussbericht im kommenden Frühjahr vorlegen?
Weber: Es liegt noch Arbeit vor uns, aber wir sind alle intensiv involviert. Ich bin zuversichtlich, dass wir zu einem Ende kommen werden.
Zur Person
Ruth Weber ist Professorin für Öffentliches Recht an der Verwaltungsuniversität in Speyer. Die 36-Jährige, die in Worms geboren wurde, hat in Paris und Freiburg promoviert und im vergangenen Jahr in Berlin habilitiert.
Désirée Christofzik ist seit Juli 2021 Inhaberin des Lehrstuhls für Finanzwissenschaft. Zuvor arbeitete sie unter anderem als stellvertretende Generalsekretärin und Referentin im wissenschaftlichen Stab des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, besser bekannt als Wirtschaftsweisen. Die 39-Jährige stammt aus Sindelfingen.