Regierung
Auf dem Weg zu neuen Klimazielen
Nur vier Tage nach dem wegweisenden Urteil aus Karlsruhe beginnt an diesem Montag in mehreren Gremien der Berliner Regierungskoalition die inhaltliche Überarbeitung des teilweise verfassungswidrigen Klimaschutzgesetzes. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und Vizekanzler Olaf Scholz (SPD) hatten sich am Freitag darauf verständigt, die von den Richtern gesetzte Frist bis Ende nächsten Jahres nicht auszuschöpfen, sondern die Reform noch vor der Wahl im Herbst über die Bühne zu bringen. Dafür wird in Berlin auch eine Sondersitzung des Bundestags während der Sommerpause nicht ausgeschlossen – weder Christ- noch Sozialdemokraten wollen sich im Wahlkampf vorhalten lassen, am Ende ihrer Regierungszeit ein offiziell untaugliches Klimagesetz hinterlassen zu haben.
Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) kündigte am Sonntag an, bis Ende der Woche einen neuen Gesetzentwurf vorzulegen. CDU und CSU wollen sich an diesem Montag in ihren Gremiensitzungen auf ihre Reformvorstellungen verständigen. Dann soll auch ein entsprechendes Papier der Unionsfraktion im Bundestag vorliegen.
Ein Konsens zeichnet sich bereits dazu ab, dass die Bundesrepublik neue CO2-Ziele bekommen wird. Das liegt nur zum Teil am Verfassungsgerichtsurteil. Während der deutschen EU-Ratspräsidentschaft hatten sich die EU-Staats- und Regierungschefs im Dezember darauf verständigt, bis 2030 den CO2-Ausstoß gegenüber 1990 nicht nur um 40, sondern um 55 Prozent zu reduzieren. Vor knapp zwei Wochen einigten sich die Mitgliedstaaten mit dem Europaparlament auf den konkreten Gesetzestext.
Über die genaue Zahl im neuen Gesetz sind sich die Koalitionspartner noch nicht einig, über eine deutliche Anpassung schon. „Das 2030er-Ziel muss nicht erst wegen Karlsruhe erhöht werden, sondern schon wegen Brüssel“, sagte Unionsfraktionsvize Andreas Jung der RHEINPFALZ: „Deutschland hat der Anhebung des EU-Ziels zugestimmt, und eine Erhöhung auch der deutschen Ambition ist die logische Folge.“ SPD-Fraktionsvize Matthias Miersch äußerte sich ähnlich. „Wir wollen das kürzlich angehobene EU-Klimaziel einarbeiten“, kündigte er gegenüber unserer Zeitung an, „und erneut unsere Zielvorstellungen für die Zeit nach 2030 einbringen – im Gesetzgebungsprozess wurden sie noch von CDU-Wirtschaftsminister Peter Altmaier torpediert, nun hat auch er eine Vorgabe des Verfassungsgerichts zu erfüllen“.
Kern der Kritik aus Karlsruhe war nur indirekt gewesen, dass bis 2030 zu wenig geschieht – angemahnt wurde vor allem, dass „hinreichende Maßgaben für die weitere Emissionsreduktion ab dem Jahr 2031 fehlen“. Auch in der Union gibt es daher nun die Bereitschaft, ein neues Zwischenziel auf dem Weg zur angestrebten grünen Null im Jahr 2050 zu vereinbaren. „Ein maßgeblicher Punkt im Urteil: Der Pfad vom Jahr 2030 zur Klimaneutralität muss mit Wegmarken beschrieben werden“, sagte Jung – etwa mit einem konkreten Minderungsziel für 2040.“
„Bei neuen Zielen darf es nicht bleiben“, mahnte Miersch an: „Es muss auch über konkrete Maßnahmen gesprochen werden.“ Die SPD wolle „den schnelleren und massiven Ausbau der Erneuerbaren Energien, mehr Förderprogramme, die den Umstieg auf klimaschonendes Verhalten leichter ermöglichen, und zum Beispiel auch ein Tempolimit.“ Die Union setzt dagegen stärker auf einen höheren CO2-Preis, der zu Beginn dieses Jahres eingeführt wurde. Im Gegenzug könnte die Stromsteuer reduziert werden. In diesem Punkt will sich die SPD Miersch zufolge noch nicht festlegen.