Bundeswehr
Sondervermögen: Speyerer Professor widerspricht Scholz
Wieland äußerte sich in der Anhörung des Haushaltsausschusses des Bundestages. Der Jurist berührt mit seiner These einen sensiblen Punkt der derzeit laufenden Verhandlungen zwischen den Ampel-Parteien und der Union. Der frühere Rektor der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften in Speyer und ehemalige Inhaber des dortigen Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Finanz- und Steuerrecht hält eine Verfassungsänderung für das Projekt schlicht für „nicht notwendig“. Das mit 100 Milliarden Euro ausgestattete Sondervermögen für die Bundeswehr könnte auch im regulären Bundeshaushalt ausgewiesen werden, ohne in Konflikt mit der Schuldenbremse zu geraten.
Schließlich, so Wieland, habe der Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine zu einer „außergewöhnlichen Notsituation“ geführt, die sich der Kontrolle des Staates entziehe und die die staatliche Finanzlage beeinträchtige. In diesem Fall dürfe laut Gesetz die maximale Kreditobergrenze der Schuldenbremse überschritten werden.
Ausnahmeregelung bei Schuldenbremse
Wieland erinnert daran, dass bei der Einführung der Schuldenbremse eine Ausnahmeregelung geschaffen worden sei, um in Notlagen die Handlungsfähigkeit des Staates zu gewährleisten. Der Krieg in der Ukraine an der Ostflanke der Nato stellt nach Ansicht des Rechtswissenschaftlers eine Gefahr für die Verteidigung Deutschlands dar. Ohne das Sondervermögen sei nicht gesichert, dass die unter erheblichen Ausstattungsmängeln leidende Bundeswehr die Verteidigung Deutschlands wirkungsvoll wahrnehmen könne. „Das geplante Sondervermögen könnte also auch ohne Verfassungsänderung errichtet werden“, so Wieland.
Auch der Volkswirt Dirk Meyer von der Helmut-Schmidt-Universität der Bundeswehr in Hamburg ist der Meinung, die zusätzlichen Milliarden für die Bundeswehr im staatlichen Kernhaushalt und nicht in einer Art Nebenhaushalt zu beschließen. Zur Finanzierung schlägt er einen „Solidaritätsbeitrag Landesverteidigung“ als zeitlich befristete Sondersteuer vor.
Stimmen der Union nicht nötig?
Die geplante Verankerung des Sondervermögens im Grundgesetz war ein Vorschlag von Finanzminister Christian Lindner (FDP). Die Gelder sollen ausschließlich über Kredite finanziert werden, Steuererhöhungen lehnt Lindner mit Blick auf die wirtschaftliche Lage ab. Für die Änderung der Verfassung ist allerdings eine Zwei-Drittel-Mehrheit in Bundestag und Bundesrat notwendig. Die Union hat zugesagt, das Sondervermögen unter bestimmten Bedingungen mitzutragen, worüber derzeit in den Fachausschüssen verhandelt wird. Unionsfraktionschef Friedrich Merz sieht bei der Umsetzung des Sondervermögens allerdings noch „große Probleme“. Der CDU-Politiker fordert, dass die Ampel-Abgeordneten geschlossen für die Vorlage stimmen. Seine Fraktion soll dann nur die für die Zwei-Drittel-Mehrheit fehlenden Stimmen liefern, nicht mehr.
Die unter anderem von Professor Wieland geäußerte Auffassung, das Sondervermögen müsse nicht zwingend im Grundgesetz verankert werden, könnte die Verhandlungen indes beeinflussen. So wäre es möglich, dass die Ampel-Parteien der Union signalisieren, es komme auf deren Stimmen letztlich nicht an, wenn nur eine einfach-gesetzliche Regelung getroffen wird. Allerdings wurde dieses Szenario öffentlich noch nicht diskutiert. Kanzler Scholz erklärte wiederholt, er wünsche sich für das Sondervermögen eine Verfassungsabsicherung.
Parteien ringen um Unionsforderungen
Derzeit ringen die Parteien vor allem um die Unionsforderung, dass ausschließlich große Ausrüstungs- und Materialmängel der Bundeswehr behoben werden. „Wir reden über Flugzeuge, wir reden über Panzer, wir reden über Schiffe und wir reden natürlich über die Sicherstellung der nuklearen Teilhabe Deutschlands“, sagte CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt. SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich forderte die Unionsseite auf, von „Fundamentalforderungen“ abzurücken.