VG Rheinauen
Umstrittenes Erdöl-Projekt genehmigt
Was ist bei dem Erdöl-Projekt zwischen Otterstadt und Waldsee geplant?
Das Konsortium aus den Firmen Neptune Energy und Palatina Geocon will von einer Ackerfläche an der L534 schräg gegenüber der Sandgrube Heberger aus nach Erdöl suchen. Daten aus seismischen Messungen ergaben im Winter 2011/2012 Hinweise auf ein Erdöl-Vorkommen, das in etwa 2800 Metern Tiefe im Buntsandstein vermutet wird. Die Lagerstätte liegt nicht senkrecht unter dem späteren Bohrplatz, sondern in einiger Entfernung Richtung Nord-Osten unter Ackerflächen. Für die Bohrung müssen ein versiegelter Bohrplatz sowie eine Bohranlage errichtet werden. Wie groß der Bohrplatz sein wird, konnte Neptune-Sprecherin Sandra Arndt auf RHEINPFALZ-Anfrage noch nicht verlässlich sagen. In der Vergangenheit war von der Größe eines Fußballplatzes die Rede gewesen. Geplant sind ihren Angaben zufolge – wie beim Erdöl-Vorhaben in Schwegenheim – eine Bohrung und bei Fündigkeit eine dreimonatige Testförderung. Anschließend muss ausgewertet werden, ob eine Förderung wirtschaftlich wäre. Diese müsste noch einmal separat vom Landesamt für Geologie und Bergbau genehmigt werden. Wie groß der Bohrplatz eines Tages mal werden könnte, ist unklar. Arndt versicherte aber, dass eine Dimension wie die der Betriebsplätze in Speyer am Standort bei Otterstadt nicht möglich sei, weil das Grundstück dafür zu klein ist.
Wieso wird das Vorhaben kritisiert?
Die Interessengemeinschaft „Kein Öl in Otterstadt“, die sich 2015 gründete und noch im selben Jahr rund 1200 Unterschriften gegen das Projekt sammelte, hat in den vergangenen sieben Jahren vehement gegen das Erdöl-Projekt gekämpft. Die Mitglieder der IG fürchteten negative Auswirkungen auf die Umwelt und die Lebensqualität und damit auf die Gesundheit. Zudem sprachen sie von Beschädigungen an Häusern durch Bodensenkungen, deren Wahrscheinlichkeit das Konsortium allerdings als relativ gering einschätzt.
Sechs Mitglieder der IG klagten bis vor das Oberverwaltungsgericht in Koblenz, scheiterten 2017 jedoch, weil sie nicht klagebefugt waren. Anschließend appellierten sie an Politiker und Verbände auf Landes- und Bundesebene, sich ebenfalls gegen das Projekt einzusetzen. Politiker wie der Grünen-Landtagsabgeordnete Bernhard Braun und Umweltschutzverbände wie der BUND sprachen sich gegen die Bohrung aus. Sie forderten eine Reform des Bergrechts und mahnten höhere Hürden an, etwa eine zwingende Umweltverträglichkeitsprüfung. Das Landesamt für Geologie und Bergbau muss das Projekt nach dem Bergrecht beurteilen – ein Bundesgesetz, das eine gebundene Entscheidung vorsieht. Das bedeute, dass das Vorhaben genehmigt werden muss, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, sonst könne das Unternehmen vor Gericht ziehen, erklärte Amtsleiter Georg Wieber vor eineinhalb Jahren gegenüber der RHEINPFALZ.
Welche Auflagen macht das Landesamt für Geologie und Bergbau dem Erdöl-Konsortium?
Der nun vom Landesamt genehmigte und für die Erdöl-Suche erforderliche Hauptbetriebsplan beschreibt das Vorhaben, die geologischen Verhältnisse, die betriebliche Organisation und den Arbeits- und Umweltschutz. Darin macht die Behörde Auflagen, wie den Schutz des Grundwassers, sowie Vorgaben zum Immissionsschutz. Das bedeutet, dass sich das Konsortium bei den Arbeiten an lärmschutzrechtliche Auflagen halten muss. „Wir machen alles und arbeiten nicht gegen gesetzliche Standards“, versicherte Neptune-Sprecherin Sandra Arndt.
Warum hat das Genehmigungsverfahren so lange gedauert?
Das Genehmigungsverfahren für das Erdöl-Projekt hat mehrere Jahre in Anspruch genommen. Das Landesamt für Geologie und Bergbau begründet dies damit, dass es ein komplexes Verfahren sei und eine Vielzahl an Interessen abgewogen werden müssten. Politische Rahmenbedingungen haben nach Angaben von Amtsleiter Georg Wieber keine Rolle gespielt. „Genehmigungsverfahren laufen nach gesetzlichen Vorgaben ab. Seit Beginn des Ukraine-Konflikts haben sich die einschlägigen Gesetze nicht geändert“, teilte er mit.
Wann startet der Bohrplatzbau und ab wann wird gebohrt?
Das ist noch unklar. Das Konsortium muss nun Sonderbetriebspläne für den Bohrplatzbau und die Bohrung beim Landesamt einreichen. Die Behörde prüft die Pläne und entscheidet darüber. Im Prinzip gibt der nun genehmigte Hauptbetriebsplan den Rahmen vor und die Sonderbetriebspläne gehen ins Detail. Aufgrund dieser vorgeschriebenen Verfahrensschritte und verschiedener Unwägbarkeiten – etwa Baufirmen zu finden – ist es unwahrscheinlich, dass dieses Jahr mit dem Bohrplatzbau begonnen wird.
Wie äußern sich die Ortsgemeinden Otterstadt und Waldsee sowie die Verbandsgemeinde Rheinauen?
Die Gemeinden positionierten sich Anfang März dieses Jahres ebenfalls deutlich gegen das Vorhaben, indem sie eine Kooperationsvereinbarung mit dem Erdöl-Konsortium kündigten. Diese war in der vergangenen Legislaturperiode ausgearbeitet worden, mit dem Ziel sich gegenseitig zu unterstützen und zusammenzuarbeiten. Festgeschrieben war darin unter anderem auch, dass nicht mehr als zwei Bohrungen abgeteuft werden dürfen. Rechtsanwalt Thomas Jäger (Würzburg) hatte den Gemeinden allerdings bescheinigt, dass die Kooperationsvereinbarung „ein Papier ohne Wert“ sei.
Die Bewilligung des 18-seitigen Hauptbetriebsplans liegt der Verbandsgemeindeverwaltung seit Mittwochmittag vor. Der Leitende Beamte Detlef Schneider, der im Namen der Verbandsgemeinde und der Ortsgemeinden auf RHEINPFALZ-Anfrage sprach, teilte mit, dass die Gemeindespitzen und die Verwaltung den Hauptbetriebsplan erst einmal ausführlich lesen und bewerten müssten. Dabei werde auch Rechtsanwalt Jäger zurate gezogen. Er soll die möglichen Handlungsoptionen und die dabei einzuhaltenden Fristen aufzeigen.
In der Vergangenheit stand immer mal wieder im Raum, gegen die Zulassung des Hauptbetriebsplans zu klagen. Die Entscheidung treffen die politischen Gremien. Ob es diesbezüglich einen gemeinsamen Weg der Ortsgemeinden Otterstadt und Waldsee sowie der Verbandsgemeinde Rheinauen gibt, muss ebenfalls noch abgestimmt werden.
Zur Sache: Weitere Erdöl-Projekte in der Pfalz
„Wir haben lange gewartet, aber wir waren uns relativ sicher, dass wir unsere Pläne genehmigt bekommen. Wir freuen uns, dass wir jetzt weitermachen dürfen“, sagt Sandra Arndt über die Zusage für das Projekt bei Otterstadt. Arndt ist Sprecherin des weltweit tätigen Unternehmens Neptune Energy, das in der Pfalz gemeinsam mit dem lokalen Unternehmen Palatina Geocon mehrere Erdöl-Vorhaben betreibt. Seismische Messungen hatten im Vorfeld Hinweise auf Vorkommen geliefert. In der Domstadt fördert das Konsortium seit 2008 den Rohstoff mithilfe von acht Bohrungen von zwei Betriebsplätzen aus (Siemensstraße und Nähe Franz-Kirrmeier-Straße/Müllberg), eine neunte ist geplant. Das Erdöl befindet sich in etwa 2300 Meter Tiefe im Buntsandstein. Zurzeit dürfen bis zu 500 Tonnen täglich aus dem Boden geholt werden, eine Fördermengenerweiterung ist beim Landesamt für Geologie und Bergbau beantragt. Die geplante Förderdauer beträgt rund 30 Jahre.
Zwischen Schwegenheim und Harthausen ergaben Daten aus seismischen Messungen im Winter 2011/2012 Hinweise auf eine weitere Erdöl-Lagerstätte. Im Frühjahr 2019 begann der Bau des etwa Fußballplatz-großen versiegelten Bohrplatzes auf einer Ackerfläche zwischen der L537 und der B9. Im darauffolgenden September wurde mithilfe eines rund 33 Meter hohen Bohrturms eine Bohrung bis in eine Tiefe von etwa 2600 Metern abgeteuft. Die Lagerstätte wurde unter einem Waldgebiet vermutet, sodass die Bohrung erst vertikal verlief und dann mehrere Hundert Meter abgelenkt wurde. Nach der zirka drei Monate dauernden Bohrphase wurde die Anlage abgebaut und die Bohrung mit einem Eruptionskreuz verschlossen. Seitdem liegt der Bohrplatz verlassen da. Das Konsortium ermittelt laut Sprecherin Arndt derzeit noch, ob die Förderung an dieser Stelle wirtschaftlich ist. In Schwegenheim gab es keinen Widerstand.
Anders sieht es dagegen im südpfälzischen Offenbach aus. Dort kämpft eine Interessengemeinschaft (IG) nach dem Vorbild der Otterstadter IG „Kein Öl“ gegen eine Bohrung des Konsortiums, die unter das Ortsgebiet von Offenbach führen soll.
