Bundeswehr
Ampel erteilt SPD-Fraktionschef eine Abfuhr
Vor zwei Wochen berichtete die RHEINPFALZ über den Speyerer Rechtswissenschaftler Joachim Wieland, der mit der These aufhorchen ließ, dass das geplante Sondervermögen für die Bundeswehr nicht zwingend im Grundgesetz verankert werden müsse. In diesem Fall käme es bei der Abstimmung im Bundestag nicht auf das Ja der Unionsfraktion an, weil keine Zwei-Drittel-Mehrheit nötig wäre. Es reichte die einfache Mehrheit der Ampel-Fraktionen. Die Verhandlungen mit der Union über die Details des 100-Milliarden-Pakets könnten somit eingestellt werden.
Wieland begründete seine Auffassung mit einer „außergewöhnlichen Notsituation“, die durch den Angriffskrieg Russlands die staatliche Finanzlage Deutschlands beinträchtige. Aus diesem Grund dürfe laut Gesetz die Schuldenbremse ignoriert werden. Das Sondervermögen, so Wieland, könnte ganz normal über eine Mehrheitsentscheidung im Parlament im regulären Bundeshalt ausgewiesen werden.
Mützenich baut auf Speyerer Rechtsprofessor
Offenbar hat sich SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich die Meinung des früheren Rektors der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften in Speyer zu eigen gemacht. Mützenich spricht sich jedenfalls dafür aus, das Sondervermögen auf die von Wieland vorgeschlagene Weise auf den Weg zu bringen. Es ist eine unverhohlene Drohung Richtung Union: Wir können auch ohne euch.
Allerdings scheint Mützenich seinen Vorstoß nicht mit den Ampel-Parteien abgesprochen zu haben. „Es ist keine Option, für die Bundeswehr die Schuldenbremse mit einfacher Mehrheit zu umgehen“, sagt Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP). Dies sei mit der FDP nicht zu machen und überdies verfassungsrechtlich bedenklich. FDP-Fraktionschef Christian Dürr sekundiert: „Wir werden nicht tricksen, um die Milliardenhilfen für die Bundeswehr zu finanzieren.“ Auch Grünen-Vorsitzende Ricarda Lang sieht keinen Grund, vom ursprünglichen Ziel abzuweichen. Das Sondervermögen solle mit einer „verfassungsändernden Mehrheit“ beschlossen werden. Auch eine Sprecherin von Kanzler Olaf Scholz (SPD) betont, die Grundlage der Gespräche sei die vom Kabinett beschlossene Gesetzesvorlage. Und darin ist das Sondervermögen im Grundgesetz (Artikel 87a) verankert.
Uneins in zwei wichtigen Fragen
Die Ampel-Fraktionen haben stets durchblicken lassen, dass die Union sich klar zu dem Sondervermögen bekennen müsse, da sie schließlich „dafür verantwortlich ist, dass die Lage der Truppe desolat ist“, wie es Grünen-Chefin Lang formuliert.
Von Regierungsseite werden die Verhandlungen über das Sondervermögen als „konstruktiv“ dargestellt, allerdings ist weiterhin ungeklärt, ob die 100 Milliarden Euro ausschließlich der Bundeswehr zugute kommen. Die Union pocht auf eine eindeutige Festlegung und will nicht, dass Gelder in die sogenannte Bündnisertüchtigung fließen, also in die Unterstützung von Nato-Partnerstaaten. Uneins sind Ampel und Union auch in der Frage, wie die Einhaltung einer Vorgabe über die Höhe der Verteidigungsausgaben garantiert werden soll. Die Union will festschreiben, dass jedes Jahr zwei Prozent des Bruttosozialproduktes in die Bundeswehr investiert werden, wie es die Nato vorgibt.
Röttgen sieht gemeinsame Verantwortung
Aus der Union gibt es allerdings nicht nur Forderungen. Der CDU-Außenpolitiker Norbert Röttgen sagt, Regierung und Union stünden in einer gemeinsamen Verantwortung. „Es ist unser gemeinsames Interesse, dass das kommt.“ Auch der Pfälzer CDU-Bundestagsabgeordnete Johannes Steiniger ist optimistisch, „dass es zeitnah eine Entscheidung gibt“, so Steiniger auf Anfrage.