Meinung
Das Land ist dreist genug, dem Outlet eine Extrawurst zu braten
Ach ja, da war ja was: Die Klage des Grünstadter Modehändlers Steffen Jost gegen den Outlet-Laden Betty Barclay, weil das Outlet öfter sonntags öffnen darf als andere Geschäfte. Drei Jahre zieht sich der Streit nun hin. Drei Gerichte bis zum Bundesgerichtshof hat er beschäftigt und ist dann wieder am Oberlandesgericht (OLG) gelandet. 15.000 Euro musste Steffen Jost als Kläger Anfang 2024 hinterlegen, damit überhaupt ein Gutachter beauftragt wird. Erst anderthalb Jahre später, im September 2025, geht das Verfahren weiter. Und zunächst geht es nur darum, ob Steffen Josts Modeläden überhaupt so sehr unter der Sonderregelung fürs Outlet leiden, dass er überhaupt klagen darf.
Die viel interessantere Frage umschifft das OLG bisher gekonnt: Ist die Ausnahme fürs Outlet überhaupt noch gerechtfertigt? Dabei hatte der Bundesgerichtshof den Richtern im Zweibrücker Schloss ausdrücklich aufgetragen, dem nachzugehen. Schon im August 2022 hatte das OLG diese Frage nicht beantwortet und stattdessen geurteilt: Das Land hat die Regelung beschlossen, sie ist nun mal da, also gilt sie weiterhin. Nun hängt viel davon ab, zu welchem Schluss der Sachverständige gekommen ist. Möglicherweise endet der Rechtsstreit nach über drei Jahren, ohne dass in der Sache selbst ein Urteil fällt.
Die Begründung war schon vor 20 Jahren ein Witz
Dann wäre die Landesregierung mal wieder mit ihrer Unverfrorenheit durchgekommen, mit der sie hier seit fast 20 Jahren dem Zweibrücker Outlet eine Extrawurst brät. Dass die Läden in den Ferien sonntags öffnen dürfen, damit Fluggäste noch Reisebedarf einkaufen können, war schon 2007 ein Witz. Fast alle Flieger hoben frühmorgens ab, da hatten die Geschäfte noch gar nicht auf. Und das Sortiment des Outlet als Reisebedarf zu sehen, dazu gehört schon einiges an geistigen Verrenkungen. Das Land wollte dem Outlet einen wirtschaftlichen Vorteil verschaffen. Es war dreist genug, das mit einer lächerlichen Begründung zu tun.
Und es besitzt genug Sitzfleisch, die Ausnahmeregelung einfach bestehen zu lassen, obwohl selbst der fadenscheinige Grund von 2007 – die Urlaubsflieger – schon seit über zehn Jahren nicht mehr vorliegt. Als sich die Freien Wähler im rheinland-pfälzischen Landtag anschickten, ihrerseits an der Sonntagsregelung zu rütteln, antwortete die Landesregierung: Lasst uns doch erst mal abwarten, was das OLG sagt. Und erinnerte daran, dass das Outlet ja erweitern möchte. Und irgendwann soll ja mal die S-Bahn von Homburg nach Zweibrücken verlängert werden. Das müsse man ja auch berücksichtigen. Anders gesagt: Wir machen da jetzt erst mal gar nix. So viel Ruhe wünsche ich mir auch mal. Im Yoga nennt man das: wegatmen.
Riesiger Wirtschaftsfaktor und Arbeitgeber für Zweibrücken
Das Outlet ist ein riesiger Wirtschaftsfaktor und Arbeitgeber für Zweibrücken und ein Besuchermagnet, der die Stadt in Deutschland und sogar in Nachbarländern bekannt gemacht hat. Möge es erfolgreich weiterbestehen, auch zum Wohle der Stadt! Aber das Land sollte sich endlich ehrlich machen – auch wegen der eigenen Glaubwürdigkeit: Wie kann es von Städten und Gemeinden und seinen Einwohnern verlangen, dass die sich an Regeln und Gesetze halten, wenn es sich Schlupflöcher bastelt, wo es ihm gerade in den Kram passt?
