Wirbel um Buchhandlungspreis
Buchläden als „Feinde des Staates“?
Das Haber-Bosch-Verfahren kennt man noch aus dem Chemieunterricht, insbesondere im Kontext der Ludwigshafener BASF dürfte es geläufig sein, hatten doch Fritz Haber und Carl Bosch die Ammoniaksynthese im Auftrag des Konzerns entwickelt. Weniger bekannt war bis vor Kurzem das Haber-Verfahren, inzwischen ist es seit dem Debakel um den Buchhandlungspreis eher berüchtigt.
Der Name geht in diesem Fall zurück auf Emily Haber. Die Diplomatin war von 2011 bis 2018 beamtete Staatssekretärin im Bundesinnenministerium unter Thomas de Maizière (CDU). 2017 gab die Beamtin ein Rundschreiben an die anderen Ressorts heraus, um an eine schon länger geübte Praxis zu erinnern: die frühzeitige Einbeziehung des Bundesamtes für Verfassungsschutz, um missbräuchliche Inanspruchnahme staatlicher Leistungen durch extremistische und terroristische Organisationen, Gruppen oder Personen „noch effektiver als bisher auszuschließen“, wie es darin heißt. Seit dem Jahr 2004 habe das Innenministerium allen Ressorts ein Verfahren zur Überprüfung geförderter Projekte und Projektträger angeboten, wie die Wissenschaftlichen Dienste in einer Ausarbeitung ausführen.
Informiert werden die Betroffenen nicht
Es geht dabei um Förderprogramme etwa mit bildungs-, umwelt- oder entwicklungspolitischer Zielsetzung, um die Unterstützung privater Organisationen oder die Auszeichnung von Gruppierungen aus den genannten Bereichen. Muss ein Ressort über die Vergabe von Geldern entscheiden, kann es mögliche verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse abfragen. Es geht lediglich um bereits vorliegende Informationen. Die Antwort soll bewusst knapp ausfallen: „liegen vor“ beziehungsweise „es liegen keine vor“. Das wird im Rundschreiben unter anderem mit dem Schutz personenbezogener Daten begründet. Im Einzelfall könne das Bundesinnenministerium vertiefend beraten. Informiert werden die Betroffenen nicht.
Die Staatssekretärin betont ausdrücklich, dass die Gewährung von Vorteilen an Organisationen und Personen, zu denen verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse vorliegen, im Widerspruch stehe „zu einer Strategie der ganzheitlichen Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus“. Die Wissenschaftlichen Dienste heben hervor, das Rundschreiben sei explizit als Angebot formuliert und habe keine Rechtsverbindlichkeit.
In Anspruch genommen wurde das Angebot indes rege. Aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linken aus dem vergangenen Jahr geht hervor: Von 2020 bis 2024 wurden aus verschiedenen Ministerien mehr als 1100 Projektträger beim Verfassungsschutz angefragt, in 133 Fällen wurde das Vorliegen von Erkenntnissen gemeldet. Zudem wurden in dem Zeitraum rund 1300 einzelne Personen überprüft, zu 77 lagen dem Nachrichtendienst Erkenntnisse vor. Wie oft daraufhin staatliche Leistungen versagt wurden, bleibt offen.
Rechtliche Bedenken
Diese verbreitete Praxis hat nie großes Aufsehen erregt, obwohl es durchaus Bedenken gibt, wie die Wissenschaftlichen Dienste schreiben. So könne eine Abfrage ohne Wissen und Einwilligung der Betroffenen einen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung darstellen. Der Bundesdatenschutzbeauftragte kritisierte mehrfach eine fehlende gesetzliche Grundlage.
Wirbel löste das Haber-Verfahren nun aus, als die Vorgänge um den Buchhandlungspreis öffentlich wurden. Kulturstaatsminister Wolfram Weimer ließ drei linke Läden von der Preisliste streichen mit Verweis auf verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse. Die Auswahl hatte eine Jury getroffen. Weimer folgte dem ausnahmsweise nicht und argumentierte, der mit Steuergeld finanzierte Preis dürfe nicht „an Feinde des Staates“ gehen. Da hat es heftig geknallt, wie bei einem schiefgelaufenen chemischen Versuch.
