Waldsee / VG Rheinauen RHEINPFALZ Plus Artikel Tiefengeothermie: Bürgerinitiative will Bürgerentscheid

„Ja“ oder „Nein“: Eine Bürgerinitiative will, dass die Waldseer über ein geplantes Tiefengeothermie-Projekt abstimmen dürfen.
»Ja« oder »Nein«: Eine Bürgerinitiative will, dass die Waldseer über ein geplantes Tiefengeothermie-Projekt abstimmen dürfen.

Die Bürgerinitiative gegen Tiefengeothermie (BIgT) setzt ihren Widerstand gegen das geplante Geothermie-Projekt fort. Sie will, dass Bürger darüber abstimmen dürfen.

„Tiefengeothermie in Waldsee – Nein danke! Schützen wir unser Waldsee – unser Wasser, unsere Heimat, unsere Sicherheit!“ Mit diesem Slogan hat die Bürgerinitiative gegen Tiefengeothermie (BIgT) ein Bürgerbegehren gestartet. Sie will einen Bürgerentscheid beantragen und schlägt folgende Abstimmungsfrage vor: „Sind Sie dafür, dass die Ortsgemeinde Waldsee keine eigenen Grundstücke verkauft, verpachtet oder dauerhaft überlässt, die unmittelbar dem Bau oder Betrieb einer Tiefengeothermie-Anlage dienen, und keine gemeindliche Infrastruktur, insbesondere öffentliche Wege und Straßen sowie Ver- und Entsorgungsleitungen, zur Verfügung stellt, die unmittelbar dem Bau oder Betrieb einer Tiefengeothermie-Anlage dienen?“

Die BIgT begründet ihren Vorstoß damit, dass die Ortsgemeinde über Flächen und Infrastruktur verfügt, die grundsätzlich für Bau oder Betrieb einer Tiefengeothermie-Anlage genutzt werden könnten. Ziel sei, sicherzustellen, dass die Gemeinde selbst nichts davon für eine solche Anlage bereitstellt. „Damit soll verhindert werden, dass die Ortsgemeinde durch ihr eigenes Handeln zum Entstehen oder Betrieb einer solchen Anlage beiträgt“, heißt es von der BIgT. Die Initiative sammelt derzeit Unterschriften.

Gemeinderat muss über Zulässigkeit abstimmen

Für ein Bürgerbegehren und einen Bürgerentscheid schreibt die Gemeindeordnung klare Regeln fest: Neben formalen Anforderungen gibt es inhaltliche Grenzen. Ein Bürgerentscheid ist etwa unzulässig bei Vorhaben, für deren Zulassung ein Planfeststellungsverfahren oder ein förmliches Verwaltungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung erforderlich ist. Für ein Bürgerbegehren ist zudem eine bestimmte Anzahl an Unterschriften nötig. Es muss schriftlich bei der Gemeindeverwaltung eingereicht werden und eine Frage enthalten, die eine Gemeindeangelegenheit betrifft und mit „Ja“ oder „Nein“ zu beantworten ist. Drei Personen müssen das Bürgerbegehren vertreten. Als Vertrauenspersonen benennt die BIgT Eva Biro, Karl Heinz Zwicknagel und Jana Wohlfahrt. Rückfragen der RHEINPFALZ zum Bürgerbegehren beantwortete die BIgT nicht.

Nach Angaben von Detlef Schneider, Leitender Beamter der Verbandsgemeindeverwaltung, benötigt die BIgT 416 Unterschriften. Das sind 9 Prozent der wahlberechtigten Bürger bei der jüngsten Gemeinderatswahl. Nach Einreichung prüft die Verwaltung unter anderem, ob alle Unterzeichner unterschriftsberechtigt sind. Zulässig sind nur Unterschriften von Personen, die nach dem Kommunalwahlgesetz in Waldsee wahlberechtigt sind, also ihren Hauptwohnsitz in der Ortsgemeinde haben. Die Gemeindeordnung schreibt außerdem vor, dass jede Unterschriftenliste die Frage des Bürgerbegehrens enthalten muss. Unterstützerangaben wie Name, Geburtsdatum, Adresse und Unterschrift müssen eindeutig lesbar sein, sonst sind Unterschriften ungültig.

Auch SPD-Fraktion stellte Bürgerentscheid in den Raum

Angesichts der Vorgaben spricht Büroleiter Detlef Schneider von „formalen Hürden“ für einen Bürgerentscheid. Er steht in engem Austausch mit der Kommunalaufsicht bei der Kreisverwaltung. Denn der Waldseer Gemeinderat muss nach Einschätzung der Verbandsgemeindeverwaltung entscheiden, ob ein Bürgerentscheid zu dem Thema überhaupt zulässig ist.

In der kommenden Woche steht das Thema „Bürgerentscheid Tiefengeothermie“ auch auf der Tagesordnung der öffentlichen Sitzung des Waldseer Gemeinderats – ausgelöst nicht durch die BIgT, sondern durch einen Prüfantrag der SPD-Fraktion aus dem September. Die SPD wollte nach Angaben ihrer stellvertretenden Fraktionssprecherin Elisabeth Laubach klären lassen, ob und mit welcher Fragestellung ein Bürgerentscheid zur Tiefengeothermie rechtlich möglich wäre. Schneider will das Prüfungsergebnis vorstellen, aber keine Rechtsberatung abgeben. Eine Entscheidung soll nicht fallen.

Das vom kommunalen Unternehmen Geopfalz geplante Tiefengeothermie-Projekt beschäftigt Waldsee seit einigen Monaten. Im Sommer wurde bekannt, dass die von der Stadt Schifferstadt und den Stadtwerken Speyer gegründete Projektgesellschaft im Nordosten von Waldsee Wärme aus bis zu 3500 Meter Tiefe fördern möchte. Dort herrschten aufgrund der vorhandenen Datenlage und verschiedener Ausschlusskriterien „beste Bedingungen für eine erfolgreiche Geothermie-Bohrung“, hieß es.

Die Wärme soll in das bereits bestehende Fernwärmenetz der Stadt Speyer eingespeist werden. Schifferstadt, Waldsee, Otterstadt und Neuhofen könnten über ein noch zu bauendes Nahwärmenetz profitieren. Das Vorhaben ist umstritten: Kritiker wie die BIgT sehen Risiken. Wo Geopfalz einen Bohrplatz und eine Anlage errichten könnte, steht noch nicht fest. Das Unternehmen hat bislang keine Fläche gekauft. Grundstücke der Ortsgemeinde seien nicht vorgesehen, sagt Waldsees Ortsbürgermeisterin Claudia Klein. Sie informiert ebenso, dass die Verbandsgemeinde Rheinauen für Mitte Januar eine „unabhängige Informationsveranstaltung“ zum Thema Tiefengeothermie gemeinsam mit der Energieagentur Rheinland-Pfalz plant.

Termin

Öffentliche Sitzung des Ortsgemeinderats Waldsee am Donnerstag, 4. Dezember, ab 19 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses, Ludwigstraße 99.

x