Speyer
Vergewaltigungsprozess: Opfer wird Aussage erspart
Der 24-jährige Mann bleibt vor Gericht äußerlich ungerührt, als Staatsanwältin Jessica Blaj ihre Anklage verliest. Vor dem Speyerer Amtsgericht wirft sie ihm vor, in seiner Wohnung eine junge Frau vergewaltigt zu haben. Zuvor sei es bereits zu einem – allerdings harmlosen – Treffen der beiden gekommen. An einem Tag Mitte Oktober 2024 hatten sie sich über Instagram in der Wohnung des Angeklagten in Speyer verabredet, um gemeinsam einen Film anzuschauen, schildert die Staatsanwältin. Die junge Frau habe auf dem Bauch im Bett liegend den Film verfolgt, als es zu ersten Berührungen durch den Angeklagten gegen ihren Willen gekommen sei.
Kurz nach 20 Uhr habe sie ihn gebeten, sie nach Hause zu fahren. Stattdessen schlug er vor, „etwas kuscheln“ zu wollen. Als die Frau nicht darauf einging, habe der 24-Jährige Gewalt angewendet. Zunächst habe er die Frau mit dem Tode bedroht, dann entkleidet und sei schließlich minutenlang in sie eingedrungen. Als die Frau um Hilfe schrie, habe er seine Hand auf ihren Mund gedrückt, sodass sie Angst vor dem Ersticken bekommen und ihre Hilferufe eingestellt habe. Kurz vor dem Samenerguss habe der Angeklagte von seinem Opfer abgelassen.
Es kommt zum „Deal“
Kaum ist die Anklage verlesen, kommt es zu einem Rechtsgespräch zwischen der Verteidigerin, der Nebenklage-Anwältin und dem Gericht. Die Beteiligten einigen sich nach gut 20 Minuten auf einen „Deal“: Wenn der Angeklagte gesteht, wird er maximal zu zwei Jahren und drei Monaten Gefängnis und zu einem Schmerzensgeld von 2000 Euro verurteilt. Verteidigerin Katja Kosian gibt eine kurze Erklärung für den Angeklagten ab: „Die Vorwürfe treffen zu, mein Mandant bedauert das Geschehen“, gibt sie zu Protokoll. Darauf beschließt das Gericht, auf die Befragung der geladenen Zeuginnen zu verzichten, unter anderem auf die junge Frau als Opfer und ihre Mutter.
Nicht verzichtet wird auf die Erörterung der Lebensgeschichte des Angeklagten. Er hat in seinen jungen Jahren schon in vier Ländern gelebt, davon seit zehn Jahren in Deutschland. Grund für die Odyssee durch mehrere Länder sei die Flucht vor dem gewalttätigen Vater gewesen. In Speyer habe er die Fachhochschulreife geschafft, erklärt der junge Mann in gutem Deutsch. Nachdem er alle Prüfungen bestanden habe, arbeite er nun als Fahrlehrer. Sein Nettoverdienst liege bei monatlich 1800 bis 1900 Euro. Seine Verteidigerin wertet es als strafmildernd, dass ihr Mandant dem Opfer die Aussage vor Gericht erspart hat. Für sie auch wichtig: Der Mann sei zielstrebig und könne als Fahrlehrer weiterarbeiten.
Schadenersatz wird fällig
Das Gericht unter dem Vorsitz von Richterin Sascha Umealo-Wells sieht es ähnlich: Das Urteil lautet auf zwei Jahre Gefängnis, die zur Bewährung ausgesetzt werden. Außerdem muss der Angeklagte 2000 Euro Schmerzensgeld in monatlichen Raten von je 100 Euro an das weibliche Opfer zahlen. Und: Er muss die Kosten für die Nebenklage-Anwältin übernehmen. Dass der Angeklagte keine Vorstrafen hat, kam ihm genauso zugute wie sein Geständnis. Strafverschärfend sei es aber, dass der 24-Jährige den erzwungenen Geschlechtsverkehr ungeschützt ausgeübt habe.
Die Nebenklage-Anwältin Julia Karpenko äußerte sich zufrieden mit dem Urteil. Ihrer 23 Jahre alten Mandantin aus dem Raum Karlsruhe, die noch am gleichen Abend die Tat zusammen mit ihrer Mutter bei der Polizei angezeigt hatte, gehe es allerdings nicht gut. Sie leide unter den Folgen der Tat, verlasse weniger das Haus als früher und habe aus Angst Schwierigkeiten, Kontakte zu Männern zu knüpfen.