Meinung
Karlsruhe urteilt: Jede Stimme zählt
Man kann die Wut der Bürger verstehen, die vor zwei Jahren in Berlin mit besten Absichten zum Wahllokal gingen und dort falsche oder unvollständige Wahlzettel vorfanden. Die gar vor verschlossenen Türen standen oder erfuhren, dass das Ergebnis ihres Stimmbezirks am Abend geschätzt wurde, weil die Auszählung nicht funktionierte. Was für ein Desaster, was für eine Peinlichkeit für die Hauptstadt, die ohnehin im Ruf steht, dysfunktional zu sein.
Die Liste der unglaublichen Vorgänge an diesem Wahltag in Berlin ist lang, und das Chaos war fast vorhersehbar: Parallel zum Bundestag wurden auch das Abgeordnetenhaus und die zwölf Bezirksparlamente neu gewählt. Außerdem kam ein Volksentscheid zur Enteignung großer Wohnungskonzerne hinzu, während zeitgleich in den Straßen der Stadt der internationale Berlin-Marathon ausgetragen wurde. Die Verwaltung war überfordert, woraus sich schon die erste Lehre aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ableiten lässt: Die Behörden müssen so funktionieren, dass die Bürger ihre Stimme ordnungsgemäß abgeben können – und dass ihre Stimme zählt. Das gelingt in den allermeisten Kommunen problemlos, es muss auch in Berlin gelingen. Wahlen dürfen nicht überfrachtet werden und müsen gut vorbereitet sein.
Das Vertrauen der Bürger nicht zerstören
Die zweite Lehre aus dem Karlsruher Urteil mag die Empörung über die Berliner Verhältnisse etwas mildern: Das demokratische System ist in der Lage, grobe Fehler zu heilen. Überall dort, wo die Wahlgrundsätze tatsächlich missachtet wurden, wird die Stimmabgabe nachgeholt. Dass dies nur in einem Fünftel der Stimmbezirke geschieht, zeigt das Augenmaß der Richter.
Es zählt jede Stimme – auch wenn absehbar ist, dass sich an den Mehrheitsverhältnissen im Bundestag nichts ändern wird. Wichtig ist, dass das Vertrauen der Bürger in den Staat nicht zerstört wird.