Social-Media-Verbot RHEINPFALZ Plus Artikel Kein Tiktok mehr für Minderjährige?

Online abhängen: Mehr als zweieinhalb Stunden täglich nutzen Jugendliche soziale Medien.
Online abhängen: Mehr als zweieinhalb Stunden täglich nutzen Jugendliche soziale Medien.

Soziale Medien sind für die meisten Jugendlichen ein täglicher Begleiter. Das beunruhigt Eltern angesichts möglicher negativer Folgen und ruft die Politik auf den Plan.

Australien hat es vorgemacht. Unter 16-Jährige dürfen dort keine sozialen Medien mehr nutzen. Das Gesetz soll junge Menschen vor Gefahren wie sexueller Belästigung, Cyber-Mobbing oder schädlichen Inhalten schützen. Die betroffenen Onlinedienste (etwa Tiktok, Facebook oder Instagram, aber nicht Youtube und Messenger) haben ein Jahr Zeit, entsprechende Alterskontrollen einzuführen.

Dem Vorbild wollen andere Länder folgen. Der französische Präsident Emmanuel Macron hat jüngst die EU aufgefordert, den Jugendschutz im Internet zu verbessern – sonst werde Frankreich im Alleingang den Zugang von Jugendlichen unter 15 zu sozialen Medien unterbinden. In Deutschland spricht sich Bundesbildungsministerin Karin Prien für eine gesetzliche Altersbegrenzung aus. Kinder müssten vor gesundheitlichen Gefahren geschützt werden.

An einem typischen Wochentag nutzen die für eine DAK-Studie befragten Zehn- bis 17-Jährigen 157 Minuten Social Media. 2019 war es durchschnittlich eine halbe Stunde weniger. Die potenziellen Risiken der Dauerberieselung sind mannigfach: Beeinflussung durch Werbung, gestörtes Körperbild bis hin zu Depression, Desinformationskampagnen, Online-Radikalisierung, Mobbing und Cybergrooming (sexuelle Kontaktanbahnung durch Erwachsene). Dass ein Bedarf für strengere Regeln gesehen wird, ist nachzuvollziehen.

„Globale Krise der psychischen Gesundheit“

Worüber rede man aber bei problematischer Social-Media-Nutzung genau, fragt Forscherin Anne-Linda Camerini von der Universität Lugano in der Schweiz bei einer Veranstaltung des Science Media Centers. Geht es um die vielen Stunden vor dem Bildschirm, weswegen andere soziale Bindungen und Aktivitäten vernachlässigt werden; also ein Form der Abhängigkeit? Oder sind es unangemessene Inhalte, auf die Kinder und Jugendliche im Onlineumfeld unweigerlich stoßen? Je nachdem müsste man verschiedene Ansätze verfolgen.

Nicht eindeutig beantworten lässt sich aus wissenschaftlicher Sicht zudem die Frage, welche gesundheitlichen Auswirkungen soziale Medien überhaupt haben. Isabel Brandhorst von der Forschungsgruppe Internetnutzungsstörungen am Universitätsklinikum Tübingen konstatiert „eine globale Krise der psychischen Gesundheit von jungen Menschen“. Das sei jedoch auf vielfältige Einflüsse wie etwa die Corona-Pandemie zurückzuführen – nicht ausschließlich auf soziale Medien. Gleichzeitig sieht sie, dass ein Viertel der Jugendlichen riskantes Nutzungsverhalten zeigt. „Sie stehen kurz vor der Sucht.“

Beide Forscherinnen tun sich schwer, eine Altersgrenze für alle Minderjährigen festzulegen. Was den Entwicklungsstand junger Menschen betrifft, gebe es individuelle Unterschiede ebenso wie zwischen den Geschlechtern, erklärt Camerini. „Aus neurologisch-klinischer Perspektive wäre wahrscheinlich Anfang 20 die Antwort auf die Altersfrage“, sagt Brandhorst. Erst dann seien mit Blick auf die Hirnreifung Impulskontrolle, Handlungsplanung und Emotionsregulation voll ausgebildet. Schwer vorstellbar, Jungen und Mädchen so lange von Tiktok & Co. fernzuhalten.

EU gibt die Regeln vor

Camerini weist darauf hin, dass soziale Medien ein „perfekter Tummelplatz“ seien, um Autonomie auszuleben und seine Identität zu finden – starke Bedürfnisse gerade von Heranwachsenden. Den Zugang zu verbieten, könnte da kontraproduktiv sein, zumal zu wenig über die positiven Effekte der sozialen Medien geredet werde. Man sollte einen bewussten Umgang damit fördern und nicht nur Angst schüren, fordert sie.

Ihrer Kollegin Brandhorst wiederum macht der „Wildwuchs“ in Sachen Mediennutzung durchaus Sorge. „Ich habe den Eindruck, wir tolerieren in gewissem Maße diese offensichtliche Sucht.“ Ein Verbot könnte eine Diskussion in der Gesellschaft anstoßen und jenen Eltern Rückendeckung geben, die ihren Kindern nur mit einem sehr schlechten Bauchgefühl und aufgrund des sozialen Drucks ein Smartphone in die Hand drücken.

Technisch wäre nach Auffassung von Stephan Dreyer vom Leibniz-Institut für Medienforschung eine Zugangsbeschränkung kein Problem, geeignete Verfahren zur Altersfeststellung seien verfügbar. In der Regel sei die Nutzung der Plattformen laut Vertragsbedingungen erst ab 13 Jahren erlaubt. Das werde aber nur „sparsam durchgesetzt“, sagt der Jurist. Es liege im Ermessen der Anbieter, gesetzliche Vorgaben wie etwa im Jugendmedienschutz gebe es nicht.

„Doch wir haben einen Rechtsrahmen, der Plattformen dazu verpflichtet, bei Risiken entsprechende Gegenmaßnahmen zu ergreifen“, verweist der Jurist auf den Digital Services Act der EU. Weitergehende Verbote sieht er daher skeptisch, zumal man bei solchen Eingriffen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und die Rechte der Kinder beachten müsse, wozu er auch digitale Teilhabe zählt. Dreyer ist dafür, die Unternehmen mehr in die Pflicht zu nehmen: „Wir sollten uns auf die altersangemessene Gestaltung der Angebote konzentrieren.“

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