Rentenpolitik RHEINPFALZ Plus Artikel Der lange Weg zur neuen Mütterrente

Betroffen von der Ausweitung der Mütterrente sind mehr als zehn Millionen Rentnerinnen.
Betroffen von der Ausweitung der Mütterrente sind mehr als zehn Millionen Rentnerinnen.

Die Mütterrenten-Stufe vereinheitlicht das Anerkennen von Erziehungszeiten bei der Rente. Dass die Umsetzung zwei Jahre dauert, hat der Gesetzgeber mitverschuldet.

Von Sozialverbänden gefeiert, von Ökonomen und Arbeitgeberverbänden verteufelt: Schon seit den ersten Ankündigungen der Christsozialen vor vielen Jahren, steht die dritte Stufe der Mütterrente in der Kritik. Rund fünf Milliarden Euro pro Jahr wird es kosten, auch jenen Müttern drei Entgeltpunkte als Anerkennung für geleistete Kindererziehung bei der Rente gutzuschreiben, deren Kinder vor dem Jahr 1992 geboren wurden. Der Wert eines Entgeltpunkts wird jährlich angepasst und beträgt aktuell 40,79 Euro. Mit künftig drei – statt wie bislang 2,5 – Entgeltpunkten würde die Rente für Mütter dann monatlich um rund 20,40 Euro pro Kind steigen – vor Steuer.

Nun hat die Mütterrente III die meisten Hürden genommen und soll bis zum Jahresende in ein Gesetz gegossen werden. Allerdings, so heißt es aus Berlin, werde es nach dem Beschluss im Parlament wohl noch zwei Jahre dauern, bis die ersten Zahlungen fließen. Die Deutsche Rentenversicherung, so teilte das Sozialministerium mit, benötige so lange, um die technischen Voraussetzungen dafür zu schaffen. Doch mit dem Versuch, den Schwarzen Peter Richtung Rentenkasse zu reichen, macht es sich die Regierung etwas zu einfach. Schließlich sind es die umfangreichen Gesetzesänderungen im System Rente der vergangenen Jahre, die es zu berücksichtigen gilt und die die kommende Prüfung der Mütterrente zu einem komplizierten Werk machen.

Mammutaufgabe Grundrente

Etwa der Grundrentenzuschlag oder Änderungen bei der Erwerbsminderungsrente. Zudem muss für jedes Versicherungskonten geprüft werden, ob es Wechselwirkungen zu anderen Sozialleistungen gibt, etwa Hinterbliebenenrente oder Wohngeld, das auf die Rente angerechnet wird. „Wir können nicht einfach auf die bereits gelaufenen Berechnungen zur Mütterrente I und II aufsetzen. In der Zwischenzeit gab es mit der Grundrente und den Verbesserungen bei den Erwerbsminderungsrenten zwei weitere komplizierte Gesetze, die ebenfalls hineinwirken“, sagt Bettina Rademacher-Bensing, Geschäftsführerin der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz in Speyer. Deutschlandweit müssen alle 26 Millionen Renten überprüft werden – die DRV in Speyer betreut etwa 650.000 Ruheständler. Zudem seien die Kapazitäten im IT-Bereich stark ausgelastet, sagte Anja Piel, Vorsitzende des Bundesvorstands der Deutschen Rentenversicherung in Berlin.

Schon die Prüfung, ob ein Ruheständler Anspruch auf einen Grundrentenzuschlag hat, bescherte der Deutschen Rentenversicherung (DRV) Bund in Berlin sowie den regionalen Trägern, etwa der DRV Rheinland-Pfalz in Speyer, vor vier Jahren viel Arbeit und hohe Kosten. Zwar wussten die Rentenkassen, wie viele Ruheständler die Voraussetzungen für einen „Zuschlag auf eine geringe Rente“ erfüllen. Doch erst nach umfangreichen Prüfungen der Einkommens- und Vermögensverhältnisse, wie es das Gesetz verlangte, war klar, ob auch ein Anspruch auf den Zuschlag besteht. Deshalb mussten die Rentenversicherungsträger in einem ersten Schritt eine digitale Verbindung zur Finanzverwaltung aufbauen, um Informationen über die Einkommensverhältnisse zu bekommen. Das galt für die DRV Speyer jedoch nicht für die 50.000 im Ausland lebenden Rentner, die von Speyer aus betreut werden. Die musste die DRV persönlich kontaktieren. Und bei der Frage, ob es Kapitaleinkünfte gibt, galt dies auch alle anderen.

Jährliche Neuberechnung

Standardfälle konnte die DRV danach in automatisierten Verfahren vollständig bearbeiten. Komplizierte Fälle, etwa wenn die Rente vor 1992 begonnen hat, mussten Mitarbeiter in die Hand nehmen. Im Jahr 1992 gab es eine große Rentenreform, bei der das Renteneintrittsalter auf einheitlich 65 Jahre angehoben wurde und Zeiten der Kindererziehung rentenrechtlich besser anerkannt wurden. Mütter, deren Kinder ab diesem Jahr das Licht der Welt erblickten, erhielten drei Entgeltpunkte gutgeschrieben. Alle anderen weiterhin einen Entgeltpunkt, ab 2014 dann zwei und seit 2019 schließlich 2,5 Entgeltpunkte. Der immense Aufwand für die Grundrentenprüfung hatte auch Effekte auf die Beschäftigung: bundesweit wurden 1000 neue Stellen bei der Rentenversicherung geschaffen, davon 40 in Speyer.

Auch wenn die anfängliche Mammutaufgabe Grundrente gelöst ist, bleibt genug Arbeit für die zusätzlichen Kräfte. So muss für den Grundrentenzuschlag zu Beginn jedes Jahres das Einkommen aller Rentner neu geprüft werden. Zudem, das betonte die Vorstandsvorsitzende Beate Petry bei der DRV-Vertreterversammlung in Speyer, erfordere es viel Arbeit, die vom Gesetzgeber beschlossenen Leistungsverbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente umzusetzen. Etwa der Zuschlag für ehemalige Bezieher einer Erwerbsminderungsrente, die jetzt eine Altersrente erhalten, beziehungsweise für deren Hinterbliebene, den es seit einem Jahr gibt. Wer in den Jahren zuvor in Erwerbsminderungsrente gegangen ist, erhält einen pauschalen Zuschlag

Und auch wenn die Hinzuverdienstgrenze bei Erwerbsminderungsrenten angehoben wurde, muss weiterhin berechnet werden, ab wann dieser dazu führt, dass die Rente gekürzt werden muss. Dass das Rentenrecht sowohl teilweise als auch volle Erwerbsminderung mit jeweils unterschiedlichen Bezugsgrenzen und Bemessungsgrundlagen kennt, macht das Ganze nicht eben einfacher.

Deshalb warnte die Bundesvorstandsvorsitzende Anja Piel in Berlin auch davor, den Mütterrentenzuschlag rückwirkend bis 2026 zahlen zu wollen. In diesem Fall müssten Wohngeld oder Grundsicherung im Alter, ebenfalls neu berechnet werden. Damit wäre eine enorme Bürokratie verbunden, ergänzt Bettina Rademacher-Bensing. Denn: Würde ein Einkommen durch die Zahlung einer Mütterrente III steigen, könne dies unter Umständen dazu führen, dass eine gleichzeitig bezogene Hinterbliebenenrente nachträglich gekürzt werden oder dass ein ergänzender Anspruch auf Grundsicherung im gleichen Umfang gesenkt werden müsse.

Komplexe Regelungen

Deutlich erhöht hat sich der Arbeitsaufwand für die Rentenversicherung auch durch die abschlagsfreie Rente ab 63, vor allem aber durch die Flexi-Rente. Beide Rentenarten sind aufgrund der komplexen Regelungen und individueller Prüfungen viel aufwendiger in der Bearbeitung als Regelaltersrenten. Und: Weil die Babyboomer-Jahrgänge vorm Wechsel in den Ruhestand stehen, steigen die Rentenantragszahlen stark an. Waren es in Speyer beispielsweise vor fünf Jahren etwa 4000 Anträge pro Monat, lag die Anzahl im vergangenen Jahr bei rund 4400, für 2030 rechnet die DRV in Speyer mit rund 5200 Anträgen im Monat.

Erneut das Personal aufzustocken, um die Zusatzlasten zügiger zu bearbeiten, wird sich die Rentenversicherung kaum leisten können. Fehlen ihr doch bis 2027 jährlich 1,1 Milliarden Euro – das entspricht etwa 80 Prozent des Volumens für die Grundrente. So hatte die Ampel-Koalition vier Sonderzahlungen à 500 Millionen Euro gestrichen und nach dem vernichtenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts über die Sondervermögen weitere 600 Millionen Euro. Dabei ersetzen die Bundeszuschüsse nur einen Bruchteil dessen, was viele Regierungen in den zurückliegenden Jahrzehnten aus der Rentenkasse finanziert haben, obwohl dem keine Beitragseinnahmen gegenüberstehen: etwa der Grundrentenzuschlag, aber auch die ersten beiden Stufen der Mütterrente. Umso stärker wird die Rentenversicherung die jetzige Regierung in die Pflicht nehmen, die dritte Stufe der Mütterrente auch wirklich – wie angekündigt – aus dem Staatssäckel zu finanzieren: „Wir werden hier sehr genau darauf achten, dass diese Zusage eingehalten wird. Die Beitragszahlenden dürfen nicht zusätzlich belastet werden“, betonte DRV-Vorstandsvorsitzende Beate Petry in Speyer.

x