Kohl-Tonbänder
Der Bundesgerichtshof gibt den Kohls recht
Helmut Kohls früherer Ghostwriter, der Kölner Journalist Heribert Schwan, muss mitteilen, wo die Kopien der Tonbänder mit Kohls Erinnerungen geblieben sind, die er nach eigener Aussage anfertigte. Das urteilte am Donnerstag der III. Senat des BGH. Während sich der Anwalt von Kohls Witwe Maike Kohl-Richter „durchaus zufrieden“ zeigte, ist Heribert Schwan enttäuscht. Er schließt nicht aus, das Bundesverfassungsgericht oder den Europäischen Menschenrechtsgerichtshof anzurufen.
Kohl-Richter, die den 2017 verstorbenen Altkanzler 2008 heiratete, prozessiert in mehreren, zumeist schon zu Kohls Lebzeiten begonnenen Verfahren gegen Schwan. Dieser hatte 2014 gemeinsam mit dem kürzlich verstorbenen Journalisten Tilman Jens das Buch „Vermächtnis, die Kohl-Protokolle“ veröffentlicht und dabei ohne Kohls Zustimmung auf seine frühere Arbeit an Kohls offizieller Biografie zurückgegriffen: Es wurden Zitate verwendet, die Kohl in mehr als 600 Stunden dauernden Interviews 2001 und 2002 auf Schwans Tonbandgerät gesprochen hatte.
Kopien in „alle Welt“ verteilt
In dem nun am BGH beendeten Verfahren forderte Kohl-Richter Auskunft darüber, welche Kopien Schwan von den Bändern angefertigt hat und was aus ihnen geworden ist (Aktenzeichen III/ZR 136/18). Der BGH bestätigte Kohl-Richters Anspruch, was die Vervielfältigungen der Tonbänder angeht. Schwan hatte dazu 2014 öffentlich erklärt, er habe Kopien „in alle Welt“ verstreut, damit niemand „so einfach dran kommen kann“. Er beruft sich auf seine Freiheit, als Journalist recherchiertes Material nach eigenem Ermessen verwenden zu können. Entscheidend ist für ihn das „überragende öffentliche Interesse“ daran, den Kanzler der Einheit so zu zeigen, wie er war: streitbar und auch verletzend. Schwan veröffentlichte Zitate, in denen Kohl unter anderem über Angela Merkel herzog.
Nicht bestätigt wurde der Anspruch Kohl-Richters auf Information über sonstige Unterlagen. Grund: Verjährung. Dabei geht es unter anderem um Kohls Stasi-Akte.
Mit dem BGH-Urteil wird letztlich die Entscheidung der Erstinstanz, des Landgerichts Köln, vom 27. April 2017 wiederhergestellt (14 O 286/14). Kohl-Richters Anwalt Matthias Siegmann erklärte, man werde nun abwarten, wie Schwan konkret Auskunft erteilt. Entscheidend sei, dass „die Tonbänder dahin zurückkehren, wo sie hingehören: nach Ludwigshafen“. Die infolge eines früheren Urteils bereits zurückgegebenen Originale seien nämlich zu 80 Prozent leer gewesen.
Deckt die Pressefreiheit Schwans Vorgehen?
Mit seinem Urteil vom Donnerstag verwarf der BGH die Argumentation Schwans, wonach er im Sinne von Pressefreiheit das Recht habe, seine Interviews mit Kohl für eigene Projekte zu verwenden. Die Karlsruher Richter gehen stattdessen davon aus, dass er zur Verschwiegenheit verpflichtet ist, weil er als Ghostwriter in einem Auftragsverhältnis zu Kohl stand. Die Vorinstanz habe rechtsfehlerfrei ausgeführt, dass ein etwaiges Nutzungsrecht Schwans ohne Grundlage sei.
Schwans Hamburger Anwalt Martin Soppe teilte mit, es sei „nach wie vor nicht verständlich, woraus ein derartiges Rechtsverhältnis herrühren soll, weil es in dieser Hinsicht keinerlei Absprachen mit dem Erblasser gegeben hat“. Soppe weiter: „Wir werden die schriftliche Urteilsbegründung sorgfältig zu analysieren haben, sobald sie uns vorliegt.“
Streit um die Vertraulichkeit
Kohl und Schwan waren einst so vertraut miteinander, dass sie sich duzten. Ab 1999 arbeiteten sie zusammen. 2008/2009 kam es zum Bruch. Seither wird juristisch gerungen. Der 75-jährige Kölner Journalist unterstreicht, dass es in seinem Vertrag als Ghostwriter keine Verschwiegenheitsklausel über die Inhalte der Arbeit gab. Dies wurde unter anderem im Mai 2019 durch Kohls jüngeren Sohn Peter in einer Zeugenaussage vor dem Kölner Landgericht bestätigt. Allerdings unterstrich Peter Kohl auch, sein Vater habe in keiner Weise die Absicht gehabt, die Gespräche, in denen er „sein Innerstes nach Außen kehrte“, ungefiltert zu veröffentlichen.
Der Hauensteiner Historiker Theo Schwarzmüller, der als Mitarbeiter der Kohl-Memoiren „Erinnerungen“ bei den Tonbandaufnahmen in Kohls Ludwigshafener Bungalow dabei war, hat dies bestätigt: Dass die Bänder veröffentlicht würden, „habe ich mir nicht vorstellen können“, sagte Schwarzmüller im Mai 2019 beim Kölner Prozess. Gleichwohl habe Kohl gewollt, dass Historiker nach seinem Tod vollen Zugang zu seinen Unterlagen bekommen. „Er war da sehr offen und liberal eingestellt“, so Schwarzmüller.
Zum Weiterlesen:Der Kommentar zum Thema Kohl-Tonbänder