Politik RHEINPFALZ Plus Artikel Mehr Bürokratie, weniger Geld? Zwei Pfälzer Hebammen berichten

Der neue Hebammenhilfevertrag legt den Fokus auf Eins-zu-eins-Betreuung – was von den Hebammenverbänden grundsätzlich ebenfalls
Der neue Hebammenhilfevertrag legt den Fokus auf Eins-zu-eins-Betreuung – was von den Hebammenverbänden grundsätzlich ebenfalls befürwortet wird. Doch die Umsetzung im Vertrag sorgt für Kritik.

Seit November werden freiberufliche Hebammen nach einem neuen System bezahlt. Zwei Pfälzer Hebammen erzählen, wie sich ihr Arbeitsalltag dadurch verändert hat.

„Die Stimmung ist nachdenklich. Wir merken, dass uns von den Krankenkassen wenig Wertschätzung entgegen gebracht wird“, sagt Radia Jentzsch, leitende Hebamme der Hebammengemeinschaft Landau. Sie und ihre Kolleginnen sind Beleghebammen, also Freiberuflerinnen, die Schichten im Kreißsaal – in ihrem Fall in dem des Vinzentius-Krankenhauses Landau – übernehmen und ihre Leistungen direkt bei den Krankenkassen abrechnen.

Seit 1. November gilt der neue Hebammenhilfevertrag, der regelt, wie die Leistungen freiberuflicher Hebammen von den Krankenkassen vergütet werden. Das soll laut dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV-SV) Eins-zu-eins-Betreuung im Kreißsaal stärken. Deshalb können Hebammen nicht mehr wie gehabt für die ersten beiden Frauen, die sie gleichzeitig betreuen, einen vollen Stundensatz abrechnen. Stattdessen bekommen sie für die erste Gebärende einen Stundensatz von 80 Prozent, der durch einen Zuschlag für Eins-zu-eins-Betreuung in den beiden Stunden vor und nach der Geburt ergänzt werden kann. Im Fall, dass eine Hebamme stattdessen eine zweite oder dritte Frau parallel dazu betreuen muss, gibt es dafür noch je 30 Prozent eines Stundensatzes.

Seit der neue Vertrag im April von einer Schiedsstelle festgelegt wurde, rechnen Hebammenverbände mit Umsatzeinbußen von bis zu 30 Prozent für Beleghebammen. Sie kritisieren, dass bei dem Eins-zu-eins-Zuschlag etwa Schichtwechsel oder Entbindungen, die sehr schnell nach dem Eintreffen im Kreißsaal stattfinden, nicht berücksichtigt werden.

Mehr Bürokratie

Für die Beleghebammen bedeutet der neue Vertrag auch einen deutlich höheren Bürokratieaufwand. Es müsse sehr viel detaillierter erfasst werden als früher, wann welche Form der Betreuung geleistet wurde, sagt Christiane Warta von der Hebammengemeinschaft Speyer, die eines der beiden Belegteams im dortigen Diakonissen-Krankenhaus stellt. „Am Anfang sind wir jeden Tag eine halbe Stunde länger geblieben, um sicherzugehen, dass wir die Zeiten richtig eingetragen haben. Wir haben auch unsere Schichtpläne angepasst und brauchen häufiger den Rufdienst“, sagt sie. „Die Betreuung wird dadurch nicht besser.“

Hebammenverbände befürchten außerdem eine Abwanderungswelle. Deutschlandweit haben vereinzelt ganze Belegteams gekündigt, etwa im baden-württembergischen Rottweil. Auch in Rheinland-Pfalz, etwa in Speyer, haben einzelne Beleghebammen ihre Teams verlassen.

„Bei uns in Landau wird es eine geschlossene Entscheidung geben“, sagt Jentzsch. Das zwölfköpfige Team wolle die ersten Abrechnungen abwarten und sie mit den entsprechenden Monaten des Vorjahres vergleichen. „Wir müssen sehen, ob wir uns den Beruf noch leisten können.“ Vor allem für Kolleginnen mit Teilzeitstellen sei ein möglicher Verdienstausfall gravierend, weil die Fixkosten, etwa für die Berufshaftpflichtversicherung, die gleichen seien wie bei einer Vollzeitstelle. Wenn das Belegteam geschlossen kündigen sollte, könnte das bedeuten, dass eine Geburtsstation wegfällt, in der nach eigenen Angaben jährlich mehr als 1200 Kinder zur Welt kommen. „Für die Region wäre es fatal“, sagt Jentzsch. Zurück in ein Angestelltenverhältnis zu gehen, sei für viele Beleghebammen keine Option.

Weniger Bewerberinnen

Zu den Kündigungen kommt, dass die Stellen, die frei werden, nur schwer wieder nachbesetzt werden können. „In den vergangenen Jahren war es umgekehrt; Hebammen sind gerne in Belegteams gewechselt“, sagt die Vorsitzende des Hebammen-Landesverbands Rheinland-Pfalz, Juliane Müller. Jetzt hätten viele Belegteams kaum noch Bewerberinnen.

Der neue Vertrag betrifft nicht nur die Arbeit in den Kreißsälen, sondern auch Kurse für Geburtsvorbereitung oder Rückbildungsgymnastik, die freiberufliche Hebammen in ihren Praxen anbieten. Fehlzeiten dürfen sie ihren Patientinnen nach der neuen Regelung nicht mehr privat in Rechnung stellen. „Einige Hebammen haben ihre Kurse deshalb eingestellt“, sagt Müller. Gerade in den Wintermonaten sei es unter diesen Umständen zu riskant, Kurse anzubieten, wenn wegen Erkältungskrankheiten oder starkem Schneefall ohnehin mit vielen Ausfällen zu rechnen sei.

„Frauen werden schlechter vorbereitet in den Kreißsaal gehen, was sich negativ auf die Geburt auswirkt“, sagt Müller. Sie befürchte, dass deshalb die Quote der Wunschkaiserschnitte weiter ansteigt. In Deutschland lag der Anteil der Kaiserschnitte 2021 bei 30,9 Prozent und damit im internationalen Vergleich im oberen Drittel.

Anders als die Hebammenverbände rechnet der GKV-SV laut einem Sprecher damit, dass das Verdienstniveau der freiberuflichen Hebammen durch den neuen Vertrag ansteigen wird. Der Spitzenverband hat im November mehrere Punkte veröffentlicht, an denen er den Hebammen entgegenkommen will. Dazu gehört, dass der Eins-zu-eins-Zuschlag nun doch auch für schnelle Geburten und bei Schichtwechseln in Anspruch genommen werden können soll.

Der Deutsche Hebammenverband begrüßt in einer Pressemitteilung die Bereitschaft, über Einzelheiten des Vertrags zu sprechen. „Die Vorschläge des GKV-Spitzenverbands bilden die Alltagsrealität in Kreißsälen mit Beleghebammen noch immer nicht ab und bringen keine entscheidende Verbesserung der Versorgungsqualität“, heißt es in der Mitteilung.

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