Meinung RHEINPFALZ Plus Artikel Bahn-Streik: Es geht um mehr als um höhere Löhne

Nicht nur dieser Zug fiel am Montag dem GDL-Streik zum Opfer.
Nicht nur dieser Zug fiel am Montag dem GDL-Streik zum Opfer.

Die Härte, mit der die GDL im Tarifkonflikt bei der Deutschen Bahn agiert, hängt mit dem sogenannten Tarifeinheitsgesetz zusammen. Insofern trägt auch die Politik ein Stück Verantwortung für diese Auseinandersetzung.

Erinnert sich noch jemand an den Film „Highlander“? Mitte der 1980er Jahre kam der Streifen, in dem viel gekämpft und gestorben wird, in die Kinos. Untertitel: Es kann nur einen geben.

Im aktuellen Tarifkonflikt bei der Deutschen Bahn AG (DB) fließt glücklicherweise kein Blut. Aber neben Streiks wird verbal, insbesondere seitens der Lokführergewerkschaft GDL, ungehemmt aufeinander eingedroschen. Das ist mit dem Streit um höhere Löhne allein kaum zu erklären. Vielmehr scheint auch hier das Motto zu gelten: Es kann nur einen geben – beziehungsweise eine, nämlich eine Gewerkschaft, die in Zukunft die Interessen der DB-Mitarbeiter vertritt.

Frühe Warnung vor Folgen des Tarifeinheitsgesetzes

Bei der Bahn existierten jahrzehntelang mehrere Gewerkschaften alles in allem friedlich nebeneinander – ehe die GDL diese friedliche Koexistenz aufkündigte. Dies war ein wichtiger Grund, weswegen die damalige Bundesregierung das sogenannte Tarifeinheitsgesetz (TEG) auf den Weg brachte. Das Gesetz besagt, dass in einem Betrieb mit mehreren Gewerkschaften lediglich der Tarifvertrag jener Gewerkschaft gelten soll, die in diesem Betrieb die meisten Mitglieder hat. Seine Befürworter sahen im TEG ein Bollwerk gegen permanente Tarifkonflikte. Kritiker warnten schon damals, Konflikte würden vielmehr angeheizt, weil jede Gewerkschaft im Bemühen, Mitglieder zu halten oder zu gewinnen, bei den Forderungen immer noch eins draufsatteln werde. Denn schließlich gehe es darum, gültige Tarifverträge abschließen zu können – eine unverzichtbare Kernkompetenz für jede Gewerkschaft, eine Frage der Existenz. Die Skepsis hinsichtlich der Folgen des TEG wird nun bestätigt – das Gesetz hat sein Ziel nicht erreicht.

Auch wenn die GDL diesen Zusammenhang nicht zugeben mag – und kann, weil sie sonst juristische Sanktionen bis hin zu einem Verbot von Streiks fürchten müsste: Ohne das TEG ist der Ablauf dieser Auseinandersetzung nicht zu verstehen. So gesehen trägt die Politik, trägt der Gesetzgeber ein Stück Mitverantwortung für das, was derzeit bei der DB geschieht – bei einer Aktiengesellschaft, deren Anteile zu 100 Prozent beim Staat liegen.

Es braucht Abkommen über künftiges Miteinander

Nicht verantwortlich ist die Politik aber dafür, wie die GDL versucht, ihren Einfluss bei der DB zu vergrößern. Es ist völlig legitim, wenn eine Gewerkschaft einen Arbeitgeber auffordert, mit ihr einen Tarifvertrag abzuschließen – wenn sie denn in dem betreffenden Betrieb über ausreichend Mitglieder verfügt. Genau so hat es die GDL auch gemacht, als sie vor Jahren das Verhandlungsmandat nicht nur für die Lokführer, sondern auch für Zugbegleiter einforderte. Dieses Mal aber scheint die Gewerkschaft einen anderen Weg gehen zu wollen: Sie fordert ein Mandat für Beschäftigtengruppen, unter denen sie nach allem, was bekannt ist, bisher nur schwach organisiert ist. Im Volksmund würde man sagen: Sie versucht das Pferd von hinten aufzuzäumen. Da kann es nicht verwundern, dass weder der Arbeitgeber noch die größere Bahngewerkschaft EVG dieses Spiel mitspielen wollen. Und natürlich wird die EVG, sollte die GDL einen „besseren“ Tarifvertrag aushandeln als der im vergangenen Jahr vereinbarte, auf Nachverhandlungen bestehen – es droht eine endlose Spirale. Deshalb muss so schnell wie möglich eine Vereinbarung zwischen DB und beiden Gewerkschaften getroffen werden, die das künftige Neben- und Miteinander im Konzern regelt.

Lesen Sie hier ein Interview mit dem GDL-Vorsitzenden Claus Weselsky

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