Gesundheit RHEINPFALZ Plus Artikel Beleghebammen in der Pfalz vor dem Aus?

In Rheinland-Pfalz sind von der neuen Regelung rund 100 Beleghebammen in fünf Krankenhäusern betroffen.
In Rheinland-Pfalz sind von der neuen Regelung rund 100 Beleghebammen in fünf Krankenhäusern betroffen.

Ab November rechnen Krankenkassen die Leistungen von Hebammen anders ab. Vor allem freiberufliche Beleghebammen fürchten deshalb um ihre Existenz.

Für Christiane Warta stellt sich seit einigen Monaten die Frage: „Kann ich mir meinen Beruf bald noch leisten?“ Sie ist freiberufliche Hebamme und als Mitglied der Hebammengemeinschaft Speyer auch am dortigen Diakonissen-Stiftungs-Krankenhaus tätig. Im Gegensatz zu vielen anderen Krankenhäusern, wo Hebammen festangestellt sind, rechnen die Beleghebammen in Speyer ihre Leistungen direkt bei den Krankenkassen ab.

Ihre Vergütung wird mit dem neuen Hebammenhilfevertrag ab 1. November neu geregelt – zu ihrem Nachteil, wie der Deutsche Hebammenverband kritisiert. Er rechnet mit bis zu 30 Prozent Umsatzeinbuße für Beleghebammen – und befürchtet, dass viele von ihnen kündigen.

Seit klar ist, wie die Vergütung ab November aussehen soll, haben Warta und ihre Kolleginnen viel Zeit damit verbracht, zu überlegen: Wie soll unsere Arbeit in Zukunft funktionieren? „Ich lese den Vertrag, die 124 Seiten, immer wieder und wieder“, sagt sie. „Wir müssen unsere komplette Arbeit neu strukturieren.“

Nach langen Streitigkeiten zwischen dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV-SV) und der Seite der Hebammen darüber, wie deren Vergütung künftig geregelt werden soll, hat im April eine Schiedsstelle über den neuen Hebammenhilfevertrag entschieden. „Es ist fast zu 100 Prozent der Antrag des GKV-SV“, sagt Juliane Müller, Vorsitzende des Hebammenlandesverbands Rheinland-Pfalz.

Mehr Eins-zu-eins-Betreuung

Der aktuelle Vertrag, der seit 2018 gültig ist, sieht vor, dass Beleghebammen für die ersten beiden Frauen, die sie gleichzeitig betreuen, den gleichen Stundensatz zu 100 Prozent abrechnen können. Der neue Vertrag soll laut dem GKV-SV stattdessen die Eins-zu-eins-Betreuung stärken. Deshalb können Beleghebammen ab November für eine Gebärende, die sie betreuen, nur noch 80 Prozent eines Stundensatzes abrechnen. Dazu gibt es einen Zuschlag für Eins-zu-eins-Betreuung. Wenn eine Beleghebamme stattdessen eine zweite und dritte Frau parallel betreut, entfällt der Zuschlag und sie kann für diese Frauen noch je 30 Prozent eines Stundensatzes abrechnen. Ab der vierten betreuten Frau gibt es gar keine zusätzliche Vergütung mehr.

„Natürlich führt Eins-zu-eins-Betreuung zu einer Qualitätssteigerung“, sagt Warta. Das Problem liegt ihrer Ansicht nach allerdings darin, wie der Betreuungsschlüssel im neuen Vertrag definiert ist. Schichtwechsel werden darin beispielsweise nicht berücksichtigt – die Betreuung muss von derselben Hebamme je zwei Stunden vor und nach der Geburt übernommen werden, damit diese die Bonuszahlung bekommen kann. Auch Entbindungen innerhalb von unter zwei Stunden, nachdem die Gebärende ins Krankenhaus gekommen ist, fallen deshalb durchs Raster.

„Wenn eine Stunde und 50 Minuten nach einer Geburt eine andere Frau mit einem akuten Problem kommt, das nicht direkt ein Notfall ist, muss ich sie entweder vertrösten, bis die Zeit abgelaufen ist, damit ich den Zuschlag bekomme“, sagt Warta. „Oder ich kann mich kümmern, rechne es aber nicht ab. Es ist absurd.“ Auch die ambulante Versorgung wird mit dem neuen Vertrag nicht mehr vergütet; dazu fallen Pauschalen wie die für die Erstuntersuchung des Neugeborenen weg. „Im Gesamtkonstrukt stehen Beleghebammen jetzt deutlich schlechter da“, sagt Müller.

Kündigungen befürchtet

Der Hebammenlandesverband befürchtet, dass nun viele Beleghebammen die Geburtshilfe verlassen. „Das Hebammenwesen ist sowieso einer der Berufe mit der kürzesten Verweildauer“, sagt Müller. Wegen der hohen Arbeitsbelastung würden Kolleginnen im Durchschnitt nach sieben Jahren aus dem Beruf ausscheiden.

Deutschlandweit haben ihr zufolge bereits erste Belegteams als Konsequenz des neuen Vertrags geschlossen gekündigt. Häufiger komme es vor, dass einzelne Hebammen kündigen. Auch in Speyer hätten bereits zwei Mitglieder ihres 31-köpfigen Belegteams gekündigt, sagt Christiane Warta. Mehrere weitere würden das ebenfalls tun, sollte der Vertrag tatsächlich umgesetzt werden.

Neben dem Speyerer Diakonissen-Stiftungs-Krankenhaus arbeiten in Rheinland-Pfalz auch die Krankenhäuser in Landau, Pirmasens, Wittlich und Dernbach – fünf von 27 Geburtskliniken im Land – mit insgesamt rund 100 Beleghebammen. Laut dem Landesgesundheitsministerium machen diese fünf Krankenhäuser etwa 7000 Entbindungen im Jahr aus – gut 20 Prozent der Geburten in ganz Rheinland-Pfalz.

Der Hebammenverband befürchtet, dass die Wege für werdende Eltern noch länger werden, als sie sowieso schon sind. „Es trifft Regionen, wo wir ohnehin schon eine Unterversorgung haben“, sagt Müller. Im Westerwald hat im vergangenen Jahr im Zuge der Insolvenz des DRK-Krankenhauses Hachenburg eine Geburtsstation geschlossen. Jetzt könnte im nahe gelegenen Dernbach ebenfalls der Personalmangel größer werden, wenn Beleghebammen wegfallen. Mit dem Diakonissen-Krankenhaus in Speyer ist außerdem die größte Geburtsstation im Land betroffen; dazu kommen mit Landau und Pirmasens zwei weitere Stationen in der südlichen Pfalz.

„Die geburtshilfliche Versorgung in unserem Hause ist aktuell gesichert. Allerdings hat die geplante Neuregelung durchaus das Potenzial, sie ernsthaft zu gefährden“, teilt eine Sprecherin des Speyerer Diakonissen-Stiftungs-Krankenhaus auf Anfrage der RHEINPFALZ mit.

Die Krankenhäuser in Landau und Pirmasens teilen auf Anfrage mit, bei ihnen habe es noch keine Kündigungen von Beleghebammen gegeben. „Die triviale Lösung wäre, die Hebammen wieder in ein Angestelltenverhältnis zu übernehmen“, sagt Joachim Gilly, stellvertretender Geschäftsführer des Landauer Vinzentius-Krankenhauses. „Aber sie arbeiten ja aus eigenem Antrieb freiberuflich und das System funktioniert sehr gut.“ Er hoffe darauf, dass eine andere Regelung gefunden wird.

Treffen im Ministerium

In der vergangenen Woche waren Vertreterinnen und Vertreter der Hebammen, der betroffenen Krankenhäuser und der Krankenkassen deshalb zu einem Treffen im rheinland-pfälzischen Gesundheitsministerium eingeladen. „Die Sicherstellung einer flächendeckenden geburtshilflichen Versorgung und einer guten Hebammenbetreuung hat für das Land eine hohe Priorität. Wir sind auf die Beleghebammen angewiesen“, sagt ein Sprecher des Gesundheitsministeriums auf Anfrage der RHEINPFALZ. Das Land habe allerdings nur begrenzte Möglichkeiten, auf die Vergütungsverhandlungen, die auf Bundesebene stattfinden, Einfluss zu nehmen.

Während die Beleghebammen in den Krankenhäusern ihren Berechnungen nach weniger verdienen werden, sollen Hausgeburten und Entbindungen in Geburtshäusern durch den neuen Vertrag dagegen gestärkt werden. Die Pauschalen dafür werden um 100 Euro angehoben, zusätzlich gibt es einen Stundensatz, den die Hebammen abrechnen können. Damit will der GKV-SV nach eigenen Angaben auch außerklinisch tätigen Hebammen ein verlässliches Einkommen bieten. Hausgeburten machen allerdings nur etwa zwei Prozent der Entbindungen aus.

Der neue Vertrag betrifft laut dem Hebammenlandesverband auch selbstständige Hebammen, die nicht im Kreißsaal, sondern ausschließlich in der Vor- und Nachsorge tätig sind. Beispielsweise dürfen sie Fehlzeiten von Teilnehmerinnen in Geburtsvorbereitungskursen nicht mehr privat in Rechnung stellen.

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