Grünstadt
Mode-Einzelhändler Jost fordert Fashion Outlet heraus
Steffen Jost wirkt nicht wie ein Unternehmer, der zögert. Schnellen Schrittes ist der drahtige 63-Jährige unterwegs – sei es im 3. Stock seines Grünstadter Modehauses, wo er von seinem Büro aus die Stadt gen Osten überblickt oder in der Fußgängerzone. Erfolgreich leitet er das Familienunternehmen bereits seit fast 35 Jahren. Und doch zögerte er, öffentlich über die Klage zu sprechen, die er wegen der verkaufsoffenen Sonntage im Fashion Outlet in Zweibrücken angestrengt hat. Schon als er sein 15-köpfiges Leitungsteam im Unternehmen darüber informierte, war dieses „nicht amused“ – also nicht begeistert über den Schritt des Chefs. So erzählt es Steffen Jost im Gespräch mit der RHEINPFALZ. Man fürchtete offenbar die hohen Kosten eines Rechtsstreits.
Das gute Gefühl des Kunden
Eigentlich wollte Jost erst den Verhandlungstermin am 30. Juni am Oberlandesgericht (OLG) in Zweibrücken abwarten, bevor er sich öffentlich dazu positionieren wollte. Zu sehr fürchtete er, so sagt er, mögliche negative Reaktionen der Kunden. Er erinnert sich noch gut an heftige Kritik an kostenpflichtigen Plastiktüten. Kunden sollten stattdessen „immer mit einem guten Gefühl“ das Modehaus verlassen. Das ist es, womit Händler Kunden binden und im besten Fall zum Wiederkommen und Wiedereinkaufen motivieren. Doch als die Nachricht von der Klage dann in der Zeitung stand, habe er eher Unterstützung und Wohlwollen erfahren als Kritik, so der Betriebswirt. Von Mitarbeitern, Kunden – von Geschäftsleuten allemal.
Jost klagt auch in seiner Funktion als Präsident des Bundesverbands Textil Schuhe Lederwaren (BTE) mit Sitz in Köln gegen die Regelung im Zweibrücker Outlet. Laut rheinland-pfälzischem Ladenöffnungsgesetz sind generell bis zu vier solcher Sonntags-Verkaufstage in den Kommunen erlaubt. Der Zweibrücker Mall verhilft eine Landesverordnung seit 2007 zu einem Sonderstatus: Dort dürfen die Läden in den Oster-, Sommer- und Herbstferien sonntags öffnen.
Verkaufsoffene Sonntage nach Gutsherrenart?
Der Geschäftsmann rechnet vor: „Plus die verkaufsoffenen Sonntage in der Stadt Zweibrücken, zu denen das Outlet zusätzlich öffnet, sprechen wir von bis zu 16 Sonntagen.“ Eine Sonderregelung, die Jost massiv stört und „uns schadet“, sagt er, „diese Wettbewerbsverzerrung wollen wir nicht mehr akzeptieren“. Er fordert „gleiches Recht für alle“. Es könne schließlich nicht nach „Gutsherrenart“ zugehen.
Die Sonntagsöffnung im Outlet stand ursprünglich im Zusammenhang mit dem Reiseverkehr am Flughafen Zweibrücken. Linienflüge gibt es dort schon seit 2018 nicht mehr. Die Landesregierung will aber weiterhin an der Möglichkeit von bis zu zwölf Sonntagen festhalten. In Mainz findet man das „vertretbar“.
„Rechtswidrige Bevorteilung“ für das Outlet
Der Handelsverband BTE beschäftigt sich schon lange mit der seiner Auffassung nach „rechtswidrigen Bevorteilung“ des Fashion Outlets Zweibrücken. Mit Jost sei dann schließlich ein Kläger gefunden, formaljuristisch darf der Verband nicht klagen. In erster Instanz hat der 63-Jährige jedoch verloren.
Jetzt, am Oberlandesgericht, rechnet sich Jost gute Chancen aus. Er und sein Verband haben sich eine schlagkräftige und auf Wirtschaftsthemen spezialisierte Anwaltskanzlei geholt: DLA Piper, die weltweit mit mehreren Tausend Anwälten arbeitet. „Ja, das ist teuer“, sagt Jost. Wie teuer, sagt er nicht. Die Kosten für den Rechtsstreit trage er nicht allein, er habe drei Mitstreiter. Wirtschaftlich sei der Schaden durch die Betty-Barclay-Konkurrenz im Outlet für seine fünf Standorte „nicht besonders groß“, so Jost, der dazu keine genauen Angaben machen will. Aber am deutlichsten in Landau zu spüren, von dort sind es nur rund 65 Kilometer bis Zweibrücken. „60 bis 80 Kilometer Fahrt ist für die Leute kein Thema“, sagt er.
Musterklage mit großer Tragweite
Und den Unternehmer stört noch etwa: Es werde keineswegs Altware oder beschädigte Ware angeboten, sondern Kleidung, die eigens für den Verkauf in einem Outlet zu günstigeren Konditionen hergestellt werde. Dem Kunden werde jedoch etwas anderes vorgegaukelt.
Josts Klage ist als eine Art Musterklage zu verstehen, die von größerer Tragweite sein dürfte. Stellvertretend für andere hat er den namhaften Damenmodehersteller Betty Barclay mit Sitz im baden-württembergischen Nußloch und seiner Filiale in der Mall vor Gericht gebracht. Einen seiner eigenen Lieferanten. „Die waren nicht amused“, sagt Jost halb lächelnd, halb verständnisvoll. An seiner wirtschaftlichen Beziehung zu Barclay ändere sich nichts. Barclay selbst findet Josts Schritt „bedauerlich“, wie die Firma auf Anfrage schreibt. Und: Man könne eine Beeinträchtigung von Jost „durch eine Sonntagsöffnung unseres Ladenlokals im Outlet Zweibrücken nicht erkennen“.
„Das will ich jetzt wissen“
Jost will keine Freigabe aller Sonntage wie in manch anderen Staaten oder eine bestimmte Anzahl. Ob seine eigenen 280 Mitarbeiter mehr verkaufsoffene Sonntage mitmachen würden, das sei durchaus „fraglich“. Ihm geht es vielmehr um gleiches Wettbewerbsrecht für alle. Schließlich sind Outlets nur eine weitere Konkurrenz zum Online-Handel. Jost ist bereit, den Rechtsstreit auch an noch höherer Stelle auszufechten. „Das will ich jetzt wissen“, sagt der 63-Jährige. Und lächelt.
Wirtschaftsbilanz
Das Modehaus Jost mit seinen fünf Standorten machte eigenen Angaben nach 2021 einen Umsatz von 33,6 Millionen Euro (2019 waren es 46,6 Millionen Euro, 2020 38 Millionen Euro). 2020 war die GmbH erstmals seit über 30 Jahren in die roten Zahlen gerutscht.
Betty Barclay hat zuletzt laut Bundesanzeiger Umsatzerlöse von 207 Millionen Euro erzielt, 1,5 Millionen weniger als im Geschäftsjahr Juni 2019 bis Juni 202o und beschäftigte über 1200 Mitarbeiter.