Kolumne RHEINPFALZ Plus Artikel Richter-Reaktion auf Jost-Klage gegen Outlet: Jetzt wird’s lächerlich

Klagt gegen die Sonntags-Öffnungen im Zweibrücker Outlet: der Grünstadter Modehändler Steffen Jost.
Klagt gegen die Sonntags-Öffnungen im Zweibrücker Outlet: der Grünstadter Modehändler Steffen Jost.

Weil vor 15 Jahren frühmorgens in der Dunkelheit in Zweibrücken Flieger gestartet sind, darf dort das Outlet in den Ferien sonntags öffnen. Dass die Läden erst nachmittags aufmachen, wenn die Urlauber längst im Süden gelandet sind – geschenkt. Dass es im Outlet gar keinen klassischen Reisebedarf gibt – egal. Dass der Flugplatz vor zehn Jahren dicht gemacht hat – ja und? Das Land Rheinland-Pfalz, das diese absurde Ausnahmeregelung beschlossen hat, hält tapfer daran fest, obwohl sie spätestens seit dem Aus für den Flugbetrieb nicht mehr zu rechtfertigen ist, ohne rot zu werden.

Mit Taschenspielertricks

Hier geht es schlicht und einfach darum, dem Outlet einen wirtschaftlichen Vorteil zu verschaffen. Dem sei das gegönnt. Den Sonntagskunden auch. Und vermutlich gibt es auch Angestellte, die gerne sonntags arbeiten. Aber dann soll das Land bitte sein Ladenschlussgesetz ändern und sich nicht mit Taschenspielertricks zum Gespött machen.

Weil das Land aber keine Anstalten macht, irgendetwas an dieser Extrawurst zu ändern und weder die Kirchen noch die Gewerkschaft eingeschritten sind, kämpft nun der Modehändler Steffen Jost aus Grünstadt dagegen an. Das ist nur ein Stellvertreterkrieg, der das eigentliche Problem auch nicht löst, aber wenigstens legt der Streit alle paar Monate noch einmal den Finger in die Wunde.

Auftrag vom BGH

Vorm Zweibrücker Oberlandesgericht (OLG) war der Grünstadter schon mal unterlegen. Die Sichtweise der Richter: Das Land hat dem Outlet erlaubt, sonntags zu öffnen, also dürfen die Läden auch sonntags öffnen. Ob die Ausnahmeregelung überhaupt noch gelten sollte, diese Frage ließ das OLG unbeantwortet. Die Reaktion des Bundesgerichtshofes (BGH): So einfach können es sich die Zweibrücker Richter nicht machen. Der BGH hat den Richtern im Zweibrücker Schloss ausdrücklich aufgetragen, dieser Frage nachzugehen.

Und was macht das OLG nun beim neuen Anlauf? Lässt die Frage wieder unbeantwortet. Stellt stattdessen die Frage in den Raum, ob der Grünstadter Modehausbesitzer überhaupt einen Anlass hat zu klagen. Vertröstet ihn bis ins nächste Jahr. Verlangt einen Sachverständigen, was Zeit und Geld kostet. Damit wird der ganze Streit endgültig lächerlich. Anstatt endlich eine Entscheidung zu treffen, weicht das Gericht aus und macht ein anderes Fass auf.

Endlich reinen Tisch machen

Das ist in etwa so, als dürfte ein Imbiss nachts Bratwürste verkaufen und laute Musik abspielen, weil Stadtfest ist. Obwohl das Stadtfest längst rum ist, gilt die Erlaubnis weiter, und niemand ändert was dran, weil der Imbissmann so ein gutes Geschäft macht und die Leute seine Bratwurst so mögen. Und wenn einer darauf hinweist, dass das Stadtfest doch schon längst rum ist, heißt es: Ja, aber der hat doch irgendwann mal eine Erlaubnis bekommen. Und außerdem wollen wir doch erst mal sehen, ob du überhaupt noch so gut hörst, dass dich die Musik überhaupt stört.

Es wird Zeit, dass das Land reinen Tisch macht und ehrlich zu sich selbst ist. Die Lösung kann nur sein, dass Mainz selbst die Verordnung aufhebt und den Ladenschluss für alle neu regelt.

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