Zweibrücken Sonntags ins Outlet: Streit vor Gericht geht im September weiter
Während die Geschäfte in Zweibrücken und in anderen Städten nur an vier Sonntagen im Jahr öffnen dürfen, gilt für das Outlet eine Sonderregelung: Es darf zusätzlich an jedem Sonntag in den Oster-, Sommer- und Herbstferien öffnen. Diese Verordnung stammt aus dem Jahr 2007, als am Zweibrücker Flugplatz noch Linienflieger abhoben. Damit begründete das Land auch die Ausnahmeregelung: Fluggäste hätten dadurch die Möglichkeit, vorm Abflug noch Reisebedarf einzukaufen. Sie gilt weiter, obwohl der Linienflugbetrieb in Zweibrücken 2014 eingestellt wurde.
Dagegen wehrt sich seit einigen Jahren der Grünstadter Modehändler Steffen Jost. Weil er nicht allgemein gegen das Outlet oder die Landesverordnung klagen konnte, musste er einen Kniff anwenden: Er klagt gegen den Outlet-Laden der Modefirma Betty Barclay. Deren Kleider verkauft Jost auch in seinen fünf Modegeschäften in Grünstadt, Frankenthal, Landau, Worms und Bruchsal. Jost argumentiert, dass der Outlet-Shop mit seinen Sonderöffnungen einen rechtswidrigen Marktvorteil gegenüber seinen Filialen habe, die er mittlerweile an seinen Sohn übergeben hat.
Drei Gerichte, aber keine endgültige Entscheidung
Vorm Zweibrücker Landgericht und vorm Oberlandesgericht (OLG) hatte Jost mit seiner Klage Mitte 2022 keinen Erfolg. Er zog vor den Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe, der den Fall im Mai 2023 zurück ans Zweibrücker OLG verwies. Das verhandelte im Februar 2024 erneut, traf aber noch keine Entscheidung. Es forderte ein neues Gutachten, um klären lassen, ob der Zweibrücker Barclay-Outletshop wirklich eine Konkurrenz für Steffen Josts Modegeschäfte ist. Ob der Grünstadter also wirklich betroffen und damit befugt ist, gegen den Zweibrücker Laden zu klagen. Anschließend dauerte es noch mal über ein halbes Jahr, bis sich beide Seiten auf einen Gutachter geeinigt hatten.
Dessen Gutachten, das Steffen Jost bezahlen muss, liegt nun vor, und er soll es am 4. September um 11 Uhr bei der Verhandlung im OLG vorstellen. Zuvor hatte es bereits zwei Gutachten gegeben, die sich deutlich unterschieden: Die Expertise im Auftrag von Steffen Jost ging von massiven finanziellen Nachteilen aus, während ein Gutachten der Gegenseite Josts Einbußen auf gerade einmal 558 Euro pro Jahr beziffert.
