Coronavirus RHEINPFALZ Plus Artikel Der Bürger, das ungehorsame Wesen

Urlauber verlassen das Fährschiff im Hafen Vitte auf der Insel Hiddensee.
Urlauber verlassen das Fährschiff im Hafen Vitte auf der Insel Hiddensee.

Reisen und Besuche, selbst im Zoo, können zu menschlichen Begegnungen führen – und die wiederum zu Corona-Infektionen. Deshalb die dramatischen Appelle von Politikern: „Bleibt daheim!“ Doch die Bürger gehen offenbar ihre eigenen Wege.

An Appellen hat es nicht gemangelt. Ob es Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) war, Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) oder der Präsident des Robert-Koch-Instituts, Lothar Wieler – immer wieder forderten sie die Bürger auf, Kontakte und Begegnungen zu reduzieren.

Oder CSU-Chef und Ministerpräsident Markus Söder. Am 14. Dezember rief er laut und vernehmlich ins Bayernland: „Das Motto heißt ab Mittwoch noch mehr als bislang: ,Daheim bleiben! Kontakte runter!’ Nur aus einem triftigen Grund das Haus verlassen!“ So sollten die inzwischen dramatisch gestiegenen Corona-Infektionszahlen wieder gesenkt werden.

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Wie Corona die Mobilität eingeschränkt hat

Im Beschluss der Ministerpräsidenten und der Kanzlerin vom 13. Dezember heißt es: „Mit der zunehmenden Mobilität und den damit verbundenen zusätzlichen Kontakten in der Vorweihnachtszeit befindet sich Deutschland nun wieder im exponentiellen Wachstum der Infektionszahlen.“

Um die Corona-Zahlen zu senken, wurde die Mobilität der Bürger also auf dem Verordnungswege eingeschränkt. Denn, so die These der Regierungen: Reise- und Besuchstätigkeit könne zu menschlichen Begegnungen führen – und die wiederum zu Infektionen.

Folglich sind Hotels für touristische Übernachtungen seit Wochen geschlossen, Restaurants ebenso. Von Reisen im Inland und ins Ausland wird dringend abgeraten. Wer aus einem deutschen Corona-Hochrisikogebiet nach Mecklenburg-Vorpommern zurückkehrt, muss in der Regel für zehn Tage in Quarantäne. Eine ähnliche Regelung war einst auch in einer rheinland-pfälzischen Corona-Verordnung zu lesen.

Handydaten ausgewertet

Doch offenbar verhallten viele der Appelle. Denn die Bürger schränkten ihre Mobilität zuletzt trotz der dramatisch gestiegenen Infektionszahlen in geringerem Maße ein als während des ersten Lockdowns im März und April. Diesen Schluss legen jedenfalls die Daten von Bewegungsströmen nahe, die auf der Basis von Mobilfunkdaten von den Anbietern Telekom und Telefónica erhoben werden. Dabei werden die aktuellen Bewegungsdaten der Handys mit denen des Vorjahreszeitraums verglichen.

Wenn sich Handynutzer zwischen Funkzellen bewegen, wird das von den Mobilfunkanbietern erkannt. Aus diesen Daten erstellen Wissenschaftler des Robert-Koch-Instituts, des Instituts für Theoretische Biologie und der Humboldt Universität zu Berlin bundesweit anonyme Bewegungsströme. Laut Bundesnetzagentur haben Telekom und Telefónica zusammen knapp 92 Millionen Handyverträge in ihren Büchern stehen.

Im März war das Virus neu, die Folgen einer Ansteckung weitgehend unbekannt. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) erklärte den weltweiten Corona-Ausbruch zu einer „gesundheitlichen Notlage von internationaler Tragweite“. Die Bilder aus Bergamo, wo Militärlaster Leichen abtransportierten, erschütterten. Die Ängste waren groß. Das ist vermutlich der Grund, warum Bürger Reisen und Besuche schon vor Verkündung des ersten Lockdowns am 22. März sprunghaft einschränkten. Am 29. März wurde ein bundesdurchschnittlicher Spitzenwert in der Mobilitätsabnahme registriert: minus 55 Prozent.

Lockdown „light“? Nun ja ...

Doch die Losung „Daheim bleiben!“ war offenbar bald wieder aus dem Sinn. Denn im Juli, August und September waren die Menschen an den meisten Tagen häufiger auf Achse als im Vergleichszeitraum 2019. Am 1. Oktober wurden im Bundesdurchschnitt 19 Prozent mehr Bewegungen registriert als im Jahr davor. Erst gegen Ende Oktober nahm die Mobilität wieder ab. Allerdings in geringerem Ausmaß als noch im Frühjahr.

Interessant: Nach Inkrafttreten des Lockdowns „light“ am 2. November reagierten die Bürger eher zögerlich. Mal sind nur fünf Prozent weniger Bewegungen registriert worden, mal nur sieben Prozent. Dann gab es Tage, an denen die Menschen mobiler waren als 2019 – etwa am 8. und 10. Dezember (jeweils plus ein Prozent). Am 15. Dezember gab es sogar sechs Prozent mehr Bewegungen. An Heiliga Abend nahm die Mobilität um 37 Prozent ab.

Eine weitere Beobachtung: Die Gleichung „Mobilität = Infektion“ lässt sich in dieser schlichten Form mit den Bewegungsdaten nicht bestätigen.

Spitzenwert in Mecklenburg-Vorpommern

Beispiel Mecklenburg-Vorpommern: Nachdem die Mobilitätszahlen im nordöstlichen Bundesland zunächst dem deutschlandweiten Trend folgend in den Keller gingen, lagen sie schon in der letzten Maiwoche über dem Niveau des Vorjahres. Am 6. August – ein Tag in den Sommerferien der meisten Bundesländer – hat es den Handydaten zufolge bis zu 75 Prozent mehr Bewegungen gegeben als im Vorjahreszeitraum. Unter den Bundesländern ein Spitzenwert. Dieser Trend hielt an bis Anfang Dezember. Der Lockdown „light“ war da schon seit Wochen in Kraft. Eine ähnliche Entwicklung war in Schleswig-Holstein, Brandenburg und Sachsen-Anhalt zu beobachten.

Die erhöhte Mobilität ist vermutlich auf den innerdeutschen Tourismus zurückzuführen, insbesondere in den Küstengebieten, wie beispielsweise im Kreis Vorpommern-Rügen. Dort haben sich die aufgezeichneten Bewegungen teilweise verdoppelt.

Den Corona-Zahlen des Robert-Koch-Instituts zufolge hat sich der Reiseverkehr aber offenbar kaum treibend auf das Infektionsgeschehen ausgewirkt. Denn Mecklenburg-Vorpommern hatte zum Stichtag 29. Dezember trotz hoher Mobilität mit 694 Infektionsfällen pro 100.000 Einwohner die wenigsten Fälle in Deutschland seit Beginn der Pandemie. Schleswig-Holstein hatte 819 Fälle, Sachsen-Anhalt 1264.

In Sachsen dagegen wurden 3104 Infizierte pro 100.000 Einwohner registriert, in Bayern 2399. In Berlin schnellten die Corona-Infektionen auf 2573 Fälle pro 100.000 Einwohner hoch. Dabei ist die aufgezeichnete Mobilität in der Hauptstadt stärker als in allen anderen Bundesländern zurückgegangen – wohl auch, weil zehntausende Touristen ausblieben.

Schlimme Zahlen in Speyer

Ein ähnlicher Trend wie in Mecklenburg-Vorpommern ist auf Stadt- und Kreisebene zu beobachten.

Beispiel Landkreis Cochem-Zell. Von Mai bis Dezember lag die Mobilität dort über dem Vorjahreszeitraum, im September teilweise doppelt so hoch. Der Landkreis an der Mosel ist eines der wichtigsten Touristenziele in Rheinland-Pfalz.

Demgegenüber ist die Mobilität in Speyer deutlich zurückgefahren worden. Doch die Stadt hat fast doppelt so hohe Corona-Infektionszahlen: 3176 Infizierte pro 100.000 Einwohner im Vergleich zu den 1652 Angesteckten im Landkreis Cochem-Zell (Stand: 29. Dezember).

Der sächsische Landkreis Bautzen ist seit Anfang November ein Corona-Hotspot Deutschlands. Obwohl von Juni bis Mitte November an den meisten Tagen mehr Bewegungen aufgezeichnet worden waren als im Vergleichszeitraum, blieben die Infektionszahlen monatelang niedrig. Sie stiegen in und um Bautzen erst in der zweiten Oktoberhälfte dramatisch an. Ähnlich im sächsischen Landkreis Görlitz, der ebenfalls zu den Corona-Hotspots zählt.

„So nicht!“, sagt ein Gericht

Längst haben sich auch Gerichte mit den teilweise wenig plausiblen Mobilitätsempfehlungen der Regierungen sowie den Folgen für die Bürger auseinandergesetzt.

Beispielsweise das Oberverwaltungsgericht Münster. Es hatte sich mit dem Fall eines Reiserückkehrers zu beschäftigen. Der klagte dagegen, sich bei Heimkehr in Quarantäne begeben zu müssen. Seinen Eilantrag begründete er so: Die Infektionszahlen in seiner Heimatstadt Bielefeld seien höher als im Reiseland.

Das Gericht folgte der Argumentation. „Das von den Rückkehrern ausgehende Infektionsrisiko stelle sich (…) bei vergleichbaren Inzidenzwerten nicht anders dar, als wenn sie daheim geblieben wären“, hieß es in einer Mitteilung des Gerichts. Dies sei eine sachlich nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung vergleichbarer Sachverhalte. Die angefochtenen Regelungen seien insoweit unverhältnismäßig. Das Gericht empfahl der Landesregierung: Wegen des erheblichen Grundrechtseingriffs solle sie die „voraussichtlich rechtswidrige Norm“ außer Kraft setzen.

Wenige Stunden nach dem Richterspruch kassierte die schwarz-gelbe Landesregierung von Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) die eigene Verordnung.

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