Meinung Streit ums Bürgergeld geht am Kern des Problems vorbei

Finanzminister Christian Lindner (FDP) will beim Bürgergeld Einsparungen vornehmen.
Finanzminister Christian Lindner (FDP) will beim Bürgergeld Einsparungen vornehmen.

Bundesfinanzminister Christian Lindner hat mit Kürzungsvorschlägen die Debatte ums Bürgergeld befeuert. Mit Schwarz-Weiß-Denken kommt man bei diesem Thema aber nicht weiter.

Vor ein paar Wochen noch drehte sich die Diskussion ums Bürgergeld vor allem um arbeitsunwillige „Totalverweigerer“. Es hagelte förmlich Vorschläge, wie diese am besten und schärfsten zu sanktionieren seien. Als sich dann – mit Zahlen belegt – herausstellte, dass es solche Unverbesserlichen zwar gibt, sie aber nur einen sehr kleinen Anteil der erwerbsfähigen Bürgergeldbezieher ausmachen, versandete diese Diskussion.

FDP-Chef und Finanzminister Christian Lindner hat jetzt eine neue, grundsätzlichere Front eröffnet: Angesichts leerer Kassen stellt er die Höhe des Bürgergelds infrage, plädiert für eine Wohnkostenpauschale – und will Geflüchteten aus der Ukraine mittels eines noch zu schaffenden neuen Rechtsstatus künftig den Bezug von Bürgergeld ganz verwehren.

„Den“ Bürgergeldempfänger gibt es nicht

Natürlich will Lindner mit solchen Vorstößen, rund ein Jahr vor der Bundestagswahl, das Profil der im Umfragetief festsitzenden Liberalen schärfen. Die Reaktionen darauf belegen aber auch, dass die Debatte über Sozialleistungen generell polarisiert: Auf der einen Seite stehen jene, die jeden Zweifel am Bestehenden als fundamentalen Angriff auf den Sozialstaat geißeln. Auf der anderen Seite jene, die zumindest unterschwellig den Verdacht hegen, viele Empfänger von Sozialleistungen seien unwillig oder schlicht faul. Und beide Seiten führen für ihre Position das hohe Gut der Gerechtigkeit ins Feld.

Aber wie so häufig führt Schwarz-Weiß-Denken nicht weiter – zumindest nicht, wenn es um die Sache und nicht um vorsätzliche Polarisierung gehen soll. Das beginnt schon damit, dass es „den“ Bürgergeldempfänger nicht gibt. So sind 1,5 Millionen der insgesamt 5,5 Millionen Bürgergeldbezieher Kinder. Von den verbleibenden vier Millionen, die erwerbsfähig sind, geht gut die Hälfte einer Arbeit nach. Ein erheblicher Anteil derer, die nicht arbeiten, durchläuft eine arbeitsmarktpolitische Maßnahme, erzieht Kinder oder pflegt Angehörige. Derweil erhalten viele von denen, die arbeiten, weiter aufstockende Leistungen – etwa weil sie in ihrem Job zu wenig verdienen oder Teilzeit arbeiten. Für Letztere lohnt es sich in manchen Fällen nicht, mehr zu arbeiten, weil im Gegenzug das Bürgergeld gekürzt wird, so dass sie sich unterm Strich finanziell kaum besserstellen. Hier könnte der Staat Anreize zur Ausweitung der Arbeitszeit setzen, indem er die Anrechnungsregeln ändert.

Viele sind beruflich nicht qualifiziert

Hinter dem Konzept des Bürgergelds steht das Ziel, Menschen nicht einfach möglichst schnell in irgendeine Arbeit zu bringen; stattdessen soll – richtigerweise – die Beschäftigung möglichst nachhaltig sein, also nicht nach wenigen Monaten wieder beendet sein. Laut Bundesarbeitsministerium sind etwa zwei Drittel der arbeitenden Bürgergeldempfänger sechs Monate nach Arbeitsbeginn noch in ihrem Job. Das heißt aber auch, dass ein Drittel recht schnell wieder draußen ist. Hier spielt offenbar das Thema Qualifikation eine große Rolle: Wenn einerseits Höherqualifizierte deutlich bessere Chancen haben, länger in Arbeit zu bleiben – und andererseits etwa 60 Prozent der Bürgergeldempfänger keine abgeschlossene Ausbildung vorweisen können, ist klar, wo angesetzt werden muss: beim Thema Qualifizierung – und zwar so früh wie möglich.

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