Rheinland-Pfalz RHEINPFALZ Plus Artikel Flutkatastrophe: U-Ausschuss fordert Akten und Handydaten an

Hätten mehr Menschenleben in der Flutnacht zum15. Juli gerettet werden können? Das will der Untersuchungsausschuss klären. Schäd
Hätten mehr Menschenleben in der Flutnacht zum15. Juli gerettet werden können? Das will der Untersuchungsausschuss klären. Schäden an den Gebäuden wie hier in Bad Neuenahr ließen sich nicht verhindern.

Im rheinland-pfälzischen Landtag hat sich der Untersuchungsausschuss zur Katastrophe im Ahrtal konstituiert. Bis 15. November sollen Akten und Handydaten vorgelegt werden. Warum der Vorsitzende Martin Haller (SPD) über ein Twitterverbot nachdenkt.

Hinter verschlossenen Türen hat sich am Freitag im rheinland-pfälzischen Landtag der Untersuchungsausschuss Flutkatastrophe konstituiert, der die Vorgänge rund um die Flutnacht vom 14. auf den 15. Juli im Landesnorden aufklären will. In einem ersten Schritt haben die elf Abgeordneten einen Beschluss gefasst, Akten zu den Warnungen vor der Katastrophe herbeizuziehen. Das sagten Martin Haller (SPD), Vorsitzender des Untersuchungsausschusses, und sein Stellvertreter Marcus Klein (CDU) nach der Sitzung, die bereits nach rund 40 Minuten zu Ende war.

Bis 15. November haben Behörden Zeit

Bis zum 15. November sollen die Behörden Akten an den Landtag schicken. Diese umfassen Unterlagen des Klimaschutzministeriums, in dessen Verantwortung die Hochwasserwarnungen lagen. Es gehören dazu Daten von Mobiltelefonen, etwa von Ministerin Anne Spiegel (Grüne) und Innenminister Roger Lewentz (SPD) oder Einsatzpläne des Katastrophenschutzes. Wann die erste Sitzung zur Beweisaufnahme stattfinden wird, hänge unter anderem von der Menge der Daten ab, sagte Haller.

Der U-Ausschuss geht der Frage nach, ob mehr Menschenleben in der Nacht hätten gerettet werden können. 133 Frauen und Männer sind gestorben, mehr als 760 wurden verletzt. Das Gremium, das auf einen Antrag der CDU-Fraktion in der vergangenen Woche vom Landtag eingesetzt wurde, will klären, ob jemand die politische Verantwortung trägt.

Spiegel und Lewentz im Fokus

Seitens der Regierung stehen zwei Ministerien im Fokus: Das Klimaschutzministerium von Anne Spiegel (Grüne) und das Innenministerium von Roger Lewentz (SPD). Ersterem ist das Landesamt für Umwelt nachgeordnet. Von dort kamen schon Tage zuvor Warnungen über die Regenmengen, dort wurden Prognosen für die Pegelstände berechnet. In der Nacht hat sich die Flut über mehrere Stunden durch das Ahrtal gewälzt. Während Gemeinden wie Schuld bereits am Abend des 14. Juli heimgesucht wurden, kam das Wasser erst gegen zwei Uhr am 15. Juli in Sinzig an. Dort sind zwölf Menschen in einer Einrichtung der Lebenshilfe ertrunken. Warum der Katastrophenschutz an dieser Stelle versagt hat, ist eine der konkreten Fragen, denen sich die Abgeordneten widmen werden.

Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Landrat

Oberster Katastrophenschützer des Landes ist Lewentz, der an dem Abend kurz in der technischen Einsatzzentrale in Bad Neuenahr war. Später sagte er, nach seinem Eindruck sei ruhig und konzentriert gearbeitet worden.

In der bisherigen parlamentarischen Auseinandersetzung ging es um die Frage, ob die Landesregierung oder die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) das Krisenmanagement in dieser Nacht nicht hätte übernehmen müssen. Beleuchten wird der Untersuchungsausschuss außerdem die Krisenbewältigung in den ersten Wochen nach der Flut.

Befugnisse von Gerichten

Strafrechtlich ermittelt die Staatsanwaltschaft in Koblenz gegen Jürgen Pföhler (CDU), den inzwischen krankgeschriebenen Landrat des Kreises Ahrweiler, sowie gegen ein weiteres Mitglied des Einsatzstabes.

Ein Untersuchungsausschuss ist mit Befugnissen ausgestattet, die sonst nur Gerichten vorbehalten ist. Zeugen können vereidigt werden. Sie dürfen vor ihrer Vernehmung nicht beeinflusst werden. Das wirft die Frage auf, wie aus dem Untersuchungsausschuss berichtet werden darf. Analog zu Gerichtsverhandlungen sind Bild- und Tonaufnahmen während der laufenden Sitzung nicht erlaubt. Was das für das Bespielen von Social-Media-Kanälen wie Twitter und Facebook bedeutet, müsse noch geklärt werden, sagte Haller. Während Parlamentssitzungen spielen sich dort mitunter Paralleldebatten ab unter kräftiger Mitwirkung von Abgeordneten. Ein Verbot im Untersuchungsausschuss wäre denkbar.

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Marcus Klein (CDU) und Martin Haller (SPD), die Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses.
Marcus Klein (CDU) und Martin Haller (SPD), die Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses.
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