Soziales RHEINPFALZ Plus Artikel Bürgergeld: Wenige „schwarze Schafe“

Rund 5,5 Millionen Menschen beziehen Bürgergeld.
Rund 5,5 Millionen Menschen beziehen Bürgergeld.

Braucht es stärkeren Druck, damit mehr Bezieher von Bürgergeld eine Arbeit aufnehmen? Was die Zahlen verraten und wie es eine Jobcenter-Chefin einschätzt.

Noch ist nicht klar, wann genau die vorgezogene Neuwahl für den nächsten Bundestag stattfinden wird. Als sicher darf aber gelten, dass das Thema Bürgergeld im Wahlkampf eine Rolle spielen wird. Denn seit dessen Einführung Anfang 2023 ist das Bürgergeld politisch umstritten.So schlug der FDP-Vorsitzende Christian Lindner vor einigen Wochen vor, Geflüchteten aus der Ukraine künftig diese Leistung nicht mehr zu zahlen. Die CDU um ihren Vorsitzenden Friedrich Merz würde wiederum die Grundsicherung in ihrer derzeitigen Form am liebsten wieder ganz abschaffen. Zudem gibt es immer wieder Kritik an angeblich zu laschen Sanktionen und zu geringen Druckmitteln gegenüber erwerbsfähigen Empfängern der Sozialleistung.

Die Bundesregierung hat reagiert: Seit Anfang November können die Jobcenter beispielsweise Bürgergeldempfängern, die nicht ausreichend kooperieren, bis zu sechs Monate zu einem sogenannten Ein-Euro-Job verpflichten. Die Maßnahme ist Teil der von der Ampel-Koalition beschlossenen „Wachstumsinitiative“.

Ziel: nicht sanktionieren, sondern vermitteln

Ist also möglichst viel Druck nötig, um mehr Bürgergeldempfänger dazu zu bewegen, sich um eine Arbeit zu bemühen? Jeanette Müller sieht das anders. Seit August ist sie Geschäftsführerin des Jobcenters Vorderpfalz-Ludwigshafen. Im Oktober war dieses Jobcenter für 23.800 erwerbsfähige Bürgergeldempfänger zuständig. Von denen waren gut 9700 arbeitslos, darunter etwa je zur Hälfte Deutsche und Ausländer. Ziel sei es nicht, jemanden zu sanktionieren, sondern die Menschen in eine Ausbildung oder Arbeit zu vermitteln – und zwar möglichst mit einer längerfristigen Perspektive, sagt Jeanette Müller. Sie halte deshalb die hinter dem Bürgergeld stehende Idee, mit den Empfängern der Grundsicherung ein kooperatives Verhältnis zu pflegen, für den „richtigeren Ansatz“.

Häufig mehrere Einschränkungen

Der Großteil der erwerbsfähigen Bürgergeldempfänger sei dabei willens, ihre Situation zu verbessern, sagt Jeanette Müller. Dem stünden bei diesen Menschen aber häufig gleich mehrere Einschränkungen und Hemmnisse entgegen. Das können gesundheitliche und Suchtprobleme ebenso sein wie schwierige familiäre Verhältnisse oder keine beziehungsweise nur geringe berufliche Qualifikationen. So verfügen im Bereich des Jobcenters Vorderpfalz-Ludwigshafen 68 Prozent derer, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II beziehen, über keine abgeschlossene Berufsausbildung. Oft sind diese Menschen schon lange Zeit arbeitslos.

Natürlich gebe es immer auch Menschen, die sich nicht an Regeln und Vereinbarungen hielten, sagt Jobcenter-Chefin Müller. Dabei handele es sich jedoch um eine „extrem kleine Gruppe“, die durch die Einführung des Bürgergelds auch nicht größer geworden sei – eine Einschätzung, die von Verantwortlichen in anderen Jobcentern bestätigt wird. Auch ein Blick auf die Zahlen lässt nicht erkennen, dass unkooperatives Verhalten unter Bürgergeldempfängern ein Massenphänomen ist. So wurde vom Jobcenter Vorderpfalz-Ludwigshafen im Jahresdurchschnitt 2023 in insgesamt 144 Fällen mindestens einmal eine Leistungsminderung veranlasst. Die sogenannte Leistungsminderungsquote liegt damit bei 0,6 Prozent – wobei sie bei Männern mit 0,9 Prozent gut doppelt so hoch ausfällt wie bei Frauen (0,4 Prozent). Bei Ausländern beträgt die Quote 0.3 Prozent.

Ganz wenige „Totalverweigerer“

Solche Sanktionen werden in den meisten Fällen dann verhängt, wenn jemand vereinbarte Termine mehrfach nicht wahrnimmt. Sogenannte Totalverweigerer machen in der kleinen Gruppe derer, die mit Sanktionen belegt werden, nochmals eine kleine Minderheit aus. So wurde vom Jobcenter Vorderpfalz-Ludwigshafen im vergangenen Jahr in vier Fällen die Leistung voll gemindert. Sprich, diesen Menschen wurde das Bürgergeld um die gesetzlich zulässige Höchstgrenze von 30 Prozent gekürzt. Deutlich stärkere Sanktionen, wie sie von manchen gefordert werden, hält das Bundesverfassungsgericht laut einem Urteil von 2019, mit Verweis auf das menschenwürdige Existenzminimum, für in aller Regel nicht hinnehmbar.

Auch Joachim Wolff vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) sieht Sanktionen zwar als notwendig, aber nicht als Allheilmittel an und hält sie für ein zweischneidiges Schwert. Zwar nähmen Leistungsbezieher angesichts von (drohenden) Sanktionen schneller eine Arbeit an. Aber dabei handele es sich dann verstärkt um niedrig entlohnte Jobs; anfänglich positive Beschäftigungseffekte könnten sich längerfristig umkehren.

Ein Blick in die Statistiken zeigt auch, dass unter den Bürgergeldempfängern sehr viele Flüchtlinge sind. So stammen beim Jobcenter Vorderpfalz-Ludwigshafen 4000 der erwerbsfähigen Bezieher von Grundsicherung aus einem der acht Hauptherkunftsländer von Geflüchteten, hinzu kommen 1800 Menschen aus der Ukraine.

Flüchtlinge sollen fit für den Arbeitsmarkt werden

Tatsächlich, das zeigen auch bundesweite Zahlen, hat die sogenannte Fluchtmigration die Anzahl der Bezieherinnen und Bezieher von Bürgergeld spürbar in die Höhe getrieben. Gleichwohl sei die Anzahl erwerbsfähiger Bürgergeldempfänger von 2014 bis 2023 von 4,2 Millionen auf 3,9 Millionen gesunken, erläutert der Migrationsexperte Herbert Brücker vom IAB unter Bezug auf Zahlen der Bundesagentur für Arbeit. Rechne man die Menschen aus den Haupt-Asylherkunftsländern und aus der Ukraine heraus, seien es noch 2,9 Millionen. Zu diesem Rückgang hat die lange Zeit sehr gute Lage am Arbeitsmarkt entscheidend beigetragen.

Der recht hohe Anteil von Geflüchteten unter den erwerbsfähigen Bürgergeldempfängern ist auch Folge des arbeitsmarktpolitischen Ansatzes, der in Deutschland verfolgt wird. Erklärtes Ziel ist es dabei, die Betroffenen so fit für den Arbeitsmarkt zu machen, dass eine realistische Chance besteht, dass sie anschließend auch länger im Job verbleiben. Das bedingt wiederum in vielen Fällen zeitintensive Maßnahmen wie Sprach- oder Qualifizierungskurse. Diese anfänglichen Kosten zahlen sich auf längere Sicht aber offensichtlich aus. So seien acht Jahre nach ihrer Ankunft in Deutschland gut zwei Drittel der Geflüchteten (68 Prozent) erwerbstätig, erläutert Herbert Brücker. Bei geflüchteten Männern liege die Erwerbsquote dann sogar über der der Männer im Bevölkerungsdurchschnitt.

Allerdings sind auch nach längerer Zeit sehr viel weniger geflüchtete Frauen erwerbstätig. Hier liegt eine Herausforderung für die Integration Geflüchteter aus der Ukraine in den Arbeitsmarkt: Bei ihnen handelt es sich nämlich zu einem großen Teil um Frauen, unter ihnen viele Mütter mit minderjährigen Kindern.

Jeanette Müller, Geschäftsführerin des Jobcenters Vorderpfalz-Ludwigshafen.
Jeanette Müller, Geschäftsführerin des Jobcenters Vorderpfalz-Ludwigshafen.
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